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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstundenregelungen

R
Richtermaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Thema in der letzten BR Sitzung ging um Überstundenregelungen. Hier meine Fragen. 1.Ist es rechtens, dass der AG Überstunden über einen längeren Zeitraum (mind. 2 Monate) gleich im Dienstplan mit einplanen kann? und 2.Darf ich mit entscheiden, ob ich diese absetzen oder vergütet haben möchte? Vielen Dank im Voraus Richtermaus

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

28.02.2015 um 18:37 Uhr

Ob überhaupt Überstunden gemacht werden können oder nicht, unterliegt der Mitbestimmung des BR. Also lautet die Antwort auf Deine 1. Frage - ja es geht, wenn der AG sich mit dem BR auf diese Vorgehensweise geeinigt hat (oder dies eine bestehende Betriebsvereinbarung bereits vorsieht).

  1. Da muss erst einmal hinterfragt werden, ob es eine tarifliche Regelung gibt, die zu beachten wäre. Ansonsten unterliegt auch das der Mitbestimmung. Stimmt ein BR Mehrarbeit zu, wird er auch immer die Frage des Ausgleichs regeln (sollte er zumindest).

Immer nur Vergütung kann problematisch werden, wenn so viele Überstunden anfallen, dass der Durchschnitt des ArbZG nocht mehr erreicht werden kann.

M
Moreno

28.02.2015 um 20:35 Uhr

Na damit solche Fragen geklärt sind gibt es eigentlich einen Betriebsrat ihr solltet möglichst schnell eine vernünftige Betriebsvereinbarung zu diesem Thema machen.

H
Hoppel

01.03.2015 um 13:07 Uhr

@ Richtermaus

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Arbeit vergütet wird! Grundsätzlich muss also Geld fließen ...

Abweichende Regelungen können sich ergeben

  1. durch einen TV
  2. durch eine BV
  3. durch den AV
  4. durch betriebliche Übung

Grenzen der Vergütungsmöglichkeit sind gesetzt durch das ArbZG. Prinzipiell muss/sollte geregelt sein

  1. Wahlmöglichkeit des AN "Geld" oder "Überstundenabbau"
  2. Einflussnahme des AN auf zeitliche Lage Überstundenabbau
  3. Überstundenabbau in ganzen Tagen ...

"Immer nur Vergütung kann problematisch werden, ..."

Dann hätte ein BR seine Hausaufgaben NICHT gemacht!!! Es kann nicht angehen, dass Müller & Meier mit Überstunden im DP aufgeführt werden, wenn im entsprechenden Ausgleichszeitraum eine durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht erreicht werden kann. Einem solchen Dienstplan darf NICHT zugestimmt werden!

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