Arbeit 24.12. und 31.12.
Nach TV wird bei uns nicht gearbeitet am 24.12 und 31.12.- Molkerei 400 Arbeiter. Wir sind Schichtbetbetrieb und die Schichtarbeiter die nach Plan Früschicht haben, müssen arbeiten. Die bekommen für den tag bezahlt genau so wie die alle anderen die nicht gearbeitet haben. Die tage sind im Grungehalt erhalten und wer arbeitet der bekommt nichts für seine Stunden oder Arbeit. Da sind betroffen nur die Schichtarbeiter die Früschicht haben. Buchhaltung, Labor, Werkstatt usw müssen nicht arbeiten. Im BR sind überwigend Arbeiter die nich betroffen sind und Leitung will nichts vom bezahlung hören. Was ist da zu machen? Haben sie Gerichtsurteile eigene Beispiel ?
Community-Antworten (10)
24.11.2022 um 07:38 Uhr
Problem: Welcher Tarifvertrag?
Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag am Feiertag. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2006 entschieden (Az.: 5 AZR 97/06). Ein Anspruch kann für einen Arbeitnehmer jedoch auch auf anderem Wege entstehen – und das, obwohl Heiligabend oder Silvester keine gesetzlichen Feiertage sind. Quelle: Impulse
24.11.2022 um 09:34 Uhr
die Molkerei macht doch nicht nach der Frühschicht dicht? das müßte doch auch die Spätschicht betreffen und die Nachtschicht? Molkereien arbeiten doch 24 Stunden/Tag, da ist Heiligabend und Silvester für Produktionsmitarbeiter ein "normaler" Arbeitstag.
Dazu gibt es sicherlich eine BV?
24.11.2022 um 10:02 Uhr
"Nach TV wird bei uns nicht gearbeitet am 24.12 und 31.12." und "die Schichtarbeiter die nach Plan Früschicht haben, müssen arbeiten." widersprechen sich. Sollte im TV wirklich strikt geregelt sein, dass am 24. und 31.12. nicht gearbeitet wird, dann muss da auch keiner arbeiten. Wenn überhaupt muss dann der AG seine MA "überzeugen" dies freiwillig zu tun.
24.11.2022 um 10:27 Uhr
@Erbsenzähler
Verstehe ich nicht ... weder sind das beides Feiertage ... noch redet der TE von einem "Zuschlag". Die Frühschicht soll kommen und arbeiten, wohingegen alle anderen Schichten "einfach zu Hause bleiben können". Das klingt weder fair noch sonstwas.
24.11.2022 um 10:32 Uhr
@celestro
Molkereien können nicht einfach die Produktion einstellen, die Milch wird jeden Tag angeliefert von den Landwirten, daher muss weiter verarbeitet werden. Daher meine Frage nach einer BV, weil in solchen Betrieben die "Fairness" dann irgendwie anders wieder hergestellt wird z.B. durch zusätzliche freie Tage / Urlaubstage für die Produktion
24.11.2022 um 13:54 Uhr
Molkereie arbeitet nicht am 25.12. und 01.01. Milch kann man 1 tag lagern. Im TV steht das 24.12. und 31.01 bezahlte freie tage sind. Und das man die Millchmenge verarbeiten kann muss Früschicht kommen und arbeiten. Produktionsleiter ist König . Er will das nicht ändern. BR hat angst und da wird nicht geredet. Viele die arbeiten müssen wissen nicht das die an dem Tag nichts verdienen, oder das die bekommen das gleiche wie die anderen die nicht arbeiten müssen. Kann man was anonim unternehmen. ,,Fairness" gibt es nicht. Arbeiter werden immer grösserem druck ausgestzt.
24.11.2022 um 13:58 Uhr
" Und das man die Millchmenge verarbeiten kann muss Früschicht kommen und arbeiten"
Steht dieser Satz genau so im Tarifvertag?
24.11.2022 um 15:10 Uhr
ArbeiterA: kann es sein, dass es so oder so ähnlich in Eurem Tarifvertrag steht?->
"Soweit es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, wird der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt. Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. Der Freizeitausgleich beträgt für jeden gesetzlichen Feiertag sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des Beschäftigten."
24.11.2022 um 15:33 Uhr
@ArbeiterA
"Die tage sind im Grungehalt erhalten und wer arbeitet der bekommt nichts für seine Stunden oder Arbeit." "Viele die arbeiten müssen wissen nicht das die an dem Tag nichts verdienen, oder das die bekommen das gleiche wie die anderen die nicht arbeiten müssen."
also erstmal wird die Arbeit ja bezahlt, mit dem Grundgehalt wie Du selbst schreibst und somit ist die Aussage "nichts verdienen" schon mal falsch. Das ist also kein Argument das man vorbringen kann. Das die anderen zusätzlich bezahlte Freizeit haben, das wäre ein Argument, aber dafür müßtest Du die Frage nach dem TV beantworten. Es wird wohl kaum ein TV abgeschlossen, der einseitig einen Teil seiner Mitglieder derart benachteiligt, das würde die Gewerkschaft sich selbst die Mitglieder vergraulen.
welcher TV gilt denn bei euch bzw. ist der Freizeitausgleich sonstwie geregelt?
24.11.2022 um 16:53 Uhr
"DIE TAGE SIND IM GRUNDGEHALT erhalten und wer arbeitet der bekommt nichts für seine Stunden oder Arbeit." -> dann ist das wie bei uns und ich wette, auch der Passus aus meinem Beitrag 24.11.2022 um 14:10 Uhr findet sich so oder so ähnlich bei euch im TV. Die Kolleginnen und Kollegen die arbeiten müssen bekommen dann einen freien Tag.
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