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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden bezahlen /Freizeitausgleich

N
nikonianer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir sind ein privater Betrieb im Gesundheitswesen, mit einem Großteil an Pflegepersonal. Aufgrund des akuten Fachkräftemangels kommt es in einigen Bereich zu Überstunden, manche Bereiche zusammen zwischen 900-1000 Überstunden. In der Arbeitsordnung steht, dass Überstunden möglichst mit Freizeit ausgeglichen werden sollen. Dies ist aufgrund der Personalsituation sehr schlecht möglich! Die Geschäftsführung bietet eine Bezahlung an, die AN lehnen dies ab weil sie einfach den Freizeitausgleich möcheten / und körperlich brauchen!

Kann der AG die Stunden ohne Festlegung und Veto der AN bezahlen? Gibt es sinnvolle Überstundenregelungen für die Zukunftß

Danke

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

29.08.2014 um 11:27 Uhr

Einfach so geht natürlich nicht. Da wäre zu prüfen, was in Betriebsvereinbarungen vereinbart ist, im Arbeitsvertrag steht und/oder tariflich geregelt ist.

Die Frage ist, wie bekommt Ihr die Kuh vom Eis. Wird denn das ArbZG überhaupt noch eingehalten? Als BR solltet Ihr Vorschläge im Sinne des § 92a BetrVG erarbeiten und dem AG ankündigen, dass Ihr Mehrarbeit nicht unbegrenzt zustimmen werdet, wenn der AG nicht bereit ist, die Personalsituation zu verbessern (vielleicht auch eigene Ausbildung?)

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nikonianer

29.08.2014 um 16:24 Uhr

Danke für die erste Antwort!

In der BV/ Arbeitsvertrag gibt es keine konkrete Überstundenregelung, nur in der Arbeitsordnung ist die Empfehlung zu finden, einen Freizeitausgleich zu gewähren. Wir sind leider nicht tariflich gebunden.

Die Frage mit der "Kuh auf dem Eis" ist wirklich der Hauptknackpunkt zur Zeit!

Der AG würde liebend gern neues Personal einstellen, jedoch gibt diese der Markt nicht her... Eigene Ausbildung ist im Gange, aber ist langwierig und nicht bedarfsdeckend!

N
nicoline

30.08.2014 um 00:23 Uhr

In der Arbeitsordnung steht, dass Überstunden möglichst mit Freizeit ausgeglichen werden sollen. In dieser Ordnung ist ja schon die Ausnahme enthalten:

möglichst ..... sollen

Bedeutet: wenn es nicht möglich ist, kann auch anders!

Solange im AV oder in einem angewendeten TV keine detaillierte Regelung zum Ausgleich von Überstunden / Mehrarbeit vorhanden ist, entscheidet der AG ob er die Stunden bezahlt oder in Freizeit gewährt!

weil sie einfach den Freizeitausgleich möcheten / und körperlich brauchen! Der BR ist in der Mitbestimmung, für jede Überstunde, die geleistet wird. Für Euch ist da der Hebel und, wie schon gironimo schrieb, auch hier:

Vorschläge im Sinne des § 92a BetrVG

dass Ihr Mehrarbeit nicht unbegrenzt zustimmen werdet

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