Mitarbeitergespräch Teilnahmepflicht
Hallo,
mein Kollege im Betriebsrat wurde vom Chef zu einem Mitarbeitergespräch eingeladen. Es handelt sich nicht um einen Gesprächsgrund der unter die §§ 81 und 82 BetrVG fällt. Gesprächgrund ist, dass dem Chef ist zu Ohrern gekommen ist, dass der Kollege sich bei der Arbeit gemobbt fühlt.
Der Kollege möchte nicht zu diesem Gespräch und ist der Meinung die Teilnahme an dem Gespräch abwenden zu können, indem er angibt zu dem Zeitpunkt mit Betreibsratsarbeiten beschäftigt zu sein. Wir versuchen ihn davon zu überzeugen, dass dies nicht weiterhilft, da der Chef im Rahmen seines Direktionsrechtes das Gespräch anweisen kann. Der Kollege hätte nur das Recht jemand vom BR mitzunehmen in das Gespräch, wenn der Gesprächsinhalt das hergibt. Beim Gesprächsthema Mobbing habe ich meine Zweifel.
Wie sieht ihr das. Kann der BR-Kollege sich der Teilnahme an dem Mitarbeitergespräch mit der Begründung Betriebsratsarbeit widersetzen?
Vielen Dank
Lieben Gruss PaulBreitner
Community-Antworten (3)
06.04.2017 um 10:57 Uhr
-
Natürlich darf der AN ein BRM seiner Wahl mitnehmen wenn es um das Thema Mobbing geht.
-
Klar kann das BRM sagen nicht jetzt ich habe Betriebsratsarbeit aber gegen einen Termin beim Chef wird er sich nicht dauerhaft wehren können. Ist auch nicht ratsam wenn sich jemand gemobbt fühlt sollte dies auf den Tisch kommen.
06.04.2017 um 12:24 Uhr
Kann der BR-Kollege sich der Teilnahme an dem Mitarbeitergespräch mit der Begründung Betriebsratsarbeit widersetzen?
Der BR-Kollege hat sich doch als Interessenvertreter der Arbeitnehmer wählen lassen. Da sollte es doch selbstverständlich sein, dass man dies dann auch tut. Notfalls kann ja eine Terminverschienumg vereinbart werden.
Natürlich kann es auch mal vorkommen, dass das BR-Mitglied in einen Interessenkonflikt gerät. Dann sollte er es dem Arbeitnehmer offen sagen, damit dieser ein anderes BR-Mitglied ansprechen kann. Das sollte aber die Ausnahme sein.
06.04.2017 um 14:00 Uhr
Ich kann hier ehrlich gesagt nur den Kopf schütteln! Der Vorgesetzte hat von Mobbinggerüchten erfahren und möchte dem nachgehen und derjenige der hier zur Klärung beitragen kann ist ein BRM und dieser torpediert das Ansinnen des Arbeitgebers?
Verwandte Themen
Mitarbeitergespräch wegen zu vielen Krankheitstagen
Ich bin ein Betriebsrat eines Unternehmen , und benötige mal für ein kommendes Mitarbeitergespräch eure Meinung . Ein Mitarbeiter hatte im Jahr 2012 eine Lungenembolie . dort war er bereits ca 60 T
Teilnahmepflicht an BR Sitzungen
Hallo, kann man ein BR Mitglied abmahnen, dass zur Zeit einer Sitzung zwar im Haus ist aber nicht an der BR Sitzung teilnimt? Es besteht doch eine Teilnahmepflicht für BR Mitglieder. Raymann
Teilnahmepflicht der AN an Team-Bildungs-Schulungen?
Der Bereichsleiter einer 30-köpfigen Abteilung will in Abstimmung mit der Personalabteilung ein 2-tägiges Team-Bildungs-Seminar für alle MA seines Bereichs durchführen, zur Verbesserung der Teamfähigk
Anmerkung zu Beiträgen - Teilnahmepflicht zur BR Sitzung?
Teilnahmepflicht zur Br.Sitzung? Wallraff Was war an meiner Antwort zu Tanzbär's Aussage falsch? Ich kann wirklich nicht nachvollziehen wie Tanzbär eine solche "FALSCHE" Aussage machen kann, er i
Recht und Pflichten in einem Mitarbeitergespräch
Kurze Anfrage: Welche Rechte bzw. Pflichten hat ein BR in einem Mitarbeitergespräch? Ein Mitarbeiter hat einen Betriebsratsmitglied gebeten an einem Mitarbeitergespräch teilzunehmen, was für Möglich