Erstellt am 17.02.2015 um 23:35 Uhr von neskia
Wenn der AG die Urlaubsgrundsätze regeln will benötigt er die Zustimmung des BR. Anders herum kann der BR selbst den AG zu Verhandlungen über die Urlaubsgrundsätze initiativ aufrufen.
Die Erfogsaussichten könnt ihr am Besten urteilen, wir kennen euren Betrieb nicht.
Betriebliche Übung könnt ihr wohl nicht geltend machen, da (i) der BR eine Regelung im Sinne der AN erzwingen kann und (ii) der AN seinen Urlaubsanspruch arbeitsgerichtlich mit Hinweis auf das BundesUrlaubsGestz durchsetzen kann ohne sich auf eine betriebliche Übung berufen zu müssen.
Fakt ist, dass nach dem Bundesurlaubsgesetz der AG einem AN Urlaub gewähren muss, wenn es keine betrieblichen Gründe gibt, die dagegen sprechen. Wie wird der Arbeitsablauf sein, wenn weiterhin 2 Personane gleichzeitig Urlaub nehmen?
Wenn ihr da keine Probeme seht wird auch wahrscheinich aus der Einigungsstelle eine Regelung in eurem Sinne herauskommen.
Also Mitbestimmungsrechte bei der Urlaubsplanung initiativ geltend machen.
Erstellt am 18.02.2015 um 00:22 Uhr von FockeWulf
Das hätte ich vielleicht noch schreiben sollen, sorry.
Es sind aktuell 5 AN in der Abteilung, in einem 2 Schicht System. Es wird auch an Son- und Feiertagen gearbeitet. Würde bedeuten das z. B. an Weihnachten auch nur einer frei bekommen könnte... Was da los ist, kann man sich vorstellen.
Erstellt am 18.02.2015 um 00:26 Uhr von FockeWulf
Arbeitsablauf mit 2 AN im Urlaub bedeutet das 3 AN übrig sind, 1 AN im Frühdienst, 1 AN im Spätdienst und einer hat frei. Wenn ein AN krank wird, sieht es natürlich nicht so gut aus, da der Kollege in Freischicht nicht immer arbeiten kann/will.
Erstellt am 18.02.2015 um 03:54 Uhr von neskia
Wie sieht die normale Arbeitsbelastung der 5 AN aus (mit 16% reduziertem Personal)?
War ein AN wirklich zu viel?
Ich verstehe 2 Schichten (a 8h ?) an 7 Tage/Woche im Jahr durchgehend mit 5 Arbeitnehmern incl. 30(?) Tage Urlaub pro AN.
Wie nötig ist der Schichtbetrieb an WE, Feiertagen usw. und wie wichtig ist es dass die Schicht besetzt wird.
Alles Punkte die in den Verhandlungen berücksichtigen solltet.
Erstellt am 18.02.2015 um 09:16 Uhr von gironimo
Wie schon gesagt wurde. Es handelt sich ja hier um einen Urlaubsgrundsatz und der BR ist in der Mitbestimmung bis hin zum strittigen Einzelfall.
Also gute Argumente bereit legen und mit dem AG in Verhandlungen treten. Das Beste Argument dürfte dabei sein, dass das System ja offenbar immer funktioniert hat.
Und ob der AG wegen dieser Sache die E-Stelle finanzieren will??
Erstellt am 18.02.2015 um 09:44 Uhr von Pjöööng
Ich tue mich hier etwas schwer in der Äüßerung des Arbeitgebers dass er auf Grund der Personalstärke keine konkurrienden Urlaubswünsche mehr gleichzeitig erfüllen kann, bereits "Urlaubsgrundsätze" zu sehen. Im Grunde genommen ist das doch der Fall den der Gesetzgeber bereits im BUrlG § 7 (1) Satz 1 beschrieben hat.
Dass das System in der Vergangenheit immer funktioniert hat, halte ich auch für ein schwaches Argument, weil in der Vergangenheit dann eben noch 4 AN nicht in Urlaub waren und in der Zukunft wären es nur noch 3 AN.
Statt hier mit der Einigungsstelle zu winken würde ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, ob es nicht möglich ist, eine Lösung für die Haupturlaubszeit (Sommerferien) zu finden.