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Darf BR Höhergruppierung beantragen?

G
Gustl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen,

ein MA ist auf uns zugekommen und bat uns, seine Eingruppierung zu prüfen, da er das gleiche macht wie 2 andere Kollegen, die aber 1 Stufe höher eingruppiert sind.

Kann der BR beim AG die Höhergruppierung beantragen? Oder muss das der Vorgesetzte machen?

Danke für die Info.

Gruß, Gustl.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

16.02.2015 um 12:40 Uhr

Das kann der AN selbst tun oder den BR beauftragen (der vielleicht bessere Argumente kennt) - der Erfolg sei dahingestellt.

Wenn der Kollege einen Rechtsanspruch hat, muss er ohnehin selbst das Gericht bemühen.

Der Vorgesetzte hat damit eigentlich nichts zu tun. Da es aber immer besser ist, diesen auch mit ins Boot zu nehmen, sollte man ihn zumindest in Kenntnis setzen (Honig um den Bart-effekt; sonst ist er sauer und fällt einen noch in den Rücken)

F
Fragenmann

16.02.2015 um 12:43 Uhr

Bevor ich im BR war, also letztes Jahr, war ich in der gleichen Situation wie dein Kollege. 3 Jahre lang habe ich versucht die Höhergruppierung zu bekommen, auch mit dem BR der mir nicht helfen konnte. Der GF hat nur gesagt "Ich sehe das nicht so das dem Herr X die Höhere EG zusteht". Nun liegt es seit September beim Anwalt und der schreibt die Klageschrift, der Anwalt ist ein Gewerkschaftsanwalt, evtl dauert es deswegen so lang. Ich kann deinem Kollegen nur einen Tipp geben, Eingruppierungsfeststellungsklagen sind eine sehr komplizierte Sache und er tut gut daran täglich aufzuschreiben welche Tätigkeiten er macht. Im Prozess ist er nämlich derjenige, der nachweisen muss, dass er regelmäßig höherwertige Tätigkeit erbracht hat.

Er sollte zunächst selbst die GF darauf Aufmerksam machen und nach einer Erhöhung fragen, auch um die Ausschlussfristen die im Tarifvertrag existieren auszuhebeln (schriftlich).

A
AkteX

16.02.2015 um 17:19 Uhr

Natürlich darf er das... es gehört sogar zu seinen Aufgaben!

I
Itssoeasy

19.02.2015 um 17:01 Uhr

Hallo, kennt ihr den 87/10 BetrVG. Wir machen auch gerade eine Überprüfung aller eingruppierungen. Und sind dabei eine BfV innerbetriebliche lohngerechtigkeit zu erstellen.

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