Hallo zusammen,
in §17 BEEG steht, dass nur für einen *vollen* Monat 1/12 des Urlaubsanspruchs gekürzt werden kann.
Bei uns werden aber auch "angerissene" Monate eingerechnet, je nachdem ob man vor oder nach dem 15. in Elternzeit gegangen ist. Das ist ja nicht rechtens.

Welche Möglichkeit haben wir als BR?
"Einklagen" muss ja jeder betroffene Mitarbeiter selbst oder?

Zusatz: Wenn hier schon länger falsch gehandelt wurde und den MA zu Unrecht Urlaub gekürzt wurde, kann man diesen für die vergangenen Jahre nachfordern???