Erstellt am 03.01.2013 um 10:26 Uhr von gironimo
Rein formal - nein. Wenn die Frist abgelaufen ist, ist sie das. Man muss dann nur überlegen und abwägen was günstiger ist: Gewitterwolken über dem Arbeitsverhältnis oder sein gutes Recht unbedingt durchzusetzen.
Sicher eine Frage der beteiligten Akteure und des Betriebes.
Erstellt am 03.01.2013 um 10:34 Uhr von BRMetall
Gironimo, wieso darf ein AG einem AN nicht ein Angebote der Stundenreduzierung machen? Wo steht es, dass es verboten ist??
Die Verringerung der Stunden hat idR auch keinen neuen ArbV zur Folge nur eine Anlage über die Änderung. Man sollte auch idR nie ohne sehr gute Beratung einen neuen ArbV beim gleiche AG unterschreiben.
Es besagt ja nicht, dass § 8 des TzBfG nicht gilt.
Erstellt am 03.01.2013 um 12:10 Uhr von Lotte
Hallo Stihl,
was ist denn Ziel des AN?
BRMetall,
die Frage war wohl eher, ob der AG dem AN die Stundenreduzierung als Befristung geben kann, wenn der AN fristgemäß einen Antrag gestellt hat, der etwas anderes beinhaltet.
Und da muss auch ein Zusatz zum AV einvernehmlich getroffen werden. Ansonsten gilt das was im § 8 TzBfG steht und das was gironimo schreibt.
Stihl,
weigert sich der AG, die Rechte des AN anzuerkennen, müsste der diese natürlich einklagen. Das sind dann gironimos Gewitterwolken...
LG Lotte
Erstellt am 03.01.2013 um 14:00 Uhr von BRMetall
Der AG muss grundsätzlich KEINER befristung der Reduzierung der ArbZeit zustimmen. Denn das TzBfG kennt nur das Recht auf unbefristete Teilzeit. Hat auch das BAG geklärt.
Erstellt am 03.01.2013 um 16:07 Uhr von Lotte
BR Metall,
sag mal...
der AG schlägt hier eine Befristung vor! Was der AN will, hat Stihl noch nicht beantwortet. Hast Du eine Glaskugel?