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Mitarbeitergespräch Teilnahmepflicht

P
PaulBreitner
Aug 2017 bearbeitet

Hallo,

mein Kollege im Betriebsrat wurde vom Chef zu einem Mitarbeitergespräch eingeladen. Es handelt sich nicht um einen Gesprächsgrund der unter die §§ 81 und 82 BetrVG fällt. Gesprächgrund ist, dass dem Chef ist zu Ohrern gekommen ist, dass der Kollege sich bei der Arbeit gemobbt fühlt.

Der Kollege möchte nicht zu diesem Gespräch und ist der Meinung die Teilnahme an dem Gespräch abwenden zu können, indem er angibt zu dem Zeitpunkt mit Betreibsratsarbeiten beschäftigt zu sein. Wir versuchen ihn davon zu überzeugen, dass dies nicht weiterhilft, da der Chef im Rahmen seines Direktionsrechtes das Gespräch anweisen kann. Der Kollege hätte nur das Recht jemand vom BR mitzunehmen in das Gespräch, wenn der Gesprächsinhalt das hergibt. Beim Gesprächsthema Mobbing habe ich meine Zweifel.

Wie sieht ihr das. Kann der BR-Kollege sich der Teilnahme an dem Mitarbeitergespräch mit der Begründung Betriebsratsarbeit widersetzen?

Vielen Dank

Lieben Gruss PaulBreitner

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

06.04.2017 um 10:57 Uhr

  1. Natürlich darf der AN ein BRM seiner Wahl mitnehmen wenn es um das Thema Mobbing geht.

  2. Klar kann das BRM sagen nicht jetzt ich habe Betriebsratsarbeit aber gegen einen Termin beim Chef wird er sich nicht dauerhaft wehren können. Ist auch nicht ratsam wenn sich jemand gemobbt fühlt sollte dies auf den Tisch kommen.

G
gironimo

06.04.2017 um 12:24 Uhr

Kann der BR-Kollege sich der Teilnahme an dem Mitarbeitergespräch mit der Begründung Betriebsratsarbeit widersetzen?

Der BR-Kollege hat sich doch als Interessenvertreter der Arbeitnehmer wählen lassen. Da sollte es doch selbstverständlich sein, dass man dies dann auch tut. Notfalls kann ja eine Terminverschienumg vereinbart werden.

Natürlich kann es auch mal vorkommen, dass das BR-Mitglied in einen Interessenkonflikt gerät. Dann sollte er es dem Arbeitnehmer offen sagen, damit dieser ein anderes BR-Mitglied ansprechen kann. Das sollte aber die Ausnahme sein.

P
Pjöööng

06.04.2017 um 14:00 Uhr

Ich kann hier ehrlich gesagt nur den Kopf schütteln! Der Vorgesetzte hat von Mobbinggerüchten erfahren und möchte dem nachgehen und derjenige der hier zur Klärung beitragen kann ist ein BRM und dieser torpediert das Ansinnen des Arbeitgebers?

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