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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tarifliche Arbeitszeitverkürzung

F
fettbacke
Okt 2019 bearbeitet

Moin Moin, ich habe da eine frage zu einer Tariflichen Arbeitszeitverkürzung. Bei uns soll zum 1.11. die Arbeitszeit Tariflich um 30min. Verkürzt werden aber ein Abtl.ist der meinung das die Zeit auf ein Arbeitszeitkonto geschoben wird. Ist das so moglich oder geht der TV vor. vielen Dank im voraus für Eure mühe.☺

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Community-Antworten (2)

C
celestro

17.10.2019 um 15:04 Uhr

Grundsätzlich geht der TV vor. Sofern es aber eine Öffnungsklausel gibt, könnte der Abteilungsleiter das vielleicht so machen.

Und man muss sich natürlich vorher vergewissern, wie die Arbeitszeitverkürzung vom TV her gemeint ist.

B
BRHamburg

18.10.2019 um 10:01 Uhr

Neben der Möglichkeit von Celestro gibt es noch eine kleine Hintertür. Hier für sollte man als BR aber genau klären was die Kollegen in der Abteilung möchten. Man könnte die 30 Min als Mehrarbeit für diesen Bereich werten, bei der die Zustimmung des BR als gegeben gilt.

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