nach Abmeldung zur Betriebsratsarbeit, soll die liegen gebliebenen Arbeit nachgeholt werden ?
Guten morgen. Bin seit 2 Jahre im BR, Stellv. des BRV. in einem 9er BR. Mache ca. 50% der BR Arbeit(Organisation,Seminarplanung, Personalbeschwerden, Öffentlichkeitsarbeit u.s.w.) und bin leider nicht freigestellt ( BRV hat im Alleingang mit der AG eine halbe Freistellung für sich ausgehandelt). Der BRV ist für 2 Wochen in Urlaub, ich kamm gestern( DI nach Ostern) aus dem Urlaub und finde eine Anhörung zur Neueinstellungen im BR Fach datiert vor Karfreitag. Habe die Frist gerechnet und habe angefanden eine BR Sitzung vorzubereiten. Habe mich gleich, wie immer, beim Vorgesetzter für BR Arbeit abgemeldet mit Angabe der Dauer und Ort der BR Tätigkeit, zuerts für die Vorbereitung der Sitzung. Später habe ihn über die Zeit und Dauer und Ort der Sitzung informiert. Hat mermals auf meinem Stundenvertrag und auf mein Arbeitspensum hingewiesen und dass ich durch zuviel BR Arbeit meine vertragliche Arbeit vernachlässige und deswegen die tatsächliche Arbeit liegen bleibt. Trotz meinem Hinweis auf § 37 abs.2 (hat keine Ahnung davon) besteht er darauf dass ich die liegen gebliebene Arbeit allein nachzuholen habe. Der Vorgesetzte sieht nicht ein meine Arbeit in der Zeit anders zu organisieren, Zitat"schließlich ist der BRV 4 St./ täglich freigestellt, er hat die BR Arbeit zu machen, nicht Du". Die verbale Konfrontation ging so weiter bis ich um ein klärendes Gespräch mit Ihm und der AG gebeten habe. Frage: wie gehe ich am besten die zeitweilige Arbeitbefreiung für die BR Arbeit an? Muss ich die Arbeit die in der Zeit liegen geblieben ist auch nach holen ? Von BR selbst kann ich keine große Hilfe erwarten, die hälfte davon will sich nicht schulen lassen und werden vom AG eingeschüchtert.
Community-Antworten (26)
08.04.2015 um 10:09 Uhr
Leider erwähnst du nicht die allerwichtigste Information: wie viele Mitarbeiter habt ihr?
Davon ab: Natürlich kann dein AG dir sagen, was du in deiner Arbeitszeit zu tun hast. Das kann auch der Berg sein, der liegengeblieben ist. Du hast keinen Anspruch darauf, dass deine Arbeit auch umdeligiert wird. Ob du es auch schaffst, ist dann eine andere Frage.
08.04.2015 um 10:12 Uhr
Nein - Du musst die Arbeit nicht nach holen (höchstens mal bei kleinen Unterbrechungen im Rahmen der üblichen Arbeitszeit).
"sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ... freizustellen" (§37 BetrVG), heißt nicht nur von der Zeit.
Der AG ist verantwortlich dafür, wie er das Problem organisiert.
Wie gehst Du vor: Du sprichst noch einmal mit dem AG und forderst ihn auf, Dir den nötigen Freiraum zu schaffen. Tut er es nicht, lässt Du alles liegen, was nicht in Deiner verbleibenden Arbeitszeit zu schaffen ist. Macht der AG stress, musst Du ggf. die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt um Hilfe bitten (Rechtsvertretung)
08.04.2015 um 10:28 Uhr
Ich finde es ja schon krass das,du Kollegen im Gremiun hast die sich nicht schulen lassen wollen.Wie wollen sie dann ihren Kollegen helfen wenn was ist?
08.04.2015 um 12:00 Uhr
Mache Seminarplanung...und hast du Deine Seminare dabei vergessen?
08.04.2015 um 12:02 Uhr
@ Pickel, wir sind ca.240 Mitarbeiter und noch gute 50 Leiharbeiter, habe am Anfang geschrieben Stellv. des BRV. in einem 9er BR.
08.04.2015 um 12:06 Uhr
@ moreno, habe in 2 Jahren schon 2 Seminare besucht, was mansche meiner BR Kollegen in 20 Jahre nicht hinbekommen haben. Ich bitte um hilfreiche Antworten, schließlich kann ich innerhalb von 2 Jahre auch nicht alles wissen, sonst hätte mich hier nicht gemeldet. Danke!
08.04.2015 um 12:32 Uhr
neun brm, eine freistellung. wenn der brv eine halbe freistellung hat, ist ja noch eine halbe übrig. das muss aber im br beschlossen werden. hast du schon mal §38 betrvg nebst kommentierung gelesen?
08.04.2015 um 12:57 Uhr
Clarence 9er-BR muss nicht automatisch Freistellungsanspruch bedeuten.
