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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tarifverhandlung während Insolvenz -was kann der BR tun?

K
Kimmi
Nov 2016 bearbeitet

Wie sollte sich der Betriebsrat während Tarifverhandlung in der Insolvenz verhalten? Alles "muss" laut GL gekappt werden. Keine Jahresleistung, kein Urlaubsgeld, Abstufen von Mitarbeitern, diverse Entlassungen, Ratioschutz soll weg, die Arbeitszeit soll unbezahlt länger werden.

Ein vom BR eingeschalteter Wirtschaftsprüfer ist zu dem Schluß gekommen das es Zahlenmässig schlechter kaum sein könnte.

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Community-Antworten (2)

W
Werner

22.12.2005 um 07:07 Uhr

Hallo Kimmi, die zuständige Gewerkschaft für die Verhandlungen einschalten. Die MA laufend über den aktuellen Stand informieren.

Z
Z.Ickig

22.12.2005 um 22:14 Uhr

"die zuständige Gewerkschaft für die Verhandlungen einschalten"

die dürfte wohl Bescheid wissen...., schließlich kann nur sie über Tarife verhandeln! Insofern ist es relativ gleichgültig, wie der BR sich verhält, denn er darf in diesen Angelegenheiten nichts verhandeln (siehe § 77 III BetrVG)

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