Erstellt am 27.11.2022 um 08:50 Uhr von Saft
Hallo,
Wird unterschiedlich gehandhabt.
Bei uns werden 5 Tage Urlaub abgezogen auch wenn man nur 3 Tage arbeitet.
Unser Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr.
Also 30 durch 5. gleich 6 Wochen.
Wenn du 4 Tage abgezogen bekommst wäre das
30 durch 4 gleich 7, 5 Wochen.
Dann hättest du als Teilzeitkraft 1,5 Wochen mehr Urlaub als deine
Kollegen die Vollzeit arbeiten.
Im Handel werden oft sogar 6 Tage abgebucht da von Montag bis Samstag offen ist hier werden dann 36 Tage Urlaub zu Grunde gelegt fürs Jahr.
Ich hoffe ich konnte es verständlich erklären.
Erstellt am 27.11.2022 um 09:10 Uhr von Dummerhund
Für eine 4 Tage Woche hast du einen gesetzlichen Anspruch auf 16 Tage Urlaub. Schau mal in deinem Arbeitsvertrag ob die 4 Arbeitstage und die 16 Urlaubstage auch so drin stehen. Wenn ja , dann bist du im Recht.
Habt ihr einen Betriebsrat dann wende dich an diesen. Ansonsten musst du es individuell einklagen oder über einen Anwalt einklagen, wenn der AG in einem Gespräch vorher nicht einsieht.
Erstellt am 28.11.2022 um 07:59 Uhr von Relfe
die wichtigste Info fehlt: wie viele Urlaubstagetage hast Du den pro Jahr?
wieviel Urlaub hat ein VZ-MA pro Jahr?
nur mit diesen beiden Informationen kann man den anteiligen Urlaub berechnen, wenn Du den anteilig Urlaub bekommst?
Die Wochenstunden sind egal, Urlaub wird in Tagen gerechnet.
Erstellt am 28.11.2022 um 08:05 Uhr von Sonnenschein34
Hallo..ich habe 20 Urlaubstage. Und arbeite 4 Tage in der Woche . Ich dachte auch wenn ich eine Woche Urlaub nehme das mir Nur 4 Tage abgezogen werden .sie sagte mir 6. Da würde ich aber über meine Stunden kommen ..und ich habe nur 20 in der woche. ich habe Kinder mit 3 Wochen klappt es nicht wenn sie zur Schule gehen.
Erstellt am 28.11.2022 um 08:46 Uhr von Relfe
nochmal: Stunden interessieren nicht bei Urlaubstageberechnung (bitte davon frei machen) --> das kann ggf. eine Hilfsrechung sein, wenn man eine unregelmäßige Anzahl an Wochentage arbeitet, ist aber die Ausnahme und wird dann auch wieder auf Tage zurückgerechnet.
"ich habe Kinder mit 3 Wochen klappt es nicht wenn sie zur Schule gehen." --> dasselbe, völlig irrevant für den Urlaubsanspruch (auch davon frei machen)
Wenn ich so viel Urlaub hätte, das ich für die Kinder in den Ferien zuhause wäre, dann bräuchte ich locker 12 Wochen Urlaub im Jahr.
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20 Tage Urlaub, was? Werktage oder Arbeitstage gem AV / B/ ?
wenn der AG Werktage berechnet (so scheint es mir), dann würde gelten:
6x4 sind 24 Tage, also sind 20 Tage bei Berechnung von 6 UT pro Woche unter gesetzlichen Minimum.
--> das kann man im Bundesurlaubsgesetz §3 nachlesen.
Aber nochmal die Frage: wie viel Urlaub hat eine Vollzeitkraft bei euch? 6 Wochen?
Erstellt am 28.11.2022 um 08:47 Uhr von netteannette
Ja und wie Relfe bereits gefragt hat: Wieviel Urlaub hat ein VZ-MA pro Jahr bei euch?
Erstellt am 28.11.2022 um 08:56 Uhr von Sonnenschein34
Wenn ich aber 20 Tage habe. Und bei einer Woche werden mir 6 abgezogen aber nur für 4 bezahlt stimmt doch was nicht.
Erstellt am 28.11.2022 um 09:10 Uhr von nicht brauchen
20 Tage bei einer 6 Tagewoche geht nicht. Daher muss irgendein Fehler vorliegen.
Erst einmal musst du schauen, wieviele Arbeitstage du in der Woche hast. Es kann ja sein, dass du 6 Tage arbeiten müßtest aber an 4 Tagen soviel machst, dass du die anderen 2 frei hast.
Lass dir doch das mal erklären.
Erstellt am 28.11.2022 um 09:13 Uhr von Relfe
@Sonnenschein
irgendwie hast Du keine Lust die Fragen zu beantworten, oder?
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"Wenn ich aber 20 Tage habe. Und bei einer Woche werden mir 6 abgezogen aber nur für 4 bezahlt stimmt doch was nicht. "
auch hier, Du bringst Äpfel und Sauerkraut durcheinander !!
Urlaubsanspruch und Urlaubsentgelt sind "zwei Paar Schuhe"
und ja, das kann falsch sein, kann aber auch richtig sein, hängt davon ab wie das bei euch geregelt ist.
Der AG darf auch 6 WT für eine Urlaubswoche ansetzen und berechnen, wenn er den Urlaubsanspruch nach demselbem Schema berechnet, auch bei TZ-Kräften.
