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Freizeitausgleich für Teilzeitkräfte bei Ganztagsschulungen

S
stehipp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir wollen gerade mit unserem Vorstand eine neue BV zum Thema Arbeitszeiten abschließen. Unter anderem soll hier auch das Thema Ganztagsschulungen von Teilzeitkräften geregelt werden.

Wir sind der Meinung, dass eine Teilzeitkraft, die einen ganzen Tag auf eine betriebl. angeordnete Schulung geht Anspruch 8 Std. Freizeitausgleich hat, demnach 2 halbe Tage.

Unser Vorstand sieht das nicht so.

Kennt irgendjemand hier eine entsprechende gesetzl. Grundlage? In unserem Tarifvertrag habe ich hierzu leider nichts gefunden.

Danke schon mal.

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Community-Antworten (4)

A
AlterMann

24.02.2015 um 21:33 Uhr

Hallo stehipp,

ich finde, Ihr habt mit Eurer Meinung Recht. Da Du nicht schreibst, welcher TV bei Euch Anwendung findet, kann Dir hier natürlich auch nicemand qualifiziert antworten. Tatsächlich ist das bei uns auch so: TZ-Kräfte können bei Fortbildungen nur die regelmäßige Tagesarbeitszeit anrechnen. Unfair, aber so isses.

M
Moreno

24.02.2015 um 21:42 Uhr

??? Welcher TV ist das?

S
stehipp

24.02.2015 um 22:00 Uhr

Der Tarifvertrag für Genossenschaftsbanken

G
gironimo

25.02.2015 um 10:39 Uhr

Wer eine Schulung machen muss, weil der AG sie anordnet, der Arbeitet - und Arbeit ist zu bezahlen. Da kann es doch keine Ungleichbehandlung nur deshalb geben, weil jemand Teilzeitkraft ist. Vollzeitler sollen doch gemäß Eurer BV auch die 8 Stunden bekommen - oder?

Es gilt schon der Grundsatz der "Recht und Billigkeit".

Bleibt bei Eurer Forderung - möge die E-Stelle sich der Sache annehmen.

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