W.A.F. LogoSeminare

anderes Arbeitszeitmodell aufgezwungen !

S
Schruppfeile
Nov 2016 bearbeitet

in unserem Unternehmen gibt es diverse Arbeitszeitmodelle. Entwicklung und Verwaltung haben Gleitzeit .Die Produktion der ich angehöre hat grundsätzlich die Wahl zwischen dem "Standardarbeitszeitmodell" Mo bis Fr 6:00 bis 14:45 und einem Arbeitszeitmodell in dem am Fr. früher Feierabend ist und die entsprechende Zeit von Mo. bis Do . hereingearbeitet wird. Ich habe aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (plus seitens der Gesch.führung genehmigten Nebenjob) die Möglichkeit eingeräumt bekommen am Di früher zu gehen und die zeit am Fr. hereinzuarbeiten. Dieses Macht auch vor dem betrieblichen Hintergrund Sinn da ich für die Wartung und Instandhaltung der Produktionsanlagen zuständig bin und diese Zeiten sinnvoll nutzen kann.

es existiert eine Betriebsvereinbarung die für die Produktion nur die beiden oben angegebenen Arbeitszeitmodelle vorsieht, "Sonderabsprachen" für einzelne Mitarbeiter in diesem Falle auch für mich, gibt es auch in anderen Einzelfällen , obwohl nicht ausdrücklich erwähnt. Nun will mich der Vorgesetze in Abstimmung mit der Geschäftsführung zwingen in das ursprüngliche Arbeitszeitmodell zurückzukehren, obwohl ich mich in dem zur zeit praktizierte Modell in meinen Augen bewährt hat . Zu der mir Seitens des Produktionsleiters eingeräumten Sonderregelung gibt es nichts schriftliches nur eine mündliche Absprache.

Mit welchen Mitteln kann ich mich zur Wehr setzen ?

64903

Community-Antworten (3)

G
gironimo

24.06.2014 um 13:14 Uhr

gibt es bei Euch einen Betriebsrat und besteht zu den Arbeitszeitmodellen eine Betriebsvereinbarung?

T
Tulpe

24.06.2014 um 14:06 Uhr

Hast du nichts schriftliches?? Wer will dich Zwingen?? AG, Schichtführer, Abteilungsleiter?

Zuwenig Info für deine Frage

M
manticor

25.06.2014 um 15:28 Uhr

Wenn die Betriebsvereinbarung nicht mehr den realen Bedigungen und Bedürfnissen der Beschäftigten entspricht, sollte als erstes der Betriebsrat angesprochen werden. Er hat die Interessen der Beschäftigten zu wahren und kann selbstverständlich mit dem Arbeitgeber eine Ergänzung oder Änderung der bestehenden Betriebsvereinbarung verhandeln. Grundsätzlich kann die BV in gegenseitigem Einvernehmen prpoblemlos geändert werden. Die bisherige BV sollte zudem eine Salvatorische Klausel enthalten, die in deinem Fall das ursprüngliche Anliegen der BV auch in Grenzfällen zum Maßstab der Umsetzung macht.

Aber: Eine BV schafft innerbetriebliches Recht. Eine gute BV läßt jedoch immer den Beschäftigten "die Luft zum Atmen" und macht Regelungsbedarfe sowie Umsetzungsfragen auch von der weiteren Mitbestimmung durch den Betribesrats abhängig.

Ihre Antwort