Erstellt am 30.10.2011 um 08:53 Uhr von gironimo
weine lieber über Dich selbst .......
Ehrlich gesagt - da habt Ihr versagt. Was wollt Ihr da noch vom Chef.
Derartige Vorgehensweisen kennen doch viele Betriebsräte und man muss auf solche Dinge vorbereitet sein. Da ist Standfestigkeit gefragt.
Man kann nur hoffen, das der gekündigte Kollege einen guten Fachanwalt hat und sich sein Recht vor dem Gericht erstreitet
Erstellt am 30.10.2011 um 09:39 Uhr von NoPain
Habt Ihr dem MA das schon mitgeteilt das Ihr gegen diese Kündigung Widerspruch eingelegt habt? Vielleicht sogar schriftlich, sollte er die Kündigung schon vorher erhalten haben, vor der "Erpressung"? ;) Beweise? Zeugen? Ich sehe hier zumindestens eine Nötigung und würde dies rechtlich überprüfen lassen und den zurückgezogenen Widerspruch auf Gültigkeit überprüfen lassen. Da der Chef wohl mit abartigen Mitteln arbeitet, was hindert Euch daran das Selbe zu tun? Mal mit dem Anwalt des MA sprechen, dem fällt ganz sicher was ein ;)
Erstellt am 30.10.2011 um 16:36 Uhr von poiuz
Das ist doch definitiv eine Betriebsratsbehinderung.
Chef sagt: "Macht das, sonst!"; BR sagt "Eieieiei, nagut." Erfolg eingetreten durch "Vergessen des Widerspruchs". Zurücknehmen kann man den nämlich nicht.
Also Beschluß fassen und Strafantrag nach §119 stellen!
Erstellt am 31.10.2011 um 08:56 Uhr von rkoch
> Zurücknehmen kann man den nämlich nicht.
Und es gibt auch einen guten Grund dafür...
Was wollte Euer AG denn eigentlich? Der Widerspruch hindert ihn doch nicht daran die Kündigung auszusprechen! Und da es den AG nicht hindert ist es irellevant ob der Widerspruch zurückgezogen wird, und deshalb ist es auch nicht vorgesehen...
Insofern habt ihr Euch sogar RICHTIG verhalten!
Der AG kündigt, und trotz Rückzug lebt der Widerspruch weiter (was aber nur relevant wird wenn der AN Kündigungsschutzklage erhebt und verlangt bis zum Abschluß des Verfahrens weiterbezahlt zu werden) und der AG war trotzdem glücklich.... Alles Paletti, alle sind glücklich.
Das der AG am Ende vielleicht vor dem ArbG auf die Schnauze fällt und vielleicht die Sache dort offenbar wird und deswegen vielleicht der Staatsanwalt aktiv wird ist doch nun nicht Euer Problem, oder?
Und überhaupt:
> wegen BR es kein Weihnachtsgeld
Das kann der BR in DIESEM Fall sogar versuchen vor Gericht durchzusetzen, da Erpressung...
> und Keine Kurzarbeit gibt.
Der Brüller! Euer AG hat offenbar Bock auf Einigungsstelle. Das ihr Kurzarbeit erzwingen könnt wisst ihr, oder?
> Stattdessen Kündigungen nach Sozialplan.
Noch ein Brüller...
Ad 1: WER macht den Sozialplan? Der AG alleine oder wie?
Ad 2: Kündigungen sind das letzte aller Mittel. Wenn er Kurzarbeit die sachlich gesehen die Lage lösen würde ablehnt steht er damit auch nicht gerade gut da.. Mit ein bisserl Glück findet sich ein Richter der die Kündigungen abschreibt....
Ad 3: Wenn die Lage VORÜBERGEHEND ist, erneut ein Grund für die Unwirksamkeit der Kündigungen - und am Ende steht der AG ohne AN da... Wo ist da der Sinn?
Ergo: Leere Worte mit viel Wirkung....
Erstellt am 31.10.2011 um 10:56 Uhr von Lernender
wieviel Mitarbeiter seid ihr denn?