Verzögerung der Lohnzahlung während der Kurzarbeit - rechtens oder müssem wir die Belegschaft informieren, daß der AG am 1. Mai in Verzug gesetzt werden muss?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Lohnzahlung während der Kurzarbeit. Unsere Firma hat ab dem 1. April Kurzarbeit angemeldet. Lohntag ist laut Arbeitsvertrag der Monatsletzte. Nun hängt am schwarzen Brett eine Mitteilung der GL, daß das Arbeitsamt die tatsächlich geleisteten Stunden zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes benötigt. Diese Daten könnten erst am 30. April abends zum Steuerbüro geleitet werden. Auf Grund des Feiertages und des WE`s würde sich die Berechnung des Lohnes und die Lohnzahlung deswegen verzögern. Man rechne aber damit, daß der Lohn spätestens zum 8. Mai gezahlt werde. Ist dies so rechtens oder müssem wir die Belegschaft informieren, daß der AG am 1. Mai in Verzug gesetzt werden muss?
Gruß Janny
Community-Antworten (4)
18.04.2009 um 14:12 Uhr
Hallo Janny, wieso handelt ihr nicht einen Abschlag aus ? Ganz die Lohnzahlungen zu verzögern ist nicht in Ordnung ... Man hat ja auch Monatliche Kosten die zu tragen sind !!! Wie sieht bei euch der Tarifvertrag vor,90 % und nur 60/67% ? MFG
18.04.2009 um 14:30 Uhr
Da unser Betrieb nicht tarifgebunden ist, gilt die 60/67%-Regel. Wegen dem Abschlag werde ich am Montag direkt mal bei der GL vorstellig werden. Danke für den Tip, auf das naheliegende kommt man zuerst garnicht.
20.04.2009 um 10:42 Uhr
Sowas hättet ihr doch vorher in der BV zur Kurzarbeit regeln können. Z.B. Die Firma leistet auf das Kurzarbeitsgeld vor.
20.04.2009 um 11:37 Uhr
@janny
ich würde ja sagen der AG ist da eh schon in Verzug aber was soll der Verzug Deiner Meinung nach bewirken?
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Betriebliche Anrufe während Kurzarbeit /Rückwirkender Urlaubsabzug / Mehrstunden
ÄlterHallo zusammen, ich bin neu hier und habe 3 Fragen mit denen ich leider nicht weiter komme. Ich habe bereits versucht dies zu googeln aber bekomme so wirklich keine klare Antwort. Vorab: Ich arbeite
Massenentlassung während der Kurzarbeit und danach Verlängerung der Kurzarbeit - Rechtens?
ÄlterHallo - die Überschrift sagt es. Meine Frage wäre, ist das Rechtens? Wir haben eine BV über Kurzarbeit die betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausschließt. Nun gibt es eine Massenentl