Hallo,

mein Kollege im Betriebsrat wurde vom Chef zu einem Mitarbeitergespräch eingeladen. Es handelt sich nicht um einen Gesprächsgrund der unter die §§ 81 und 82 BetrVG fällt. Gesprächgrund ist, dass dem Chef ist zu Ohrern gekommen ist, dass der Kollege sich bei der Arbeit gemobbt fühlt.

Der Kollege möchte nicht zu diesem Gespräch und ist der Meinung die Teilnahme an dem Gespräch abwenden zu können, indem er angibt zu dem Zeitpunkt mit Betreibsratsarbeiten beschäftigt zu sein. Wir versuchen ihn davon zu überzeugen, dass dies nicht weiterhilft, da der Chef im Rahmen seines Direktionsrechtes das Gespräch anweisen kann.
Der Kollege hätte nur das Recht jemand vom BR mitzunehmen in das Gespräch, wenn der Gesprächsinhalt das hergibt. Beim Gesprächsthema Mobbing habe ich meine Zweifel.

Wie sieht ihr das.
Kann der BR-Kollege sich der Teilnahme an dem Mitarbeitergespräch mit der Begründung Betriebsratsarbeit widersetzen?

Vielen Dank

Lieben Gruss
PaulBreitner