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Arbeitszeitverkürzung am Altweiberdonnerstag

B
Betriebsbonsai
Jan 2018 bearbeitet

Diese Frage ist kein Karnevalsscherz: Wir sind ein Einzelhandelsunternehmen, mit den für den Handel üblichen Arbeitszeiten. Nun schließen wir am Altweiberdonnerstag immer schon um 14.00 Uhr, da im Rheinland nach 14.00 Uhr wohl eh keiner kommen würde. Die Lohnbuchhaltung zieht nun von jedem Mitarbeiter entweder Überstunden ab, oder Bucht einen halben Urlaubstag ein, da ja normalerweise die Arbeitszeit bis 19.30 Uhr gehen würde. Diese Arbeitszeit wurde mit dem BR nicht abgestimmt. Ist es rechtens, dass wir die Stunden hergeben müssen ?? So mach einer würde lieber ganz normal arbeiten, da er mit Altweiber nichts am Hut hat. Kann der BR jetzt noch was tun, bzw. ist er überhaupt n der Mitbestimmung z.B. nach 87 Abs.1 ? Bei allen, die diese Frage beantworten können, bedanke ich mich schon einmal mit einem Alaaf und Helau.

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Community-Antworten (5)

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Hoppel

11.02.2015 um 08:21 Uhr

@ Betriebsbonsai

Wenn der AG entscheidet, seine AN ab 14 Uhr nicht mehr vertragsgemäß beschäftigen zu können, muss er auch die Konsequenzen tragen >> er befindet sich dann im Annahmeverzug!!

Als BR seid ihr doch in der Mitbestimmung, was Arbeitszeiten betrifft. Warum lasst ihr euch die Butter vom Brot nehmen?

Was überhaupt nicht geht ist, dass sich die Lohnbuchhaltung eigenmächtig an den Überstunden der KollegInnen bedient. Und halbe Urlaubstage gibt´s schon mal gar nicht!

In Anbetracht der Kürze der Zeit könnt ihr versuchen, noch für heute eine Sitzung einzuberufen. Der AG sollte per Beschluss aufgefordert werden, die Lohnbuchhaltung anzuweisen, jeglichen Zugriff auf Zeit-/Urlaubskonten zu unterlassen.

Die KollegInnen, die an Altweiber frei haben wollen, müssen dann entweder Überstunden abbauen oder Urlaub nehmen!

Im Nachgang könnt ihr den AG nur über den § 23 BetrVG angehen!

H
Hartmut

11.02.2015 um 08:55 Uhr

Hoppels Ausführungen ist eigentlich nur noch hinzuzufügen, dass ihr als BR dringend die Grundlagenschulungen zum BetrVG und zum Arbeitsrecht besuchen müsst! Bitte bemüht euch darum, denn ihr lasst euch ja regelrecht vorführen zur Zeit.

P
Pickel

11.02.2015 um 09:54 Uhr

"eigenmächtig an den Überstunden der KollegInnen bedient"

Das kann ggf. schon möglich sein. So klar ist das jedenfalls nicht, wie von Hoppel beschrieben. Gibt es zB eine BV zu Überstunden?

B
Betriebsbonsai

11.02.2015 um 10:36 Uhr

Einen Dank schon einmal an Pickel, Hartmut und Hoppel für ihre schnellen Antworten. Unser Problem in der Firma ist einfach, dass es zwar schon seit 2002 einen Betriebsrat im Unternehmen gibt, dieser aber eigentlich nie etwas rechtskonform gemacht hat (...und trotzdem wurden diese Leute immer wiedergewählt). Erst seit 2014 gibt es ein fast neues Gremium, welches auch mit Interesse die Belange der Belegschaft regeln möchte. Wir haben deshalb auch noch keine BV zum Thema Überstunden. Es wurde in der Vergangenheit der Altweiberdonnerstag immer so gehandhabt wie eingangs beschrieben, so daß man selber schon in der Routine drinsteckt. Aber getreu dem Motto: "Was früher einfach so gemacht wurde, kann heute trotzdem Mitbestimmt werden", haben wir uns halt nun Gedanken über dieses Thema gemacht. Viele Kollegen finden es ja auch toll, schon um 14.00 Uhr Feierabend zu haben, und wir wollen auch nicht dass demnächst der Tag bis 19.30 gearbeitet werden muss .... aber die Frage ist halt, ob der Arbeitgeber die Verwendung von Plusstunden oder eben einem halben Urlaubstag anordnen kann, oder eben die Mitarbeiter einfach "bezahlt" frei haben ohne etwas zu "opfern".

Ich denke, für dieses Jahr ist es zu spät etwas zu regeln, aber auch nächstes Jahr gibt es ja wieder eine Karnevalszeit.

G
gironimo

11.02.2015 um 11:45 Uhr

Nur weil Ihr andere Vorstellungen vom "Zeitausgleich" habt und daher von Eurem Initiativrecht gebrauch machen wollt, heißt das doch nicht, dass Ihr den halben Tag in Zukunft gearbeitet haben wollt.

Das könnt Ihr (nach Beschluss des BR) dem AG ja auch ganz genau so mitteilen. Es geht Euch eben um die Frage des wie beim Zeitausgleich. Da wurde ja bereits beschrieben, dass Ihr dem AG gegenüber Eure Mitbestimmung geltend macht und ihm auch vorschlagt, wie Ihr Euch die Problemlösung vorstellt. Und dann wird halt verhandelt.

Zu spät hierfür ist es aus meiner Sicht nicht. Man kann doch den Ausgleich auch noch im Nachgang ins rechte Licht rücken.

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