W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht des BR in Arbeitsverträge - muss der Arbeitgeber die gewähren?

P
packer
Jan 2018 bearbeitet

hallo kollegenInnen,

kann mir mal jemand aushelfen mit einem urteil, gestez etc. ? ein kollege, nicht br, wollte uns seinen vertrag zur einsicht zur verfügung stellen. wir brauchen ein paar signifikante eckdaten zur anstehenden tarifverhandlung. der kollege wurde heute mit den worten zurückgepfiffen, daß das zur verfügung stellen des arbeitsvertrages kosequenzen in form von kündigung hätte. wie sieht es damit aus?

gruß und danke, packer

2.62502

Community-Antworten (2)

O
otto

07.02.2006 um 23:17 Uhr

Hallo packer, das ist doch nur ein Versuch des Arbeitgebers, den kooperationsbereiten Arbeitnehmer einzuschüchtern. Was sollte das für eine Kündigung sein, mit der hier der Arbeitgeber droht? Personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt? Es käme doch allenfalls eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht, wenn der Arbeitnehmer mit Informationen über seinen Arbeitsvertrag an den BR gegen irgendwelche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstossen würde. Ganz praktisch: Der BR hat doch ein Einsichtsrecht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten (§ 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halsbsatz). Es müßte doch möglich sein, daraus die notwendigen Informationen zu bekommen, ohne einen Kollegen in Schwulitäten zu bringen. Gruß otto

P
packer

08.02.2006 um 11:16 Uhr

hi otto, seh ich ja genauso. hätte ja sein können, daß da was an mir vorbeigegangen ist? irgendwelche arvbeitsrechtlichen bestimmungen wie von dir vermutet vieleicht? was kann das genau sein? ich habe bis jetzt aber noch kein urteil gefunden... vieleicht hat jemand ja noch irgendwo einen link parat... würde heute gerne in den serientermin mit etwas handfesten reingehen...

gruß, packer

Ihre Antwort