Chef erpresst Betriebsrat
Hallo liebe Kollegen! Wir haben ein Problem! Unser Chef hat uns Erpresst und hat gewonnen. Die GL hat Kurzarbeit beantragt am Montag, gleichzeitig eine Kündigung mit eingereicht, die vor der Kurzarbeit noch ausgesprochen werden soll. Als Grund : Mahngelde Auftragslage, aus Sozialen Gründen Schicken uns auch noch die Liste nach der bewertet wurde, die aber wir nie davor gesehen haben oder Mitbestimmt.
Sitzung von Mittwoch, Beschlossen
Kündigung klar, Widerspruch nach §102, bezogen auf § 95 BetrVG
Wegen Kurzarbeit, Außerordentliche Betriebsversammlung am Freitag durchzuführen um die AN zu informieren.
Am Freitag meldet sich der Chef, sagt er hätte gerne vor der Versammlung mit uns gesprochen. Eine Stunde vor der Versammlung kommt es zum treffen. aussage vom Chef: Was uns woll einfallen würde der Kündigung zu widersprechen, das den Widerspruch bis zur Versammlung zurückziehen an ansonsten wird er auf der Versammlung verkünden das wegen BR es kein Weihnachtsgeld und Keine Kurzarbeit gibt. Stattdessen Kündigungen nach Sozialplan.
Der hat sich das erpresst. Der Widerspruch wurde zurückgezogen.
Kann man den Chef verklagen Wegen Erpressung? Können wir dem Kollegen den Ball zuspielen, wie es gelaufen ist mit unterlagen?
Danke! Habe mir auch gedacht mit dem Anwalt vom MA zusammen zu arbeiten.
Community-Antworten (5)
30.10.2011 um 09:53 Uhr
weine lieber über Dich selbst ....... Ehrlich gesagt - da habt Ihr versagt. Was wollt Ihr da noch vom Chef. Derartige Vorgehensweisen kennen doch viele Betriebsräte und man muss auf solche Dinge vorbereitet sein. Da ist Standfestigkeit gefragt.
Man kann nur hoffen, das der gekündigte Kollege einen guten Fachanwalt hat und sich sein Recht vor dem Gericht erstreitet
30.10.2011 um 10:39 Uhr
Habt Ihr dem MA das schon mitgeteilt das Ihr gegen diese Kündigung Widerspruch eingelegt habt? Vielleicht sogar schriftlich, sollte er die Kündigung schon vorher erhalten haben, vor der "Erpressung"? ;) Beweise? Zeugen? Ich sehe hier zumindestens eine Nötigung und würde dies rechtlich überprüfen lassen und den zurückgezogenen Widerspruch auf Gültigkeit überprüfen lassen. Da der Chef wohl mit abartigen Mitteln arbeitet, was hindert Euch daran das Selbe zu tun? Mal mit dem Anwalt des MA sprechen, dem fällt ganz sicher was ein ;)
30.10.2011 um 17:36 Uhr
Das ist doch definitiv eine Betriebsratsbehinderung. Chef sagt: "Macht das, sonst!"; BR sagt "Eieieiei, nagut." Erfolg eingetreten durch "Vergessen des Widerspruchs". Zurücknehmen kann man den nämlich nicht.
Also Beschluß fassen und Strafantrag nach §119 stellen!
31.10.2011 um 09:56 Uhr
Zurücknehmen kann man den nämlich nicht.
Und es gibt auch einen guten Grund dafür...
Was wollte Euer AG denn eigentlich? Der Widerspruch hindert ihn doch nicht daran die Kündigung auszusprechen! Und da es den AG nicht hindert ist es irellevant ob der Widerspruch zurückgezogen wird, und deshalb ist es auch nicht vorgesehen...
Insofern habt ihr Euch sogar RICHTIG verhalten! Der AG kündigt, und trotz Rückzug lebt der Widerspruch weiter (was aber nur relevant wird wenn der AN Kündigungsschutzklage erhebt und verlangt bis zum Abschluß des Verfahrens weiterbezahlt zu werden) und der AG war trotzdem glücklich.... Alles Paletti, alle sind glücklich.
Das der AG am Ende vielleicht vor dem ArbG auf die Schnauze fällt und vielleicht die Sache dort offenbar wird und deswegen vielleicht der Staatsanwalt aktiv wird ist doch nun nicht Euer Problem, oder?
Und überhaupt:
wegen BR es kein Weihnachtsgeld
Das kann der BR in DIESEM Fall sogar versuchen vor Gericht durchzusetzen, da Erpressung...
und Keine Kurzarbeit gibt.
Der Brüller! Euer AG hat offenbar Bock auf Einigungsstelle. Das ihr Kurzarbeit erzwingen könnt wisst ihr, oder?
Stattdessen Kündigungen nach Sozialplan.
Noch ein Brüller...
Ad 1: WER macht den Sozialplan? Der AG alleine oder wie?
Ad 2: Kündigungen sind das letzte aller Mittel. Wenn er Kurzarbeit die sachlich gesehen die Lage lösen würde ablehnt steht er damit auch nicht gerade gut da.. Mit ein bisserl Glück findet sich ein Richter der die Kündigungen abschreibt....
Ad 3: Wenn die Lage VORÜBERGEHEND ist, erneut ein Grund für die Unwirksamkeit der Kündigungen - und am Ende steht der AG ohne AN da... Wo ist da der Sinn?
Ergo: Leere Worte mit viel Wirkung....
31.10.2011 um 11:56 Uhr
wieviel Mitarbeiter seid ihr denn?
Verwandte Themen
Inhalt eines BR-Herzens (nur für Hartgesottene aus der Psycho-Ecke...)
ÄlterLiebe Mitstreiter! Darf ich euch mein Betriebsratsherz ausschütten? Bin gerade mal wieder ziemlich Ende. Aber mehr wegen meiner BR-Kollegen... Ist ne ziemlich verzwickte Angelegenheit. Deshalb: wer ke
Chef erpresst MA
ÄlterGuten Abend! Heute hat mir ein Kollege ‘gebeichtet‘, das ihn der Chef zu nicht genehmigten Überstunden 'erpresst'. Hintergrund: dieser MA hatte mal ein kurzfristiges Darlehen von der Firma bekomme
Verschwiegenheitspflicht nach § 79 BetrVG?
ÄlterHallo liebe Kollegen/Innen, in unserem Betrieb sind in den nächsten Monaten einige fiese Änderungen geplant zudem wird der BR erpresst eine BV zu unterschreiben, die wirklich bittere Pillen beinhal
Vorgesetzter erpresst Mitarbeiter
ÄlterFolgende Situation Für die Mitarbeiter gilt laut BV eine Gleitzeit zu Arbeitsbeginn von 6:00-9:15, spätestes Arbeitsende inkl. Pause ist 20:00. Kernarbeitszeit ist von 9:15-15:00. Der Arbeitgeber möc
Wie bekommt man chefhörige Kollegen dazu, ihre Augen zu öffnen?
ÄlterUnser Arbeitgeber beutet uns aus, wo er nur kann. Und auch da, wo er eigentlich nicht kann. Es wird verlangt und gefordert ohne jede Gegenleistung. Da muss vor der Arbeitzeit bereits Zeug erledigt sei