Erstellt am 14.01.2015 um 16:49 Uhr von metallica
Rauchen außerhalb an einem zentralen Punkt ist gestattet und wird nicht vergütet. Die Anzahl der Raucher ist dadurch zurückgegangen.
Tee und Wasser werden vom AG zur Verfügung gestellt und können jederzeit zu sich genommen werden, sofern es sich mit dem Arbeitsschutz am Arbeitsplatz vereinbaren lässt.
Beides ohne weitergehende Vereinbarungen.
Erstellt am 14.01.2015 um 22:14 Uhr von Multibär
@Martina,
da wir ein Pflegeunternehmen sind, haben fast 80 ig % der Beschäftigten Arbeitskleidung an.Aus Hygine sicht dürfen sie über diese Kleidung keine Privat Jacken tragen. Es gibt Sweatjacken für den innen gebrauch.
Damit die Beschäftigten zum Rauchen nicht raus müssen und sich deshalb Erkläten oder es komisch aussieht für Bewohner,Angehörige etc. Gibt es feste Raucherzimmer für die Beschäftigten. Diese Raucherzeit ist keine Pause sie ist Arbeitszeit.Der weg zum Raum ist auch Arbeitszeit. Es wäre zu müssig dort zu Stempeln und wir sind uns mit dem Ag einig das die Kollegen selber untereinander so fair sind das es nicht zu übertreibungen kommt. Ansonsten gibt es dazu dann eben eine Mitarbeiter besprechung incl BR. Oft regelt sich das dann und alles ist gut. Zuerst sind die Emotionen hoch und jeder fühlt sich im unrecht, aber wenn dann Beispele kommen WIE es auch laufen kann und das dann keiner was dagegen machen kann. Sind alle zurieden. Ich meine das wir das zumindest sauber und sehr Arbeitnehmer freundlich mit dem AG geregelt haben. Zugeständnisse gabg es keine vom BR aber wir sahen das als ansatz zur Vertauensvollen zusammen arbeit.
Erstellt am 15.01.2015 um 13:19 Uhr von brsieben
Rauchen ist an bestimmten Punkten auf dem Gelände außerhalb des Gebäudes gestattet. Wer rauchen geht, stempelt aus. Die Anzahl der Raucher und die Anzahl der pro Tag konsumierten Zigaretten ist seit Einführung dieser Regelung deutlich zurückgegangen.
Getränke müssen die MA bezahlen. Kaffe und Tee kocht, wer Zeit hat. Oder wer an die leere Kanne drantappt.