Kann es sein, dass er nur für die zwei Stunden BR-Arbeit kommen muss aber die komplette geplante Schicht bezahlt bekommt ?
Freistellung für BR-Arbeit.
Wenn ein Mitarbeiter aus dem Fahrdienst eines Verkehrsunternehmens ab einer bestimmten Uhrzeit BR-Arbeit machen soll, bekommt er ja die komplette ursprünglich für diesen Tag vorgesehene Schicht inklusive der Zuschläge etc. bezahlt.
Muss er denn dann den ganzen Tag für die BR-Arbeit freigestellt werden oder kann man verlangen, dass er seine geplante Schicht bis zum Beginn der BR-Arbeit noch ableistet.
Angenommen, für die BR-Arbeit werden ab 10 Uhr nur zwei Stunden veranschlagt und die Dienstzeiten an diesem Tag für diesen Mitarbeiter gehen von 5-14 Uhr.
Kann es sein, dass er nur für die zwei Stunden BR-Arbeit kommen muss aber die komplette geplante Schicht bezahlt bekommt ?
Wäre nett, wenn mir da jemand auf die Sprünge helfen könnte.
Gibt es ggf. einen Gesetzestext bzw. Gerichtsurteile, aus denen die Antwort auf diese Frage hervorgeht ?
Gruß, Harald
Community-Antworten (5)
11.12.2007 um 19:04 Uhr
Er muß natürlich einen Tag vorher schon von der Arbeit befreit werden, um sich seelisch auf die BR Arbeit vorzubereiten und einen Tag nachher auch noch, um wieder runter zu kommen
12.12.2007 um 08:38 Uhr
Hallo Haralds, der Betriebsrat bittet die Geschäftsleitung nach § 30 BetrVG darum, für die Dauer der Sitzung für eine Vertretung der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder an ihren Arbeitsplätzen zu sorgen.
13.12.2007 um 00:05 Uhr
Der Kollege hat um 5:00 Uhr seine Arbeit zu beginnen, sich vor der Sitzung entsprechend abzumelden um nach der Sitzung seine Arbeit wieder aufzunehmen. Es gibt aber auch die Möglichkeit das der Kollege sich für Vorbereitung- und Nachbereitungszeiten der Betriebsratssitzung selber von der Arbeit freistellt.
Wie der AG die Vetretungszeiten organisiert, muss den BR nicht kratzen.
13.12.2007 um 11:16 Uhr
"Er muß natürlich einen Tag vorher schon von der Arbeit befreit werden, um sich seelisch auf die BR Arbeit vorzubereiten und einen Tag nachher auch noch, um wieder runter zu kommen"
Schöner Unfug...
"der Betriebsrat bittet die Geschäftsleitung nach § 30 BetrVG darum, für die Dauer der Sitzung für eine Vertretung der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder an ihren Arbeitsplätzen zu sorgen."
Der AG ist lediglich über den Zeitpunkt der Sitzung zu informieren...
"Kann es sein, dass er nur für die zwei Stunden BR-Arbeit kommen muss aber die komplette geplante Schicht bezahlt bekommt ?"
Ein BRM ist nur in dem Rahmen von seiner arbeitsvertraglichen Pflicht freizustellen, die für erforderliche BR Arbeit benötigt wird. Wenn es nur um die 2 Stunden Sitzungsteilnahme geht, ist eine komplette Freistellung von der Schicht nicht begründbar und auch nicht erforderlich.
13.12.2007 um 15:58 Uhr
peanuts
danke ich wusste gleich das der BRM eine Faulesau ist und nur Stunden schinden wollte.Aber ist es nicht erschrekend wie viele hier im Forum genau so sind?
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