Semianrteilnahme: Betriebliche Notwendigkeit, oder eine Behinderung der BR-arbeit oder Bossing
Ich bin neu im BR und soll per Beschuss an der Fortbildung BetrVG 1 (BR1) nächste Woche Montag teilnehmen. Dies wurde bereits in einem Fortbildungsplan auch per Beschluss dem Arbeitgeber vorgelegt. Die BR1 Schulung findet als kostengünstige Inhausschulung (3Tage) statt, da wir uns in erheblicher wirtschaftlicher Not befinden und alle Kollegen einen Sanierungsbeitrag leisten. Als ich vor einem Monat meinem Abteilungsleiter den Antrag zur Freistellung nach BetrVG §37(6) vorlegte, hat er ihn abgelehnt mit der Begründung es wären bereits 4Kollegen im Urlaub. Dabei handelt es sich um 2,5 Vollstellen. Max. dürfen bei uns 4 Personen wegsein. Die Ablehnung gab ich dem GF, der im AG-Gespäch mit dem BR sich dann mündlich so äußerte, dass dies von uns als eine pos. Zustimmung seinerseits gedeutet wurde, da immer noch genug Personal da sei und er würde noch mal mit dem Abteilungsleiter sprechen. Seitdem rufe ich immer wieder bei dem GF und seiner Sekkretärin an und erhalte keine, weder mündlich noch schriftliche, Gehnehmigung noch Absage. Heute ist Donnerstag und am Montag sollte die BR1 Schulung stattfinden. Bei den Antag hatte ich für die 3 Tage den Dienstwagen beantrag. Und da ich auf den Dienstwagen angewiesen bin, habe ich heute noch einmal nach gefragt bei der Sekretärin der GF. Diese hat ihn mir nur noch für Montag zuteilen können. In einem Gepräch mit einer BR Kollegin hat sich dann herausgestellt,dass ihr im nachhinein der Wagen zugeteilt wurde für die Teilnahme an einer Tarifverhandlung, und sie fragte, ob ich denn noch nicht wüsste, dass meine Fortbildung aus betrieblicher Notwendigkeit abgelehnt wurde. Diese Woche sind in meiner Abteilung 4 Kollegen in Urlaub, 1 in Freizeitausgleich und 3 Krank (macht 4,25 Stellen geplant frei und 2,5Krank wobei ab Montag offiziel keiner Krank ist). Zwei weitere Kollegen aus anderen Abteilungen haben eine Zustimmung erhalten. Es ist nicht das erstemal das mir Fortbildungen untersagt wurden, die Teilnahme an Arbeitgebergesprächen verweigert wurde und Überstunden durch BR-tätigkeit von meinem Abteilungsleiter nicht gutgeschrieben wurden, sondern erst nach Durchsicht mit seiner Vertretung (dem wird jetzt auch keine Einsicht mehr in die Überstd. Verbuchung gewährt). Ich bin auch Vorsitzender der verdi VL(Vertrauensleute).
Nun meine Frage: Liegt hierbei wirklich eine betriebliche Notwendigkeit, oder eine Behinderung der BR-arbeit oder Bossing vor, und was sollte ich tun?
Community-Antworten (2)
22.09.2006 um 03:20 Uhr
Dann gehst Du halt beim nächsten Mal zu einem anderen Seminar und extern...wer nicht hören kann (AG), der muss dann evt. doppelt zahlen (wieder der AG)!
22.09.2006 um 10:24 Uhr
Hallo, ich stimme dem Geschriebenen vom Kollegen zu, sollte dein AG dafür keine Zustimmung geben, halt im den § 119 BetrVG unter die Nase. Grüße and3z
Verwandte Themen
Gibt es Behinderung der Betriebsratsarbeit auch unter Betriebsräten?
Ich nehme mal den Thread von @Bedrohter zum Anlass um zu fragen, ob sich auch BRs der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können. Ich habe auch mal die Suchmaschinen angeschmissen, konn
Behinderung - was muss der Arbeitnehmer sagen?
Hallo zusammen, nachdem ich mich ein wenig recherchiert habe, habe ich zum Thema Schwerbehinderung folgendes rausgefunden: - wenn es weder die Arbeitssicherheit noch die Arbeitnehmerpflichten be
Definition: "betriebliche Notwendigkeit"
Hallo zusammen. Durch den ArbG wird immer gern der Begriff der dringenden betrieblichen Gründe bzw. Notwendigkeit verwendet. Nun sind wir hier am rum rätseln, was "wirkliche" betriebliche Notwendigke
Spontaner Arztbesuch während der Arbeitszeit - Vergütung und Notwendigkeit
Grüßt Euch liebe Kolleginnen und Kollegen, bei folgendem Fall benötige ich Euren Rat: Eine Kollegin nahm aus Sorge um ihre Schicht (sie war unsicher über die personelle Besetzung und wollte die Koll
Betriebliche Notwendigkeit beim Ansetzen von BR-Sitzungen im §30 BtrVG - wer kennt dazu Gerichtsurteile?
Hallo! Ich habe seit geraumer Zeit eine Diskusion mit unserem Geschäftsführer zum Thema betriebliche Notwendigkeit im §30 BtrVG. Er ist der Meinung dass sie von mir bei der Ansetzung der Betriebsr