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Änderung bereits zugestimmter Arbeitszeitmodelle

B
BerndP
Jul 2021 bearbeitet

Moin,

heute habe ich eine Frage bzgl. der Änderung bereits durch den BR zugestimmter Arbeitszeitmodelle.

Es gibt in unserem Unternehmen eine neue Personalleitung, welche seit Eintritt alles dagewesene hinterfragt. Zusätzlich wird ein neuer Tarif eingeführt und damit wurden vorhandene Betriebsvereinbarungen gekündigt und neue verfasst (u.a. für Bereitschaftsdienst). Nun haben wir alte Arbeitszeitmodelle, welche nach heutigen Stand nicht mehr ganz stimmig (direkte Bezahlung der Stunden bisher, statt Stunden auf Arbeitszeitkonto) sind. Kann die Personalleitung diese einfach ändern/widerrufen ?

Danke für Eure Antworten.

BP

21805

Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

24.07.2021 um 19:29 Uhr

NEIN Änderungen sind nur mit BR möglich. Ihr seid über § 87 BetrVG in der "zwingenden" Mitbestimmung.

B
BRHamburg

24.07.2021 um 22:58 Uhr

Ich seh das hier nicht ganz so klar wie Kratzbürste. Was bedeutet das ein neuer Tarif eingeführt wurde? Wer hat diesen Tarif beschlossen und zugestimmt?

B
BerndP

25.07.2021 um 01:22 Uhr

Moin,

vorher hatten wir keinen Tarif, nun TVöD. Beschlossen und zugestimmt natürlich von beiden Parteien (AG+BR/Verdi).

K
krambambuli

25.07.2021 um 11:20 Uhr

So oder so. Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gilt. Wenn - durch welchen Umstand auch immer - Zeitmodelle einer BV nicht mehr anwendbar sind, muss der BR mitbestimmen, wenn die Modelle geändert werden sollen.

Wahrscheinlich will die neue Personalleitung mal testen, wie weit sie es mit dem BR treiben kann. Darum teilt dem Arbeitgeber mit, er möge es unterlassen ohne Beteiligung des BR Arbeitszeitmodelle zu ändern und fordert ihn auf unverzüglich mit euch in Verhandlungen zu treten.

G
ganther

26.07.2021 um 00:15 Uhr

erst mal seid ihr in der Mitbestimmung. Da haben die Kollegen völlig recht. Ich würde mich aber von verdi oder einem Anwalt beraten lassen bevor ich hier nun in die Diskussion mit dem AG gehe. Man sollte nämlich mal genau anschauen, welche Optionen, Möglichkeiten, aber auch Risiken durch die Wirkung des TV bei Euch ergibt. Ihr kennt die Jobs und was dort gebraucht wird und der rechtliche Rahmen dazu, dann man sich auch als BR überlegen, was man für die Zukunft wie regeln möchte

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