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Jahressonderzahlung nicht ausgezahlt

Q
QueenMary
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann ein AG die Jahressonderzahlung unterlassen, wenn der entsprechende AN noch keinen Hochschulabschluss (befindet sich in der Studiumsendphase) besitzt? Oder spielt der Abschluss bei der Auszahlung keine Rolle?

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Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

09.02.2015 um 12:35 Uhr

Was ist denn die Rechtsgrundlage für die Jahressonderzahlung? Welches sind die genauen Bedingungen?

P
Pickel

09.02.2015 um 13:14 Uhr

Das kann doch hier keiner beantworten, dafür muss man die Verträge kennen!

G
gironimo

09.02.2015 um 13:52 Uhr

Oder die Betriebsvereinbarung, die die Verteilungsgrundsätze der Sonderzahlung festlegt (§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG)

Q
QueenMary

09.02.2015 um 17:44 Uhr

Okay verstehe, danke... die Grundlage stellt der TVöD VKA Ost. Ich gehe auf die Suche.

N
nicoline

09.02.2015 um 18:35 Uhr

QueenMary, wenn die Rechtsgrundlage für die Jahressonderzahlung der TVöD ist, dann ist einzig und alleine entscheidend, ob der AN am 01.12. in einem Arbeitsverhältnis steht, also lautet die Antwort auf diese Frage:

Oder spielt der Abschluss bei der Auszahlung keine Rolle? Der Abschluss spielt keine Rolle

§ 20 Abs. 1 TVöD (1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

P
Pjöööng

10.02.2015 um 00:25 Uhr

Aaaabe... vielleicht ist der "AN" ja noch gar kein Arbeitnehmer, sondern Diplomand der seine Forschungsarbeit auf der QM2 macht?

N
nicoline

10.02.2015 um 00:28 Uhr

Ja Pjöööng, möglich ist das!

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