Aus für Teilzeitkräfte - der Arbeitgeber darf entscheiden?
HILFE!!!!!
Hallo an alle, ich habe eine dringende Frage. Heute in der Tageszeitung stand ein Bericht über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az.: 5 Sa 224/05). "Ein Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, alle Teilzeitstellen zu streichen und künftig nur noch Vollzeitkräfte zu beschäftigen. Ein Anspruch der Betroffenen, künftig weiter in Teilzeit zu arbeiten, besteht nicht. Die Teilzeitkräfte erhielten eine Anderungskündigung mit dem Angebot, in Vollzeit zu wechseln. Dies sei rechtmäßig." In unserer Firma arbeiten viele Teilzeitkräfte, die nun um Ihren Arbeitsplatz bangen, weil sie durch Kinder auch nicht in der Lage wären, voll zu arbeiten. Unser Boss hat diesen Artikel wohl mit großem Interesse gelesen. Wer weiß mehr über diese Urteil? Er kann doch nicht einfach alle Teilzeitkräfte zwingen Vollzeit zu arbeiten. Bitte um HILFE!!!!!
Community-Antworten (1)
05.09.2006 um 23:35 Uhr
Gina, jetzt macht Euch mal nicht gleich verrückt!
Eine Schlagzeile beschreibt es jedoch ganz zutreffend: "Einmal Teilzeit bedeutet nicht immer Teilzeit". Aber das ist schon seit Jahren im TzBfG unter §8 Abs. 5 nachzulesen.
Der AG muss seine Entscheidung schon noch begründen können, einfach so "umwandeln" geht nicht!
Hier kannst Du das Urteil lesen:
Verwandte Themen
Änderung der Arbeitszeiten bei Teilzeitkräften - mitbestimmen?
hallo, zwei Teams sollen zusammengelegt werden und das neue Team bestünde dann aus 4 Teilzeit und 2 Vollzeitkräften. Nun arbeitet jede der Teilzeitkräfte in unterschiedlichen Modellen und hat ander
Gleitzeitvereinbarung / Gleittage für Teilzeitkräfte
In unserem Betrieb haben bis Anfang 2012 alle Mitarbeiter (Voll- und Teilzeit) Gleittage nehmen können. Gleittage sind in unserer Gleitzeitvereinbarung geregelt. Anfang 2012 wurde dann seitens der Ges
Pausen für Teilzeitkräfte
In unserer Firma können Teilzeitkräfte, die bis maximal 6 Stunden/Tag arbeiten wählen ob sie eine Pause machen. Dies wird im Zeiterfassungssystem hinterlegt und gut ist. Diejenigen mit Pause bekommen
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
Wir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
Bei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten