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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neue Überstundenregelung im Tarifvertrag Groß- u. Außenhandel NRW

M
milka
Okt 2021 bearbeitet

Kennt sich schon einer mit den neuen Überstundenregegelungen aus, die ab 01.08.07 in Kraft treten? Wir sind ein neuer BR, haben uns mit den alten Vereinbarungen befasst und entsprechende Forderungen gegenüber dem AG gestellt. Jetzt muss ich dringend die neuen Überstundenregelungen lernen.

Kann mir da jemand helfen?

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Community-Antworten (1)

R
RolfH

18.07.2007 um 15:11 Uhr

Hallo Milka,

der Manteltarifvertrag wird doch ohne Änderung zum 01.10.2007 wieder in Kraft gesetzt, ohne die von den AG geforderten Verschlechterungen. Er soll zusätzlich, soweit ich weiß, nur die Möglichkeit eröffnen hinsichtlich der Arbeitszeiten mittels einer BV etwas in gewissem Rahmen zu vereinbaren.

Nachfolgend Auszug aus dem Ver.di Flzgblatt:

"Manteltarifvertrag Der Manteltarifvertrag wird ohne die von den Arbeitgebern bisher gewünschten Verschlechterungen zum 1.10.2007 wieder in Kraft gesetzt. Hier kann aber im Rahmen von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung ein größerer Spielraum genutzt werden. Laufzeit des neuen Manteltarifvertrages: 30. 9. 2010."

Was meinst Du genau mit "neuer Überstundenregelung" ?

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