Das Urlaubsenteglt wird nach dem "Lohnausfallprinzip" berechnet, da sind wiederum die Stunden interessant --> aber solange Du nicht geklärt hast, wie dein Urlaubsanspruch geregelt ist, kann man zu deinem Urlaubsentgelt eigentlich auch nicht viel sagen.
Erstellt am 28.11.2022 um 09:15 Uhr von netteannette
Ja natürlich stimmt da was nicht - aber um dem auf den Grund zu gehen und dir hier weiterhelfen zu können nochmals: Wieviele Tage Urlaub hat ein VZ-MA bei euch?
Erstellt am 28.11.2022 um 09:24 Uhr von Relfe
@netteannette
da wäre ich noch nicht so sicher, das da was nicht stimmt mit der Berechnung des Urlaubentgeltes.
Erstellt am 28.11.2022 um 10:29 Uhr von Dummerhund
@Relfe
Lass mal das Urlaubsentgelt weg und bleib bei den Urlaubstagen. Im 2. Schritt kommt dann das Urlaubsgeld.
Was sollte es da für eine Regelung im Betrieb geben? Bei der Rechnung wohl nur eine die eine Verschlechterung zum Nachteil der MA ist.
Die einzige wichtige Frage die Sonnenschein34 beantworten muss, ist im Arbeitsvertrag eine 4 Tage Woche vereinbart.
Wenn ja, dann ist die Rechnung des AG falsch. Ich kann nicht einem AG in 4Tage einer 4 Tage Woche mehr als die gesetzlichen 16 Tage zu gestehen und hinten rum wieder weg nehmen. Diese rechtliche gültige Grundlage muss du mir mal zeigen.
Erstellt am 28.11.2022 um 11:19 Uhr von Relfe
@Dummerhund
Zitat:
Die Tarifparteien dürfen sogar ohne Rücksicht auf eine Günstigkeitsbetrachtung einen anderen Umrechnungsmodus von Werk- auf Arbeitstage festlegen. Dies ergibt sich daraus, dass § 13 Abs. 1 BUrlG, der den Umfang tariflicher Regelungsbefugnis festlegt, nur die §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG als nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer änderbar festlegt, nicht jedoch § 3 Abs. 2 BUrlG. Gerade dort ist jedoch der Begriff "Werktage" definiert. Allerdings ist § 1 BUrlG wegen der ausdrücklichen Formulierung des ihm zugrunde liegenden Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) so auszulegen, dass dem Arbeitnehmer durch die Definition der Werktage auf jeden Fall nicht die Möglichkeit genommen werden darf, insgesamt 4 Wochen Urlaub zu nehmen. Zulässig ist es z. B. auch, an Kalendertage statt an Werktage anzuknüpfen.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/urlaub-berechnung-teilzeit-sonderfaelle-2-grundregeln_idesk_PI42323_HI2713474.html
--> wenn im Betrieb immer nur Wochenweise Urlaub genommen werden kann, es ist doch wesentlich einfacher zu sagen: eine Woche Urlaub ist immer 6 WT und jeder MA hat z.B. 36 WT Urlaub.
Und gem BUrlG kann man das machen: das Verhältnis von Urlaubsanspruch ändert sich dadurch nicht gegenüber einer TZ-Berechnung
Erstellt am 28.11.2022 um 11:51 Uhr von Dummerhund
@Relfe
"--> wenn im Betrieb immer nur Wochenweise Urlaub genommen werden kann, es ist doch wesentlich einfacher zu sagen: eine Woche Urlaub ist immer 6 WT und jeder MA hat z.B. 36 WT Urlaub."
Es ist auch einfacher zu sagen, lieber MA du arbeitest jetzt 24 Std. durch und bleibst die nächsten 2 Tage zu Hause.
Deine Rechnung passt nur insoweit wenn man das Verhältnis TZ und Vollzeit zueinander nimmt Also Vollzeit 5 Tage Woche muss 5 Tage Urlaub nehmen. TZ 4 Tage Woche 4 Tage Urlaub nehmen. Denn ich kann doch einem in TZ der nur eine 4 Tage Woche hat mehr berechnen wie er Arbeitstage hat.
Erstellt am 28.11.2022 um 13:02 Uhr von Relfe
@Dummerhund
natürlich passt das nur in Ausnahmefällen und macht (meine persönliche Meinung) auch nicht wirklich Sinn, weil man das Urlaubsentgelt ja auch individuell berechnen muss.
Aber muss alles Sinn machen was ein AG so treibt und was das Gesetz erlaubt?
Daher die Fragen nach den Antworten auf die unbeantworteten Fragen :-) evt. könnten wir dann von der Theorie auf die Realität wechseln?
Erstellt am 28.11.2022 um 13:15 Uhr von Dummerhund
@Relfe
"Aber muss alles Sinn machen was ein AG so treibt und was das Gesetz erlaubt?2
Im Vorliegendem Fall ja.
Und im Vorliegendem Fall erlaubt es das Gesetz nicht wenn jemand der eine 6 Tage Vollzeitwoche hat und laut Vereinbarung 6 Tage Urlaub nehmen muss, das ein TZ Beschäftigter der eine 4 Tage Woche hat auch 6 Tage Urlaub in der Woche nehmen muss. Das kannst du drehen und wenden wie du willst, dies geht so nicht.