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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tarifverhandlung

P
Pombär
Jan 2018 bearbeitet

Servus,

bald stehen wieder Tarifverhandlungen an. Des einen Freud, des anderen Leid ;)

Wir sind ein Unternehmen mit 17 Standorten in Deutschland. Teilweise mit Betriebsrat und teilweise leider ohne. Nun hat die Personalleitung gesgt, damit die Lohnschere nich weiter auseinander klafft, sollen welche Tariferhöhung bekommen und manche nicht. KLartext: Bei uns gibt es Lohn + ÜT + Tarifl. Leistungszulage. Beispiel: Es gibt 4% Tariferhöhung, die natürlich auch alle bekommen, aber die Kollegen, die bereits ein hohes Lohnniveau haben, bei denen sollen die 4% bei der ÜT wieder abgeknapst werden.

Bei den Standorten ohne BR kann an vermutlich nur klagen oder? Bei mit BR wie kann ich da vorgehen. Müssen sie die einzelnen Personen im Vorfeld informieren(schriftl), wenn ja, gibt es da eine Frist....

Kompliziert oder ?!?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

20.02.2015 um 16:04 Uhr

Nicht sehr schwierig. Es wird halt interessant sein, wie die Gewerkschaft verhandelt.

ES SEI DENN DU MEINST, dass der BR mit dem AG über eine Lohnerhöhung redet. Da kann man Dir dann nur viel Glück wünschen. Einen Anspruch auf eine Verhandlung hat der BR nämlich nicht und wenn es ganz einseitig läuft, macht der AG einen auf stur und beteiligt euch gar nicht.

G
gironimo

20.02.2015 um 16:16 Uhr

Ich verstehe es so, dass bei der Tariferhöhung der AG außertarifliche Zulagen verrechnen will.

Tut er dies bei allen, die eine Zulage haben gleich, ist dies mitbestimmungsfrei. Rechnet er verschieden stark an (bei dem einen 2% bei dem anderen alles ....), wird dadurch die Mitbestimmung ausgelöst, weil es ja dann um allgemeine Entgeltgrundsätze geht (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). Der BR kann und muss also mitbestimmen (natürlich nur da, wo es einen gibt).

Zu prüfen wäre noch, ob die Zulage eine "allgemeine Zulage" ist oder es hierfür eine Zweckbestimmung gibt (Erschwerniszulage oder sonstiges). Diese könnte nicht so ohne weiteres angerechnet werden, da ja durch die Tariferhöhung die Grundlage, auf der diese Zahlungen ja erfolgen nicht geändert wird. Auch die tarifl. Leistungszulage wäre ja nicht ohne weiteres anzurechnen.

Man muss also genau hinschauen. An Eurer Stelle würde ich jetzt erst einmal vorab Eure Mitbestimmung bei den allgemeinen Entgeltgrundsätzen geltend machen und umfassende (ins Detail gehende) Information anfordern, wie der AG sich das Ganze genau vorstellt.

P
Pickel

20.02.2015 um 21:16 Uhr

Ich denke eher, dass das Stichwort hier Abschmelzung lautet. Und die geht anders als Gironimo schreibt relativ einseitig ohne Mitbestimmung.

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