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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Chef erpresst Betriebsrat

R
rudella
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen! Wir haben ein Problem! Unser Chef hat uns Erpresst und hat gewonnen. Die GL hat Kurzarbeit beantragt am Montag, gleichzeitig eine Kündigung mit eingereicht, die vor der Kurzarbeit noch ausgesprochen werden soll. Als Grund : Mahngelde Auftragslage, aus Sozialen Gründen Schicken uns auch noch die Liste nach der bewertet wurde, die aber wir nie davor gesehen haben oder Mitbestimmt.

Sitzung von Mittwoch, Beschlossen

Kündigung klar, Widerspruch nach §102, bezogen auf § 95 BetrVG

Wegen Kurzarbeit, Außerordentliche Betriebsversammlung am Freitag durchzuführen um die AN zu informieren.

Am Freitag meldet sich der Chef, sagt er hätte gerne vor der Versammlung mit uns gesprochen. Eine Stunde vor der Versammlung kommt es zum treffen. aussage vom Chef: Was uns woll einfallen würde der Kündigung zu widersprechen, das den Widerspruch bis zur Versammlung zurückziehen an ansonsten wird er auf der Versammlung verkünden das wegen BR es kein Weihnachtsgeld und Keine Kurzarbeit gibt. Stattdessen Kündigungen nach Sozialplan.

Der hat sich das erpresst. Der Widerspruch wurde zurückgezogen.

Kann man den Chef verklagen Wegen Erpressung? Können wir dem Kollegen den Ball zuspielen, wie es gelaufen ist mit unterlagen?

Danke! Habe mir auch gedacht mit dem Anwalt vom MA zusammen zu arbeiten.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

30.10.2011 um 09:53 Uhr

weine lieber über Dich selbst ....... Ehrlich gesagt - da habt Ihr versagt. Was wollt Ihr da noch vom Chef. Derartige Vorgehensweisen kennen doch viele Betriebsräte und man muss auf solche Dinge vorbereitet sein. Da ist Standfestigkeit gefragt.

Man kann nur hoffen, das der gekündigte Kollege einen guten Fachanwalt hat und sich sein Recht vor dem Gericht erstreitet

N
NoPain

30.10.2011 um 10:39 Uhr

Habt Ihr dem MA das schon mitgeteilt das Ihr gegen diese Kündigung Widerspruch eingelegt habt? Vielleicht sogar schriftlich, sollte er die Kündigung schon vorher erhalten haben, vor der "Erpressung"? ;) Beweise? Zeugen? Ich sehe hier zumindestens eine Nötigung und würde dies rechtlich überprüfen lassen und den zurückgezogenen Widerspruch auf Gültigkeit überprüfen lassen. Da der Chef wohl mit abartigen Mitteln arbeitet, was hindert Euch daran das Selbe zu tun? Mal mit dem Anwalt des MA sprechen, dem fällt ganz sicher was ein ;)

P
poiuz

30.10.2011 um 17:36 Uhr

Das ist doch definitiv eine Betriebsratsbehinderung. Chef sagt: "Macht das, sonst!"; BR sagt "Eieieiei, nagut." Erfolg eingetreten durch "Vergessen des Widerspruchs". Zurücknehmen kann man den nämlich nicht.

Also Beschluß fassen und Strafantrag nach §119 stellen!

R
rkoch

31.10.2011 um 09:56 Uhr

Zurücknehmen kann man den nämlich nicht.

Und es gibt auch einen guten Grund dafür...

Was wollte Euer AG denn eigentlich? Der Widerspruch hindert ihn doch nicht daran die Kündigung auszusprechen! Und da es den AG nicht hindert ist es irellevant ob der Widerspruch zurückgezogen wird, und deshalb ist es auch nicht vorgesehen...

Insofern habt ihr Euch sogar RICHTIG verhalten! Der AG kündigt, und trotz Rückzug lebt der Widerspruch weiter (was aber nur relevant wird wenn der AN Kündigungsschutzklage erhebt und verlangt bis zum Abschluß des Verfahrens weiterbezahlt zu werden) und der AG war trotzdem glücklich.... Alles Paletti, alle sind glücklich.

Das der AG am Ende vielleicht vor dem ArbG auf die Schnauze fällt und vielleicht die Sache dort offenbar wird und deswegen vielleicht der Staatsanwalt aktiv wird ist doch nun nicht Euer Problem, oder?

Und überhaupt:

wegen BR es kein Weihnachtsgeld

Das kann der BR in DIESEM Fall sogar versuchen vor Gericht durchzusetzen, da Erpressung...

und Keine Kurzarbeit gibt.

Der Brüller! Euer AG hat offenbar Bock auf Einigungsstelle. Das ihr Kurzarbeit erzwingen könnt wisst ihr, oder?

Stattdessen Kündigungen nach Sozialplan.

Noch ein Brüller...

Ad 1: WER macht den Sozialplan? Der AG alleine oder wie?

Ad 2: Kündigungen sind das letzte aller Mittel. Wenn er Kurzarbeit die sachlich gesehen die Lage lösen würde ablehnt steht er damit auch nicht gerade gut da.. Mit ein bisserl Glück findet sich ein Richter der die Kündigungen abschreibt....

Ad 3: Wenn die Lage VORÜBERGEHEND ist, erneut ein Grund für die Unwirksamkeit der Kündigungen - und am Ende steht der AG ohne AN da... Wo ist da der Sinn?

Ergo: Leere Worte mit viel Wirkung....

L
Lernender

31.10.2011 um 11:56 Uhr

wieviel Mitarbeiter seid ihr denn?

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