08.04.2015 um 13:06 Uhr
@ Pickel, wie soll man deine Aussage verstehen 240 Mitarbeiter + 50 Leiharbeiter = 9 BR Der Freistellungsanspruch nach § 38 ist doch klar
08.04.2015 um 13:07 Uhr
Also wenn es nicht möglich ist das Du nach §38 BetrVG freigestellt wirst dann meldest Du dich ganz normal ab und wieder an wenn du fertig bist mit der BR Tätigkeit. Wenn Du arbeitest entscheidet halt Dein Vorgesetzter ob Du das nach arbeitest was liegen bleibt oder ob dies ein anderer macht. Nur das Du Betriebsrats Arbeit machst darf er Dir nicht verbieten aber das sollte man eigentlich nach dem BR 1 wissen und auch durchsetzen können. Wie sagte Oliver Kahn mal...wir brauchen Eier ;-)
08.04.2015 um 13:08 Uhr
Rolfo, man soll meine Aussage so verstehen, wie sie da steht.
Nur weil ein aktueller BR sich aus 9 BRM zusammensetzt, besteht nicht automatisch Anspruch auf Freistellung. Erst durch Clarence Nchtrag mit 240 Mitarbeitern wurde der Anspruch deutlich.
08.04.2015 um 13:13 Uhr
Der Anspruch auf 1 Freistellung ergibt sich aus der Mitarbeiterzahl nach § 38. Wenn nur 1/2 Freistellung vom BRV genutzt wird sollte sich der BR auf die Hinterfüße stellen und den Rest der Freistellung einfordern. Verstehe deine Antwort trotzdem nicht
08.04.2015 um 13:20 Uhr
pickel, ab wann hat ein br die grösse von 9 brm? ab wann gibt es eine freistellung? deine nachfrage ist redundant
08.04.2015 um 13:29 Uhr
Nubbel, du irrst hier mal wieder gewaltig.
Für die BR-Größe ist die MA-Zahl am Stichtag entscheident, die Freistellung ergibt sich aus der tagesaktuellen Zahl. Das ist nicht so schwierig, dass auch du das nicht hättest alleine durchschauen können!
08.04.2015 um 13:57 Uhr
oh ja, tagaktuelle zahlen, sicher:) welch grandioses durcheinander würde das geben
08.04.2015 um 14:29 Uhr
Hallo Clarence, als erstes gewöhne dir ab Zeiten zu nennen. Melde dich ab für BR Arbeit OHNE Zeitangabe. Wen du fertig bist mit deiner BR Arbeit dann wieder an. Falls du es nicht in deiner Arbeitszeit schaffst, melde dich zum Regulären Feierabend ab. Deine Arbeit bleibt liegen wenn es kein andere macht. Die Geschäftsleitung hat das Problem nicht du. Falls einer Stress macht - In ein Ohr rein ins andere raus, dabei Nett Grinsen. Nächste Sitzung - Antrag auf erweiterung der Top Liste- mit zusatz Seminar. Grundseminar ist Verpflichtend. Da lernst du was du brauchst und wie du Vorgehst. Viel Glück weiterhin und halt die Ohren steif.
08.04.2015 um 14:37 Uhr
Oh Pickel deine Arbeitgeberliebe wird immer peinlicher was Du hier verzapfst, so ein Quatsch hörst nicht mal in einem Seminar von Herrn Schreiner!
Aber den Anspruch auf eine Freistellung nach §38 BetrVG hat nur das gesamte Gremium und nicht Clarence weil er der Stellvertreter ist. Also solange der Punkt mit der Freistellung nicht geklärt ist (auch Euer BRV hat keine solange der BR das nicht beschlossen hat) musst Du dich ganz normal abmelden und Deine Betriebsratsarbeit solange machen wie erforderlich ist. Wenn dem Vorgesetzten dies nicht passt soll er Dir das dann schriftlich geben. So ein kleiner Wink wie : Bitte schreiben sie es mir auf damit ich was für den Rechtsanwalt habe wirkt manchmal Wunder bei Vorgesetzten ;-)
08.04.2015 um 14:49 Uhr
Man muss sich nicht über den 38er Gedanken machen, wo doch der 37er schon jedem BR-Mitglied jede erforderliche Zeit einräumt.
Man muss sich da "nur" durchsetzen. In sofern haben es vielleicht freigestellte BRs nach § 38 BetrVG leichter.
Aber wenn Clarence Zeit für den BR braucht - ist diese Zeit auch da !!!!
08.04.2015 um 15:51 Uhr
Hi Clarence, Ich bin auch in einer 9er BR auch Stellv, Unser BRV hat sich 2 Tage der Woche Freistellung genommen zum Vorbereitung & ich habe mit unser Gremium besprochen und ein Beschluss das ich 1 Tag brauche um Vorbereitung zu treffen. Bringe einfach diese Thema auf Tagesordnung und als Gremium besprechen überzeuge deine Kollegen im Gremium.
