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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berechnung der Urlaubstage für eine studentische Aushilfe

P
Pitter
Sep 2022 bearbeitet

Hallo liebe BR-Kolleg*innen,

wir haben jetzt eine studentische Aushilfe. Sie arbeitet 20 Stunden pro Monat, aber verteilt diese Zeit nicht immer gleich. Manchmal kommt sie 1 Tag in der Woche, manchmal teilt sie ihre Zeit jedoch auch auf 2 Tage in der Woche auf oder sie arbeitet aus dem Homeoffice.

Nun ist mir nicht klar, wie ich berechnen kann, wieviel Urlaub sie im Jahr bekommt.

Wenn man die üblichen 6 Wochen Urlaub als Grundlage nimmt und sie 1 Tag pro Woche arbeitet, dürfte sie m.E. 1 Tag pro Monat Urlaub haben, was dann 6 Wochen ergibt.

Problem ist jedoch die Tatsache, dass sie ja manchmal auch ihre Zeit auf 2 Tage in der Woche aufteilt...

Wie kann ich das korrekt berechnen oder welche Angaben braucht man noch, um das korrekt berechnen zu können?

Danke & Gruß, Pitter

41108

Community-Antworten (8)

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celestro

12.09.2022 um 13:38 Uhr

wieso sollst Du das berechnen? Und was sagt der AV?

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Pitter

12.09.2022 um 14:28 Uhr

Danke für die Fragen...

Der AV sagt nicht wirklich was darüber aus (was auch so nicht OK ist). Und - wie ja so oft - denkt unsere Chefin, dass sie überhaupt keinen Urlaubsanspruch hat... eben weil sie ja "nur ne stud. Aushilfe" sei.

Grüße, Pitter

R
Relfe

12.09.2022 um 15:45 Uhr

wenn der AV nichts aussagt, dann kannst Du nicht von 6 Wochen ausgehen, sondern von 4 Wochen gesetzlichen Urlaub. man kann das auch über die Stunden berechnen, wenn man keine Angaben zu Arbeitszeit pro Tag hat im AV. 20 Stunden / 22 AT * 4 Wochen: 3,63 UT aufgerundet 4 Tage zu bezahlen wäre dann 18,18 Stunden für 4 Tage oder 4,54 Stunden pro Tag.

wobei die Anzahl der UT eher nebensächlich sein wird, im Wesentlichen kommt es bei solch einer Konstellation auf die korrekten Stunden an die als Urlaubsentgelt zu bezahlen sind.

so würde ich das berechnen

P
Pitter

12.09.2022 um 16:40 Uhr

Vielen Dank...

Leider hat sich unsere Personal-Chefin vertan. Sie hat eben den AV nochmal eingesehen. Die stud. Aushilfe arbeitet nicht 20, sondern 30 Stunden im Monat bei 6 Wochen Urlaub.

Wenn sie jetzt einen Tag pro Woche arbeitet, dann dürfte sie wohl 6 Tage im Jahr haben, was ja dann den 6 Wochen entsprechen würde.

Falls sie aber auch mal 2 Tage in der Woche kommt, dürfte das m.E. daran nichts ändern... oder?

Grüße, Pitter

R
Relfe

12.09.2022 um 18:10 Uhr

wenn sie regulär 1 Tag pro Woche arbeitet, muss sie auch nur 1 Tag Urlaub pro Woche nehmen. Extra Tage oder verschobene Tage (1 Woche 2 Tage und nächste Woche null Tage) ändern an dem Grundsatz nichts.

P
Pitter

13.09.2022 um 11:43 Uhr

OK und danke...

Wie komme ich denn über eine Berechnung auf die 6 Urlaubstage?

Weiter oben gab es ja die folgende Berechnungsmethode: 20 Stunden / 22 AT * 4 Wochen: 3,63 UT aufgerundet 4 Tage

Rechne ich hier jedoch - statt 20 Std. mit 30 Std., und 6 Wochen, dann käme ich auf eine Zahl von 8,18... was dann wohl 8 Tage bedeuten würde. Aber das kann ja eigentlich nicht sein.

Wie lautet also die korrekte Berechnung, wenn die Kollegin 30 Std. in der Woche an 1 Tag in der Woche arbeitet, wobei im AV wohl etwas von 6 Wochen Urlaub steht.

Glaube ich habe hier irgendwo einen Denk-Hänger ;-)

Grüße, Pitter

R
Relfe

13.09.2022 um 14:08 Uhr

du musst dich schon entscheiden: entweder arbeitet der Student 1 Tag pro Woche oder pro AT 6 Stunden, das ändert natürlich die Anzahl der Urlaubstage.

Bei 6 Stunden pro Tag, arbeitet er ja 5 Tage pro Monat und benötigt somit auch für 6 Wochen Urlaub mehr als 6 Tage (grob geschätzt 7,5 Tage)

Bei einem Tag pro Woche, arbeite er halt mehr als 6 Std pro Tag, benötigt aber nur 6 UT für 6 Wochen Urlaub

entscheide Dich für eine Variante, dann kannste das berechnen

P
Pitter

14.09.2022 um 10:27 Uhr

OK und danke für den weiteren Tipp. Werde das in den nächsten Tagen nochmal mit GF und der stud. Aushilfe klären. Aber so hilft mir das schon weiter.

Grüße, Pitter

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