Erstellt am 23.02.2015 um 15:32 Uhr von Pickel
1. Nein. Ihr könnt nicht über die AVlichen Stunden der MA entscheiden und ihnen ein Plus aufdrücken.
2. Das kann man so machen, vorausgesetzt, eine Pause wird gewährt und man kann dann machen "was man will". Das KANN natürlich auch genau in der Zeit liegen, in der das Buffet eröffnet wird. Wer keinen Hunger hat, darf in der 1/2 Stunde auch nach Hause fahren....
Ob man den Abzug umgehen kann? Man kann es versuchen. Ich finde die Regelung allerdings schon sehr positiv und hielte es für sehr kleinkariert, auch noch die letzten 30 Minuten beim Dessert bezahlt haben zu wollen. Davon ab, gibt es natürlich das AZ-Gesetz, das grundsätzlich Pausen vorschreibt.
Erstellt am 23.02.2015 um 15:36 Uhr von Pjöööng
Findet die Feier denn während der üblichen Arbeitszeit statt, oder ist das ein auch ansonsten arbeitsfreier Wochentag?
Und was passiert denn da noch, außer Essen und Trinken?
Erstellt am 23.02.2015 um 15:56 Uhr von gironimo
Wenn die Feier während der Arbeitszeit stattfindet und die AN teilnehmen sollen, werden sie ja daran gehindert Arbeitsleistung zu erbringen - also muss diese Zeit entsprechend bewertet werden.
Ich würde daher gar nicht so viel Fehlerlesen machen. Rechnet den Tag doch einfach als normalen Arbeitstag und fertig. Alles andere hat ja schon den Hauch von Peinlichkeit.
Erstellt am 23.02.2015 um 15:59 Uhr von Anakonda
Ergänzung zu meiner Anfrage:
Die Feier findet an einem ganz normalen Arbeitstag statt, während der üblichen AZ, quasi anstelle von Arbeit. Davor und danach wird an diesem Tag nicht gearbeitet.
Außer Essen und Trinken gibt es verschiedene Reden, ein "Kulturprogramm", einen wissenschaftlichen Fachvortrag.
Variante 1 hätte den Vorteil, dass niemand Fehl- oder Mehrstunden durch die Teilnahme an der Veranstaltung hat, es rechnet sich dann halt wie ein normaler Arbeitstag.
Aber ein AN, dessen tgl Sollarbeitszeit z.B. 4h ist, bekäme 2,5 Stunden nicht vergütet bzw. als Mehrstunden gut geschrieben, während ein AN mit tgl 8h Sollarbeitszeit hat, 1,5 h "gut machen" würde...
Andererseits hätte dieser AN unverschuldete Fehlzeiten bzw. Minusstunden, wenn nur die tatsächliche Anwesenheit zählt. Der AN mit 4h Soll-AZ hätte 2,5 Mehrstunden...
Erstellt am 23.02.2015 um 16:08 Uhr von Pjöööng
Grundsätzlich werden die AN zu dieser Veranstaltung nicht gezwungen werden können. Insofern kann die Teilnahme eigentlich nur freiwillig sein. Wer an der Feier nicht teilnehmen mag, hat dann zu arbeiten, es sei denn dies wäre auf Grund der Feier nicht möglich, dann bestünde wohl Annahmeverzug,
Jetzt hängt es von der allgemeinen Stimmung in dem Unternehmen ab, ob die Kollegen die weniger Arbeitsstunden haben trotzdem an diesem Tag freiwillig länger bleiben, oder ob man sie damit ködern muss, dass man ihnen das Kulturprogramm als Arbeitszeit vergütet.
Die Erholungspause würde ich mit dem Mittagessen zusammenlegen. Wer keinen Hunger hat, darf so lange eine Rauchen gehen.
Erstellt am 23.02.2015 um 19:46 Uhr von Dezibel
> ... Der AN mit 4h Soll-AZ hätte 2,5 Mehrstunden...
Oh manno, eure Probleme möchte ich haben.
Könnt ihr euch nicht mal freuen, dass es einen Grund zum Feiern gibt? Zum Essen und Trinken scheint ja genug da zu sein, was mit Sicherheit auch genutzt wird. Und da diskutiert ihr über Stunden, eventuelle Pause, die gemacht werden muss (ja, man muss auch beim Saufen mal Pause machen) ihr macht euch damit einfach lächerlich.