Hallo zusammen,

in einigen Arbeitsverträgen steht geschrieben, dass Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten sind.
Wiederspricht das nicht dem Arbeitszeitgesetz § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer?

Rechtlich bedeutet dies wohl das geleistete Überstunden für den Berechnungsmonat nicht gezahlt werden aber evtl. im folgenden Monat ausgeglichen werden müssen?