Viel Glück
08.04.2015 um 16:24 Uhr
Hallo zusammen, danke für die rege Beteiligung.
@ Tulpe, habe schon BR1 und BR2, kenn das BetrVG auch ArbZG, kann aber im Alleingang kaum etwas unternehmen.Bis auf 2-3 BRM hat keiner so richtig Lust auf BR Arbeit, einfach Schutz und Status geniesen.
Mein Problem: -laut Vertrag darf ich eh schon Überstunden schieben ohne sie jemals bezahlt zu bekommen, Stundenweise Abfeiern nur bis Ende des Monats.
- BRV im Alleingang mit der AG eine halbe Freistellung für sich ausgehandelt, kann nicht auf Unterstützung hofen.
Wenn mann nicht selbst davon betrofen ist kann jeder gute Ratschläge geben,der allerbeste war der mit Eier zeigen :), werde mir wohl ein paar wachsen lassen, hi, hi!
@ Rotimker, danke für die Idee.
08.04.2015 um 17:33 Uhr
Moreno, du bist das Opfer deiner verblendeten Ideologie. Zeig mir was hier von mir nicht korrekt war oder halte deinen Rand.
08.04.2015 um 18:02 Uhr
Ah unser kleiner Pickel ist am platzen! Na zähl mal lieber jeden Tag Deine Mitarbeiter Du Schnulli!
08.04.2015 um 21:24 Uhr
Ok, soviel zu deiner geistigen Reife. Danke für den Beleg
08.04.2015 um 22:05 Uhr
Na Pickelchen hast schon ausgezählt ob noch alle Mitarbeiter da sind aber vergess nicht morgen früh die neusten Zahlen am besten stellen sich alle vor deinem Büro auf damit Du es leichter hast. Wie lange willst Du Dich hier noch lächerlich machen wechsel doch das Forum wie wär es mit heimlich in den Chef verliebt?
08.04.2015 um 22:09 Uhr
Liebe BR wissende, ich bitte Alle hier sachlich zu bleiben. Danke!
10.04.2015 um 19:59 Uhr
Wie so oft liegt die Wahrheit in der Mitte
Ja, ein 9er BR heißt nicht automatisch auch eine Freistellung. Diese kann entfallen, wenn die Anzahl der regelmäßig Beschäftigten im Betrieb unter den Schwellenwert von 200 sinkt.
Allerdings ist "tagesaktuell" natürlich völlig am Ziel vorbei geschossen. Denn schon alleine der Begriff "der regelmäßig Beschäftigten" zeugt ja schon davon, daß man nicht an einem Tag eine Bestandsaufnahme machen kann und dann gerade unter 200 da sind.
Außerdem wäre man als AG auch schlecht beraten, wenn man bei 199 die Freistellung direkt anzweifelt. Denn stellt man 2 Monate später 2 neue Leute, ist man recht schnell wieder bei "regelmäßig mehr als 200" und darf / soll / will dann nicht ernsthaft ständig Zeit damit verschwenden, die Freistellung vor und zurück zu drehen, oder ?
Verwandte Themen
Abmeldung wegen BR-Arbeit ohne Effekt - indirekte Behinderung der BR-Arbeit?
Hallo in die Runde, ich bin BR-Mitglied in einer Firma mit ca. 170 Menschen. Unter anderem betreuen wir im Sozialsektor junge Menschen. Die anfallenden Aufgaben sind daher oftmals an konkrete Beziehun
BR-Sitzung: Was muss dem AG dazu genau mitgeteilt werden?
Hallo, unser Arbeitgeber entwickelt urplötzlich sehr strenge Forderungen an den BR hinsichtlich der Sitzungsankündigung und der An- und Abmeldung zur BR-Arbeit. Mein Fragen: 1. Wann (Vorlaufzei
Vorsitzender Wahlvorstand
Hallo alle zusammen, unser 9-köpfige BR ist geschlossen zurückgetreten. Nun wurde auf der letzten Sitzung der Wahlvorstand per beschluss ins Leben gerufen. Leider hat der BR versäumt auch gleich ei
Ab und An Stempeln für BR Arbeit!
Hallo zusammen, Wir haben von der GS ein Schreiben erhalte, mit dem Inhalt! Bei Abmeldung zur Betriebsratsarbeit sollen die Betriebsräte sich bei Ihren Vorgesetzten abmelden und Ausstempeln. Bei Beend
Überstunden Betriebsratsarbeit
Hallo, ich leiste Betriebsratsarbeit, als stellvertretende Vorsitzende und bin im Unternehmen,als Teilzeitkraft ( 83 Std. im Monat ) beschäftigt. Auf Anfrage an meinen Vorgesetzten, auf Erhöhung