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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsberechnung Zeitlohn

AL
Anne Lieblig
Feb 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich arbeite seit dem 01.02. als persönliche Assistentin im Rahmen eines Zeitlohnvertrages im 24 Stunden Dienst 2 x die Woche. Laut AV stehen mir 26 Urlaubstage im Jahr zu bei 6 Arbeitstagen. Urlaub steht für die letze Juliwoche - Mitte August an. Der Chef sagte mir nun, dass ich nun keine 4 Wochen im Ganzen Urlaub bekommen kann, aber im Team besprechen soll, ob wir das klären können. Ist das rechtens? Wie berechnet sich der Urlaub? Den Anzahl der Urlaubstage würde man so berechnen: 26/12 = 2 Urlaubstage/Monat. Wie steht es mit der täglichen Arbeitszeit? Er sagte: Arbeitsstunden der letzten 3 Monate / Arbeitstage der letzten 3 Monate = Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit x Stundenlohn x Urlaubstage. Ist das so rechtens?

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Community-Antworten (1)

S
samira

09.02.2020 um 20:08 Uhr

"Der Chef sagte mir nun, dass ich nun keine 4 Wochen im Ganzen Urlaub bekommen kann" - welche "dringenden" betrieblichen Gründe hat er denn? Oder haben andere bereits Urlaubswünsche angemeldet? Da wird das klärende Gespräch in der Gruppe vielleicht erhellend wirken.

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