hallo kollegenInnen,

kann mir mal jemand aushelfen mit einem urteil, gestez etc. ? ein kollege, nicht br, wollte uns seinen vertrag zur einsicht zur verfügung stellen. wir brauchen ein paar signifikante eckdaten zur anstehenden tarifverhandlung. der kollege wurde heute mit den worten zurückgepfiffen, daß das zur verfügung stellen des arbeitsvertrages kosequenzen in form von kündigung hätte.
wie sieht es damit aus?

gruß und danke,
packer