Erstellt am 25.02.2015 um 20:28 Uhr von Moreno
Nein es dürfen zwar Überstunden gemacht werden aber immer innerhalb des Arbeitszeitgesetzes.
Erstellt am 25.02.2015 um 20:36 Uhr von Kölner
...und wenn der Satz genau so in dem AV stehen sollte, dann ist dieser regelmäßig in Zweifel zu ziehen und verliert oft (bei einer entsprechenden Klage) seine Gültigkeit.
Erstellt am 25.02.2015 um 20:43 Uhr von Fanta
Rechtlich bedeutet dies wohl das geleistete Überstunden für den Berechnungsmonat nicht gezahlt werden aber evtl. im folgenden Monat ausgeglichen werden müssen?
Erstellt am 25.02.2015 um 20:53 Uhr von Hoppel
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/urteilsspruch-zur-mehrarbeit-klauseln-zu-ueberstunden-sind-oft-unwirksam_aid_976632.html
Erstellt am 25.02.2015 um 22:30 Uhr von seesee
Und nicht zuletzt untrrliegen Ü-Stunden der Mitbestimmung des BR...
Erstellt am 26.02.2015 um 09:14 Uhr von gironimo
Zusammengefasst:
Die pauschale Abgeltung der Überstunden ist rechtlich nicht haltbar (nur wenige zulässige AN-Gruppen mit entsprechend hohem Einkommen,). Es muss schon definiert sein, wie viele Stunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
Und selbst dann ist der BR in der Mitbestimmung und kann durchaus NEIN sagen. Ja würde er nur dann sagen, wenn er Überstunden für den AN überhaupt für notwendig erachtet und die Frage des Ausgleichs bzw. Bezahlung geklärt ist.