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Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle innerhalb einer Abteilung

B
BR182
Nov 2022 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Abteilung die in zwei Bereiche geteilt ist: Bereich A Schichtarbeit bzw. Samstagsarbeit Bereich B Gleitzeit bzw. keine Samstagsarbeit Beide sind auch örtlich voneinander getrennt. Jetzt meine Frage: Ist diese Unterscheidung innerhalb einer Abteilung überhaupt zulässig? Ich finde es sollten zwei eigenständige Abteilungen sein. Die Mitarbeiter fühlen sich nicht als Team und nicht zusammengehörig.

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Community-Antworten (5)

E
Erbsenzähler

24.11.2022 um 07:35 Uhr

Gegenfrage, warum sollte das nicht zulässig sein?

Besonders weil da steht örtlich getrennt. Ich habe auch mit einem Kollegen in einem Büro und der gleichen Abteilung mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen gearbeitet. Bei uns gab es kein Neid.

X
XYZ68

24.11.2022 um 08:28 Uhr

Wir haben eine Abteilung, in der wir in Summe aktuell alle 3 Schichtsysteme fahren und es dazu auch noch Leute in Gleitzeit gibt. Neid wegen der Schichtmodelle gibt es normalerweise nicht. Ja, die "Büroleute" die in Gleitzeit arbeiten machen nicht die gleiche Arbeit und der eine oder andere würde vielleicht gern auch Gleitzeit haben. Aber direkten Neid gibt es nicht. Allerdings helfen unsere Kollegen aus dem Büro bei Sonderschichten auch mit, nicht alle aber ein paar engagierte Kollegen gibt es.

T
Thomas63

24.11.2022 um 08:32 Uhr

Hauptsache ist das bei jeder Gruppe die Arbeitszeit klar geregelt ist und jeder MA weiß wie er zu arbeiten hat und wie ein möglicher Ausgleich für Samstagsarbeit aussieht.

Wir haben in unserem Lagerbereich bei ca. 30 MA. Tagschicht, 2-Schich, 3-Schicht, Vollkonti und Dauerfrüh dazu 4 BVs die alles Gruppen abdeckt. Oder unsere getrennten Labore. Eine große Abteilung aber jedes Labor hat andere Arbeitszeiten. (teils ohne,teils mit SA und teils mit Sonntag.) Manche sind im Labor, andere an der "Rampe" und andere im Büro.

Bei uns habe ich deswegen auch noch keinen Neid mitbekommen. Vielleicht hängt es, bei euch, auch nur an der Art der Kommunikation untereinander. Als BR würde ich mich nicht auf so eine Diskussion einlassen. Die Arbeitsanforderungen sind halt oftmals verschieden bei einzelnen Tätigkeiten.

R
Relfe

24.11.2022 um 09:22 Uhr

selbst wenn jeder AN ein eigenes Arbeitszeitmodell im AV vereinbahrt hat, wäre das nicht automatisch unzulässig. Das müsste man ggf individuell prüfen, welche Regelung Vorrang hat.

C
Challenger

24.11.2022 um 11:42 Uhr

Zitat BR182 : Bereich A Schichtarbeit bzw. Samstagsarbeit Bereich B Gleitzeit bzw. keine Samstagsarbeit Ist diese Unterscheidung innerhalb einer Abteilung überhaupt zulässig?

Sind denn die unterschiedlichen Arbeitszeiten vom AG ohne Euere Zustimmung eingeführt worden ???

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