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Überstunden

F
Fanta
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in einigen Arbeitsverträgen steht geschrieben, dass Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten sind. Wiederspricht das nicht dem Arbeitszeitgesetz § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer?

Rechtlich bedeutet dies wohl das geleistete Überstunden für den Berechnungsmonat nicht gezahlt werden aber evtl. im folgenden Monat ausgeglichen werden müssen?

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Community-Antworten (6)

M
Moreno

25.02.2015 um 21:28 Uhr

Nein es dürfen zwar Überstunden gemacht werden aber immer innerhalb des Arbeitszeitgesetzes.

K
Kölner

25.02.2015 um 21:36 Uhr

...und wenn der Satz genau so in dem AV stehen sollte, dann ist dieser regelmäßig in Zweifel zu ziehen und verliert oft (bei einer entsprechenden Klage) seine Gültigkeit.

F
Fanta

25.02.2015 um 21:43 Uhr

Rechtlich bedeutet dies wohl das geleistete Überstunden für den Berechnungsmonat nicht gezahlt werden aber evtl. im folgenden Monat ausgeglichen werden müssen?

S
seesee

25.02.2015 um 23:30 Uhr

Und nicht zuletzt untrrliegen Ü-Stunden der Mitbestimmung des BR...

G
gironimo

26.02.2015 um 10:14 Uhr

Zusammengefasst:

Die pauschale Abgeltung der Überstunden ist rechtlich nicht haltbar (nur wenige zulässige AN-Gruppen mit entsprechend hohem Einkommen,). Es muss schon definiert sein, wie viele Stunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

Und selbst dann ist der BR in der Mitbestimmung und kann durchaus NEIN sagen. Ja würde er nur dann sagen, wenn er Überstunden für den AN überhaupt für notwendig erachtet und die Frage des Ausgleichs bzw. Bezahlung geklärt ist.

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