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Freiwillige Arbeitszeitverkürzung

S
Sportler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

hat man Anspruch auf eine freiwillige Arbeitszeitverkürzung? (z.B. 30 oder 35 Std. statt 40) In unserer Fa. sind 40 Std. die Woche Normalarbeitszeit.

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Community-Antworten (5)

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verBRecher Akzeptiert

06.06.2013 um 12:10 Uhr

Laut Gesetz hat jeder AN ein Recht auf Teilzeit.(Teilzeit- und Befristungsgesetz) Problem kann nur sein, wenn der AG nicht zustimmt. Dann muß du es übers Gericht laufen lassen, und der AG muß nachweisen können, daß es aus produktionstechnischen oder ähnlichen Gründen nicht geht. Viel Erfolg.

M
mitleserinnenn

06.06.2013 um 12:35 Uhr

Doch eines ist auch klar, es gibt dann auch weniger Geld und je nach Ausgestalltung ggf weniger Urlaub

L
Lexipedia

06.06.2013 um 16:39 Uhr

@ mitleserinnenn Was hat das mit der Frage zu tun? Schon wieder ein Post ohne direkten Zusammenhang zum Thema.

C
Christax

06.06.2013 um 17:16 Uhr

Lexipedia,aber dein Post hat noch weniger sinn.

K
Kulum

06.06.2013 um 17:52 Uhr

Och christa, der Post hatte schon absolut seine Berechtigung

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