Hallo

Ich habe eine Frage hinsichtlich der Reichweite von Betriebsratsarbeit (BR-Arbeit).
Wann darf ich BR - Arbeit leisten!?
Laut dem BetrVG ist es eindeutig geregelt, dass BR- Arbeit ehrenamtlich ist und in den meisten Fällen wärend der Arbeitszeit statt findet.
[B]Wie aber verhält sich das während einer Krankheit?[/B]
Ich bin gut 3 Monate Arbeitsunfähig (Burnout)und hab mit meinem Arzt vereinbart über das Hamburger Modell langsam an das Arbeitsleben hergeführt zu werden.
Was wenn mein AG der "Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben"(Wiedereingliederungsplan 14 tage 2std. dann 4 std. u.s.w.) zustimmt b.z.w.nicht zustimmt?
Nach §74SGB V darf er das auch ohne Begründung ablehnen.
Da ich zu meinem AG auf Grund meiner guten BR - Arbeit ein sehr angespanntes Verhältnis habe, würde es mich nicht wundern wenn er nicht zustimmt.
Sollte er zustimmen, darf ich dann meiner BR-Arbeit uneingeschränkt nachgehn?Bsp.weise: die BR-Sitzung geht 4 std., ich darf aber nur 2 Std. anwesendsein, ich überziehe also, hab ich dann möglicherweise ein Problem?
Mal anders gefragt: Darf mir der AG untersagen, die BR-Arbeit während der Wiedereingliederungsmaßnahme wahrzunehmen?


Evtl. hat jemand ähnliches erlebt oder weiss wie hier die Rechtslage ist.

Danke