Jahressonderzahlung nicht ausgezahlt
Hallo, kann ein AG die Jahressonderzahlung unterlassen, wenn der entsprechende AN noch keinen Hochschulabschluss (befindet sich in der Studiumsendphase) besitzt? Oder spielt der Abschluss bei der Auszahlung keine Rolle?
Community-Antworten (7)
09.02.2015 um 12:35 Uhr
Was ist denn die Rechtsgrundlage für die Jahressonderzahlung? Welches sind die genauen Bedingungen?
09.02.2015 um 13:14 Uhr
Das kann doch hier keiner beantworten, dafür muss man die Verträge kennen!
09.02.2015 um 13:52 Uhr
Oder die Betriebsvereinbarung, die die Verteilungsgrundsätze der Sonderzahlung festlegt (§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG)
09.02.2015 um 17:44 Uhr
Okay verstehe, danke... die Grundlage stellt der TVöD VKA Ost. Ich gehe auf die Suche.
09.02.2015 um 18:35 Uhr
QueenMary, wenn die Rechtsgrundlage für die Jahressonderzahlung der TVöD ist, dann ist einzig und alleine entscheidend, ob der AN am 01.12. in einem Arbeitsverhältnis steht, also lautet die Antwort auf diese Frage:
Oder spielt der Abschluss bei der Auszahlung keine Rolle? Der Abschluss spielt keine Rolle
§ 20 Abs. 1 TVöD (1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
10.02.2015 um 00:25 Uhr
Aaaabe... vielleicht ist der "AN" ja noch gar kein Arbeitnehmer, sondern Diplomand der seine Forschungsarbeit auf der QM2 macht?
10.02.2015 um 00:28 Uhr
Ja Pjöööng, möglich ist das!
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