Betriebsvereinbarung Kurzarbeit werden Arbeitskonten der Beschäftigten belastet
Ist diese Betriebsvereinbarung rechtens oder können wir die ablehnen? "Werden von der Agentur für Arbeit die persönlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls im Sinne §§ 96 ff.SGB 3 verneint und die Gewährung von Kurzarbeitergeld abgelehnt, werden die ausgefallenen Arbeitsstunden den Arbeitszeitkonten der Beschäftigten belastet. Dies gilt auch dann, wenn für einzelne Beschäftigte die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld nicht vorliegen. Geschäftsleitung und Betriebsrat werden die ggf. erforderliche Ausweitung der Bandbreite von Arbeitszeitkonten hierzu vereinbaren."
Danke schon mal für die Info, VG, Peter
Community-Antworten (10)
23.11.2022 um 09:16 Uhr
Wer ist denn wir? Eine Betriebsvereinbarung kann unwirksam sein aber ablehnen kann man sie nicht.
23.11.2022 um 09:25 Uhr
eine BV gilt grundsätzlich für alle MA, macht ja auch keinen Sinn eine BV abzuschließen und jeder MA kann für sich entscheiden ob er mitmacht oder nicht.
Dafür hat man ja den BR gewählt, damit er die MA vertritt
23.11.2022 um 09:53 Uhr
Danke für die Antworten. Vieleicht habe ich die Frage blöd formuliert. Wir sind der Betriebsrat und wir sollen vorab eine Betriebsvereinbarung für Kurzarbeit unterzeichnen. Falls es eventuell mal eintreten könnte, das wir schon mal alle Mitarbeiter unterschrieben haben. Nur stört mich die obige Klausel, das wenn die Arbeitsagentur nix zahlt, die Mitarbeiter die Zeit wieder reinarbeiten sollen. Oder habe ich das falsch verstanden ?
23.11.2022 um 09:59 Uhr
Wir sind der Betriebsrat und wir sollen eine Betriebsvereinbarung unterzeichnen , vorab, falls es irgendwann mal zu Kurzarbeit kommt, das die Betriebsvereinbarung schon auf den weg gebracht wurde. Schön und gut ? Aber müssen die Arbeitskonten der Mitarbeiter belastet werden wenn die Arbeitsagentur dies ablehnt , und schon Kurzarbeit gemacht wurde oder muss der Arbeitger dies in Kauf nehmen. Oder wie soll ich diese Formulierung verstehen. ., Gruß Peter
23.11.2022 um 10:16 Uhr
Na wenn man alle BVs unterzeichnen würde die der AG gern hätte dann gute Nacht! :-) Ich würde mir den Vorschlag der GL geben lassen und dann einen Anwalt nehmen der Euch beraten kann.
23.11.2022 um 10:29 Uhr
ihr könnt doch jetzt nicht schon eine BV-KA abschließen für den Fall "können wir ja mal brauchen"? Der Satz den Du zitiert hast, bedeutet dass der AG das Risiko auf den AN überträgt. einfach ausgedrückt: der AG will KA anordnen, schickt die AN nach Hause und wenn die ARGE den KA-Antrag ablehnt, dann müssen die AN das mit ihren Stundenkonto ausgleichen. Der AG bleibt dabei schadfrei. Das ist quasi ein Freibrief für den AG auch in "unsicherer Rechtslage" mal einen KA-Antrag zu riskieren, er spielt ja mit dem Stundenguthaben der AN und muss selbst kein Risiko tragen.
Korrekt wäre, wenn der KA-Antrag seitens der ARGE abgelehnt wird, dann muss der AG den Lohnausfall nachzahlen, weil er die AN nach Hause geschickt hat obwohl sie ihre Arbeitskraft angeboten haben.
23.11.2022 um 10:36 Uhr
diese Klausel wollte unser AG auch in die BV zur Kurzarbeit haben - das haben wir kategorisch abgelehnt ... das unternehmerische Risiko sollte nicht auf die Kollegen abgewälzt werden.
23.11.2022 um 11:29 Uhr
Ja das sehen wir genau so. Danke für die schnelle Info
23.11.2022 um 16:05 Uhr
Zitat PA : Ist diese Betriebsvereinbarung rechtens oder können wir die ablehnen?
Selbst wenn die Betriebsvereinbarung rechtens wäre, könnt Ihr sie ablehnen. Dann muss der AG eben die Einigungsstelle anrufen. Aber dass, was dem AG vorschwebt, dürft Ihr in keinem Fall akzeptieren. Hierzu hat Relfe bereits alles notwendige geschrieben.
23.11.2022 um 16:50 Uhr
Ich sehe das weniger problematisch. Damit die KA genehmigt werden kann muss die BV schon existieren. Es versteht sich von selbst, dass die BV erst nach der Genehmigung angewendet werden darf.
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