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Aus für Teilzeitkräfte - der Arbeitgeber darf entscheiden?

G
Gina
Jan 2018 bearbeitet

HILFE!!!!!

Hallo an alle, ich habe eine dringende Frage. Heute in der Tageszeitung stand ein Bericht über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az.: 5 Sa 224/05). "Ein Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, alle Teilzeitstellen zu streichen und künftig nur noch Vollzeitkräfte zu beschäftigen. Ein Anspruch der Betroffenen, künftig weiter in Teilzeit zu arbeiten, besteht nicht. Die Teilzeitkräfte erhielten eine Anderungskündigung mit dem Angebot, in Vollzeit zu wechseln. Dies sei rechtmäßig." In unserer Firma arbeiten viele Teilzeitkräfte, die nun um Ihren Arbeitsplatz bangen, weil sie durch Kinder auch nicht in der Lage wären, voll zu arbeiten. Unser Boss hat diesen Artikel wohl mit großem Interesse gelesen. Wer weiß mehr über diese Urteil? Er kann doch nicht einfach alle Teilzeitkräfte zwingen Vollzeit zu arbeiten. Bitte um HILFE!!!!!

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Community-Antworten (1)

F
Fayence

05.09.2006 um 23:35 Uhr

Gina, jetzt macht Euch mal nicht gleich verrückt!

Eine Schlagzeile beschreibt es jedoch ganz zutreffend: "Einmal Teilzeit bedeutet nicht immer Teilzeit". Aber das ist schon seit Jahren im TzBfG unter §8 Abs. 5 nachzulesen.

Der AG muss seine Entscheidung schon noch begründen können, einfach so "umwandeln" geht nicht!

Hier kannst Du das Urteil lesen:

http://www.ra-kotz.de/teilzeit1.htm

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