Recht und Pflichten in einem Mitarbeitergespräch
Kurze Anfrage: Welche Rechte bzw. Pflichten hat ein BR in einem Mitarbeitergespräch? Ein Mitarbeiter hat einen Betriebsratsmitglied gebeten an einem Mitarbeitergespräch teilzunehmen, was für Möglichkeiten habe ich?
Community-Antworten (3)
12.10.2010 um 16:25 Uhr
welches Thema soll denn besprochen werden?
12.10.2010 um 16:34 Uhr
das allg. Mitarbeitergespräch mit der Analyse des letzten Jahres, mit einem Mitarbeiterfragebogen von dem Mitarbeiter und dem Fachvorgeaetzten
12.10.2010 um 16:47 Uhr
Schau doch einmal in § 82 Abs. 2 BetrVG
Verwandte Themen
Mitarbeitergespräch wegen zu vielen Krankheitstagen
ÄlterIch bin ein Betriebsrat eines Unternehmen , und benötige mal für ein kommendes Mitarbeitergespräch eure Meinung . Ein Mitarbeiter hatte im Jahr 2012 eine Lungenembolie . dort war er bereits ca 60 T
Mitarbeitergespräch Teilnahmepflicht
ÄlterHallo, mein Kollege im Betriebsrat wurde vom Chef zu einem Mitarbeitergespräch eingeladen. Es handelt sich nicht um einen Gesprächsgrund der unter die §§ 81 und 82 BetrVG fällt. Gesprächgrund ist,
Mitarbeitergespräch: Betriebsratsvertretung durch Ersatzmitglied?
ÄlterHallo zusammen, ich werde hier kurz die Situation und das, was ich glaube rechtlich zu wissen, (be)schreiben und dann meine Frage stellen. Wir sind 3 Leute im Betriebsrat, davon 2 aus dem gleichen
Vorsicht Falle!? Mitarbeitergespräch mit Betriebsträtin
ÄlterZum Wochenauftakt ein (noch) fröhliches Hallo in die Teilnehmerrunde des Forums. Ich bin zwar freigestellte Betriebsrätin, in diversen Ausschüssen und stellvertretende Vorsitzende, aber erst in meiner
Mitarbeitergespräch innerhalb des BR
ÄlterHallo, hier eine Frage, wie die interne Zusammenarbeit des BR besser organisiert werden kann, Schwachpunkte erkannt werden und die Motivation der BR-Mitglieder gefördert wird. Ich bin seit 5 Jahren