W.A.F. LogoSeminare

Arbeitgeber erzählt Belegschaft über Antrag auf Stundenerhöhung mit Namen des antragstellenden Arbeitnehmers

W
wurmpover
Jan 2018 bearbeitet

Arbeitgeber erzählt im Teamgespräch über einen Arbeitnehmer mit Namen benannt das er eine Stundenerhöhung Beantragt hat. Darf das der Arbeitgeber einfach so gegenüber der Belegschaft äußern oder hat er gegen die Schweigepflicht verstoßen?

1.656012

Community-Antworten (12)

D
Dezibel

25.02.2015 um 08:42 Uhr

  1. Ich sehe kein Problem dabei.
  2. Besser wäre, er hätte gesagt: Dem Antrag von Herrn A. zur Stundenerhöhung wurde stattgegeben.
  3. Die Mitarbeiter bekommen es eh mit ...
W
wurmpover

25.02.2015 um 11:42 Uhr

Mit Arbeiter A wollte es aber nicht, dass vor der Belegschaft offen darüber gesprochen wird zudem Mitarbeiter A auch noch im Betriebsrat ist und jetzt Misstrauen entstanden ist (Nach dem Moto Mitarbeiter A im Betriebsrat würde bevorzugt) was ja nicht der Fall ist. In diesem Fall liegt wohl ein Verstoß gegen die Schweigepflicht vor. Zudem soll jetzt auch noch ein Misstrauensantrag gegen BR gestellt werden. Somit ist der Plan von AG aufgegangen die Mitarbeiter auf seine Seite zu ziehen und gegen den BR vorzugehen.

P
pillepalleTR

25.02.2015 um 12:05 Uhr

"In diesem Fall liegt wohl ein Verstoß gegen die Schweigepflicht vor." Voraus ist diese Schweigepflicht ableitbar?

Unabhängig davon: wodurch könnte in der Belegschaft der Eindruck entstehen, dass ein BRM bevorzugt wird? Wurden zeitgleich die Anträge von Nicht-BRM auf Stundenerhöhung abgelehnt? Oder dadurch MA zur Reduzierung gezwungen? Ggf. sogar Kündigungen ausgesprochen?

Mein Tipp: geht (jetzt) offen gegenüber der Belegschaft mit dem Thema um im Sinne: "Ja, es ist richtig, dass der Antrag auf Std-erhöhung von Kollege xy von der GF genehmigt wurde. Nein, das hat nix damit zu tun, dass er BRM ist. Und: durch die Erhöhung entsteht keinem anderen Kollege ein Nachteil resp. Kollege xy ein Vorteil!"

P
Pickel

25.02.2015 um 12:52 Uhr

Was ist das für ein Blödsinn mit der Schweigepflicht bezüglich der Stundenerhöhung. Das kann der AG sogar am schwarzen Brett mit Goldrand verkünden.

D
Dezibel

25.02.2015 um 16:56 Uhr

Mit Arbeiter A wollte es aber nicht, dass vor der Belegschaft offen darüber gesprochen wird ... Und das hat er dem AG bei seinem Antrag auch eindeutig so gesagt? Aha.

M
Melissa

25.02.2015 um 18:34 Uhr

Und ich verkünde jetzt, und das bitte mit doppeltem Goldrand EINRAHMEN, dass @Pickel hier ganz gehörig einen an der Waffel haben muss!!!

M
Melissa

25.02.2015 um 18:47 Uhr

@All Wenn es keine tarifliche, betriebliche oder arbeitsvertragliche Regelung zur Lohnhöhe gibt, steht es jedem frei, sich so gut zu verkaufen, wie er kann.

Ebenso wie einem BR div. individuelle Vereinbarungen in einem AV nichts angehen, so gehen sie erst recht der Belegschaft nichts an.

Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung oder Forderungen und Gespräche über ihren Inhalt, bzw. beabsichtigte Änderungen, gehen bis auf einen BR, dass allerdings in Grenzen, keinem Drittem etwas an und gehört in den bereich seiner Persönlichkeitsrechte.

Was der AG hier treibt, ist ein krasses Vergehen gegen seine Fürsorgepflicht und gehört auch an den Pranger. Erst recht dann, wenn hiermit auch die Tätigkeit als BRM in Misskredit gebracht wird.

W
wurmpover

26.02.2015 um 02:15 Uhr

@ Melissa Wie kann Mitarbeiter A gegen das Vergehen von AG vorgehen?

P
pillepalleTR

26.02.2015 um 10:10 Uhr

Teeren und Federn wär hier gemäß §120abc BetrVG die richtige Vorgehensweise!

W
webun

26.02.2015 um 13:13 Uhr

...was für ein Haufen Unsinn wird denn hier geschrieben? und das bloß, weil Lesen offensichtlich so schwer ist!

Es geht um STUNDENerhöhung, nicht um Lohnerhöhung! Ich bezweifele ganz stark, dass ein AG überhaupt gegen den §120 BetrVG verstoßen KANN. Ich möchte allerdings feststellen , dass ich nicht grundsätzlich gegen das Teeren und Federn von AGs bin !;-)

Bei einer Stundenerhöhung kann es sich niemals um eine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handeln, denn sie muss Kollegen, Dienstplanern, Personalabteilung mitgeteilt werden. Insoweit trifft auch das ganze Gerede um eine angebliche Schweigepflicht nicht zu.

webun

P
Pickel

26.02.2015 um 18:46 Uhr

Orion du bist wirklich die lächerlichste Gestalt.

Der AG soll also tatsächlich die Stundenerhöhung des Mitarbeiters geheim halten. Viel Spaß beim Versteckspiel während der Arbeit.

M
Melissa

26.02.2015 um 21:11 Uhr

@All Sorry, ich entschuldige mich jetzt für meine, zumindest hier offenbar vorgelegene Sehschwäche, indem ich von etwas ausgegangen bin, das so nicht geschrieben stand. Letztlich ändert es aber nichts an der Tatsache, dass hier zwar ein BR, wenn schon kein MBR, zumindest aber ein Informationsrecht hat. Bezogen auf die gesamte Belegschaft muss ich leider feststellen, eine weitere Schwäche bei mir erkannt zu haben. Leider ist es mir nicht möglich, auch für eine Belegschaft irgendwo ein ähnliches Informationsrecht zu finden. Alles sonst Gesagte gilt auch hier uneingeschränkt weiter.

@Pickel Da Du ja dem gleichen Verfolgungswahn wie@Moreno verfallen zu sein scheinst, kann ich mich leider für die bei dir vorgenommene Einstufung: „als einen gehörig an der Waffel habenden“, nicht entschuldigen. Was Du letztlich ja auch durch fortwährend wiederkehrende dümmliche Äußerungen bestätigst.

Ihre Antwort