Erstellt am 07.02.2006 um 22:17 Uhr von otto
Hallo packer,
das ist doch nur ein Versuch des Arbeitgebers, den kooperationsbereiten Arbeitnehmer einzuschüchtern. Was sollte das für eine Kündigung sein, mit der hier der Arbeitgeber droht? Personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt? Es käme doch allenfalls eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht, wenn der Arbeitnehmer mit Informationen über seinen Arbeitsvertrag an den BR gegen irgendwelche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstossen würde.
Ganz praktisch: Der BR hat doch ein Einsichtsrecht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten (§ 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halsbsatz). Es müßte doch möglich sein, daraus die notwendigen Informationen zu bekommen, ohne einen Kollegen in Schwulitäten zu bringen.
Gruß otto
Erstellt am 08.02.2006 um 10:16 Uhr von packer
hi otto,
seh ich ja genauso. hätte ja sein können, daß da was an mir vorbeigegangen ist? irgendwelche arvbeitsrechtlichen bestimmungen wie von dir vermutet vieleicht? was kann das genau sein? ich habe bis jetzt aber noch kein urteil gefunden... vieleicht hat jemand ja noch irgendwo einen link parat... würde heute gerne in den serientermin mit etwas handfesten reingehen...
gruß,
packer