Erstellt am 06.06.2013 um 10:10 Uhr von verBRecher
Laut Gesetz hat jeder AN ein Recht auf Teilzeit.(Teilzeit- und Befristungsgesetz) Problem kann nur sein, wenn der AG nicht zustimmt. Dann muß du es übers Gericht laufen lassen, und der AG muß nachweisen können, daß es aus produktionstechnischen oder ähnlichen Gründen nicht geht.
Viel Erfolg.
Erstellt am 06.06.2013 um 10:35 Uhr von mitleserinnenn
Doch eines ist auch klar, es gibt dann auch weniger Geld und je nach Ausgestalltung ggf weniger Urlaub
Erstellt am 06.06.2013 um 14:39 Uhr von Lexipedia
@ mitleserinnenn
Was hat das mit der Frage zu tun?
Schon wieder ein Post ohne direkten Zusammenhang zum Thema.
Erstellt am 06.06.2013 um 15:16 Uhr von christax
Lexipedia,aber dein Post hat noch weniger sinn.
Erstellt am 06.06.2013 um 15:52 Uhr von Kulum
Och christa, der Post hatte schon absolut seine Berechtigung