Freiwillige Arbeitszeitverkürzung
Hallo zusammen,
hat man Anspruch auf eine freiwillige Arbeitszeitverkürzung? (z.B. 30 oder 35 Std. statt 40) In unserer Fa. sind 40 Std. die Woche Normalarbeitszeit.
Community-Antworten (5)
06.06.2013 um 12:10 Uhr
Laut Gesetz hat jeder AN ein Recht auf Teilzeit.(Teilzeit- und Befristungsgesetz) Problem kann nur sein, wenn der AG nicht zustimmt. Dann muß du es übers Gericht laufen lassen, und der AG muß nachweisen können, daß es aus produktionstechnischen oder ähnlichen Gründen nicht geht. Viel Erfolg.
06.06.2013 um 12:35 Uhr
Doch eines ist auch klar, es gibt dann auch weniger Geld und je nach Ausgestalltung ggf weniger Urlaub
06.06.2013 um 16:39 Uhr
@ mitleserinnenn Was hat das mit der Frage zu tun? Schon wieder ein Post ohne direkten Zusammenhang zum Thema.
06.06.2013 um 17:16 Uhr
Lexipedia,aber dein Post hat noch weniger sinn.
06.06.2013 um 17:52 Uhr
Och christa, der Post hatte schon absolut seine Berechtigung
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