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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstundenregelungen für Abteilungsleiter (Managerposten)

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fixfox
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR-Kolleginnen und Kollegen, ich bräuchte mal ein paar Ideen von euch zur Arbeitszeitgestaltung... In unserem nicht tarifgebundenen Unternehmen sind 45 MA beschäftigt, ein Geschäftsführer leitet dies und die einzelnen Abteilungen sind durch Managerposten besetzt. Nun gibt es eine flexible Arbeitszeitregelung mit Kernarbeitszeiten von 9 bis 16 Uhr. Der überwiegende Teil der Kollegen arbeitet 40 Stunden pro Woche. Wir müssen unsere Arbeitszeiten stempeln. Da es bis dato keine Überstundenregelung gibt (im Gegensatz verfallen unsere Überstunden derzeit noch rechtswidrigerweise am Monatsende), soll nun eine BV her. Jetzt stehe ich aber vor dem Problem, dass ich nicht weiß, wie wir dies mit den Managerposten (Finance Manager, Operation Manager, Marketing Manager) vereinen könnten (die Manager sind KEINE leitenden Angestellten im Sinne des Gesetzes). Meiner Meinung nach müssten für diese eine andere Lösung geschaffen werden als für die übrigen Kollegen, da es bei diesen Kollegen kaum möglich ist, dass sie die 40 Stunden Woche einhalten. Ein Abfeiern von Überstunden würde dazu führen, dass sie als wichtige Position im Unternehmen ausfallen und dies wiederum nur zu Rückständen und Arbeitungsphasen führt. Es wäre ein Kreislauf von Überstunden und Fehlzeiten, was unser Unternehmen momentan nicht auffangen kann. Natürlich könnte man diese Überstunden auszahlen - dagegen verwehrt sich unser AG momentan noch -, aber meine Idee wäre, diese wie beim AT'lern aus der Zeiterfassung rauszunehmen. Welche Ideen hättet ihr denn oder vielleicht kennt jemand von euch diese Problematik aus dem eigenen Unternehmen. Vielen Dank vorab für fleißige Rückmeldungen ;-)

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Community-Antworten (8)

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DocPille

18.04.2011 um 14:18 Uhr

Hi,

da diese Mitarbeiter meistens einen sehr guten Verdienst haben sind die Überstunden damit abgegolten. So ist das bei uns.

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lolli

18.04.2011 um 14:28 Uhr

@docpille ich stimme deinen Kommentar nicht so zu, denn laut BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5AZR 517/09, sagt aus Unwirksamkeit der Pauschalierung von Überstunden, das währe nach meiner Ansicht bei @fixfox gegeben

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DocPille

18.04.2011 um 15:24 Uhr

@lolli

bei uns steht es in den Arbeitsverträgen.

L
lolli

18.04.2011 um 15:31 Uhr

@docpille, wenn es ein Formulat-Arbeitsvertrag ist, ist diese Regelung mit dem BAG- Urteil aufgehoben.

I
irmeletti

18.04.2011 um 15:35 Uhr

Wir haben hierzu ein BV mit drei Gruppen, die über die Jahres-Brutto-Gehaltsgrenze festgelegt sind. Es geht über eine sogenannte Ampelregelung grün=20 h, gelb= 40 h und rot=60. Diese Stundenverteilung geht ins Plus wie in den Minusbereich. Gr. 1 kann die Überstunden unbegrenzt ausnutzen, d.h. ab 60 Stunden versucht man mit dem MA ein Gespräch zu führen wie die Stunden wieder abgebbaut werden können bzw. warum die Stunden so hoch sind, bei Gr. 2 ( Gehalt z.B. 46000 bis 70000) gibt es einen 12 monatigen Rhythmus: wenn diese MA in den roten Bereich gelangen und es nicht schaffen diesen in 12 Monaten abzubauen , werden die Stunden wieder gekürzt bis auf 20 h(grüne Ebene). Die Gruppe 3 sind dann die MA mit Vertrauenarbeitzeit.

Falls du noch Fragen hast kann ich dir hierzu gern behilflich sein. GLG Silvia

W
wahlvst

18.04.2011 um 15:41 Uhr

Hallo,

in Arbeitsverträegen stehen leider oftmals Dinge welche eben nicht rechtsmäßig sind und dann von den ArbG wie beim Thema "Überstunden" als unwirksam/ nichtig weil rechtswidrig kassiert werden. Dieses auch weil Regelungen gegen die AGB verstoßen. BR sollten daher immer einmal ArbV daruf prüfen.

@fixfox das geleistet Überstunden am Monatsende einfach verfallen ist auch rechtswidrig. Auch hier sollte der BR reagieren und ggf. auch BRM als Betroffene klagen.

Der AG muss sofern er Arbeitsleistung entgegen nimmt diese auch vergüten. Sonst muss er dafür Sorge tragen, dass AN keine leisten. Also diese nach Hause schicken. Auch hierauf sollte der BR achten.

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fixfox

18.04.2011 um 15:46 Uhr

Hey, Danke für die vielen tollen Antworten. Ja, wir wissen dass die Regelung "Überstunden sind mit der Vergütung" abgegolten, unwirksam sind und sind da auch schon an die GL herangetreten. Im gleichen Zuge soll nun diese neue BV her. @Silvia: ich finde diese Ampelregelung gut, könntest du mir da mal mehr Infos zukommen lassen? (nur wie?).

A
azrael

19.04.2011 um 06:14 Uhr

hi fixfox.. du hast da eine sehr komplexe fragestellung. evtl. solltest du die einzelnen punkte trennen und abarbeiten um zum ziel zu kommen.

1.) eure "manager" sind, zitat: "KEINE leitenden Angestellten im Sinne des Gesetzes" also sind sie zu behandeln wie andere AN in eurer firma auch. warum sollen sie dann die 40-h-woche nicht auch einhalten dürfen? der BR soll die interessen aller AN vertreten.

spiel doch mal des teufels advokat und frag nach, warum die besagten mitarbeiter ihre arbeitsleistung nicht in der regelarbeitszeit schaffen können.

2.) wenn es, Zitat: ".. bis dato keine Überstundenregelung gibt.." müsstet ihr als BR den ausgleich der wochenstunden über den gesetzlichen zeitraum verlangen. allerdings scheint es ja schon so eine regelung zu geben, da, zitat: ".. es eine flexible Arbeitszeitregelung mit Kernarbeitszeiten von 9 bis 16 Uhr." gibt. was in dieser regelung vereinbart wurde, wäre von belang.

die konsequenzen die so eine herangehensweise zur folge hätte kannst du am besten einschätzen. meiner (unbedarften) meinung nach, könnte man den AG so dazu bringen, mitarbeiter einzustellen bzw. über die verteilung der mehr- minderarbeit nachzudenken. die verteilung der arbeit während der arbeitszeit ist nicht mitbestimmungspflichtig aber die arbeitszeit sehr wohl.. aber wie gesagt, du kennst die situation selbst am besten.

zur BV mit einer ampelregelung holt euch einen anwalt der euch beratend zur seite steht. macht dem AG klar, dass eine BV die angreifbar ist, nicht das papier wert ist, auf der sie steht. kein AG sieht gern einen anwalt der mitarbeitervertretung im haus aber am ende profitieren alle davon. (der letzte satz aus eigener erfahrung)

lg

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