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Verzögerung der Lohnzahlung während der Kurzarbeit - rechtens oder müssem wir die Belegschaft informieren, daß der AG am 1. Mai in Verzug gesetzt werden muss?

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Janny65
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zur Lohnzahlung während der Kurzarbeit. Unsere Firma hat ab dem 1. April Kurzarbeit angemeldet. Lohntag ist laut Arbeitsvertrag der Monatsletzte. Nun hängt am schwarzen Brett eine Mitteilung der GL, daß das Arbeitsamt die tatsächlich geleisteten Stunden zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes benötigt. Diese Daten könnten erst am 30. April abends zum Steuerbüro geleitet werden. Auf Grund des Feiertages und des WE`s würde sich die Berechnung des Lohnes und die Lohnzahlung deswegen verzögern. Man rechne aber damit, daß der Lohn spätestens zum 8. Mai gezahlt werde. Ist dies so rechtens oder müssem wir die Belegschaft informieren, daß der AG am 1. Mai in Verzug gesetzt werden muss?

Gruß Janny

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Community-Antworten (4)

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TROISDORFER

18.04.2009 um 14:12 Uhr

Hallo Janny, wieso handelt ihr nicht einen Abschlag aus ? Ganz die Lohnzahlungen zu verzögern ist nicht in Ordnung ... Man hat ja auch Monatliche Kosten die zu tragen sind !!! Wie sieht bei euch der Tarifvertrag vor,90 % und nur 60/67% ? MFG

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Janny65

18.04.2009 um 14:30 Uhr

Da unser Betrieb nicht tarifgebunden ist, gilt die 60/67%-Regel. Wegen dem Abschlag werde ich am Montag direkt mal bei der GL vorstellig werden. Danke für den Tip, auf das naheliegende kommt man zuerst garnicht.

R
rolfo2

20.04.2009 um 10:42 Uhr

Sowas hättet ihr doch vorher in der BV zur Kurzarbeit regeln können. Z.B. Die Firma leistet auf das Kurzarbeitsgeld vor.

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paula

20.04.2009 um 11:37 Uhr

@janny

ich würde ja sagen der AG ist da eh schon in Verzug aber was soll der Verzug Deiner Meinung nach bewirken?

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