Erstellt am 19.02.2015 um 19:59 Uhr von Globus
Niemals wieder geschlossen auf ein Seminar gehen ;-)
Erstellt am 19.02.2015 um 20:02 Uhr von Kölner
...und mal überprüfen, ob das MiLoG angewandt wird!
Im Ernst:
Mal ganz abgesehen von dem Einzelfall, ist der BR doch im Boot. Er kann - ohne, dass der betroffene AN sein Gesicht ggü. dem AG verliert - dem AG doch gehörig die 'Überstunden-Suppe' versalzen. Es ist nämlich völlig egal, wie freiwillig diese geleistet werden...
Erstellt am 19.02.2015 um 20:03 Uhr von Tiffi
@globus
Sehr hilfreich, vielen Dank.
Werde ich dem Kollegen ausrichten, dann kann ja Montag den BR für seine Misere verantwortlich machen.
PS. Karneval ist vorbei, jetzt bitte wieder Ernst bei der Arbeit.
Erstellt am 19.02.2015 um 20:05 Uhr von Globus
Ne, ich mein das durchaus ernst... je nach Länge des Seminares, kann es Probleme geben... klar hat Kölner Recht, aber warum um alles in der Welt geht ein ganzes Gremium gleichzeitig auf Seminar - ich hoffe für euch, dass es inhouse war - alles andere... hmmmm
Erstellt am 19.02.2015 um 20:10 Uhr von Tiffi
@Globus
BR seit Juli im Amt. Vorher gab's keinen BR im Unternehmen. Jetzt alle 3 gleichzeitig zu BR I, damit sie endlich Input bekommen, wie BR geht.
... ich bin die erste Nachrückerin, hab aber keinerlei Basiswissen bisher...
Seminar noch bis morgen, BR am Montag wieder da. Schulung nicht in House, eher JWD...
Erstellt am 19.02.2015 um 22:09 Uhr von Globus
seit Juli im Amt, alle neu und ihr geht erst jetzt auf Seminare? tse tse tse
Erstellt am 19.02.2015 um 23:17 Uhr von Snooker
@Globus
Ich find es unfähr Gremien derart an zu gehen wenn man die Gegebenhiten aus der Vergangenheit hier nicht kennt. Aufzeigen wie man es besser machen sollte ist der bessere Weg.
Erstellt am 20.02.2015 um 05:18 Uhr von Onkel
Ich muss Globus da durchaus recht geben. Aber jetzt ist es passiert und nicht mehr zu ändern.
@ Tiffi Wie groß ist euer Gremium und wie viele Ersatumitglieder gibt es? Seit ihr zur Zeit Beschlussfähig ( mindestens 50 % Der Mitglieder müssen da sein oder durch Ersatumitglieder vertreten ). Wenn ihr Beschlussfähig seit und der AG die Mehrarbeit nicht beantragt könntet ihr wegen Missachtung der Mitbestimmung klagen. Seit ihr nicht Beschlussfähig könnt ihr wenig machen. Die Erpressung ist zwar eine Sauerei lässt sich aber nur schwer belegen. Wenn der Chef sie vor Gericht abstreitet steht Aussage gegen Aussage.
Erstellt am 20.02.2015 um 09:57 Uhr von gironimo
Und wie ist es mit Ersatzmitgliedern, die - wenn der gesamte BR "verhindert" ist, in Amt und würden sind.
Und der AG weiß doch, wo der BR ist. Dank ansonsten doch reichhaltig genutzter neuer Technik, ist es doch heutzutage kein Problem, den BR um die Zustimmung zur Mehrarbeit zu fragen. Der BR ist ja im Exil sogar beschlussfähig.
Ihr solltet diesen Punkt einmal in einem Monatsgespräch mit dem AG erörtern.
Ansonsten für die Zukunft die Zustimmung zur Mehrarbeit für den Kollegen verweigern. Freiwillig ohne Zustimmung des BR gibt es nicht ( vergleiche auch § 77 Abs. 4 BetrVG)