Erstellt am 09.02.2015 um 11:35 Uhr von Pjöööng
Was ist denn die Rechtsgrundlage für die Jahressonderzahlung? Welches sind die genauen Bedingungen?
Erstellt am 09.02.2015 um 12:14 Uhr von Pickel
Das kann doch hier keiner beantworten, dafür muss man die Verträge kennen!
Erstellt am 09.02.2015 um 12:52 Uhr von gironimo
Oder die Betriebsvereinbarung, die die Verteilungsgrundsätze der Sonderzahlung festlegt (§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG)
Erstellt am 09.02.2015 um 16:44 Uhr von QueenMary
Okay verstehe, danke...
die Grundlage stellt der TVöD VKA Ost. Ich gehe auf die Suche.
Erstellt am 09.02.2015 um 17:35 Uhr von nicoline
QueenMary,
wenn die Rechtsgrundlage für die Jahressonderzahlung der TVöD ist, dann ist einzig und alleine entscheidend, ob der AN am 01.12. in einem Arbeitsverhältnis steht, also lautet die Antwort auf diese Frage:
*Oder spielt der Abschluss bei der Auszahlung keine Rolle?*
Der Abschluss spielt keine Rolle
§ 20 Abs. 1 TVöD
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
Erstellt am 09.02.2015 um 23:25 Uhr von Pjöööng
Aaaabe... vielleicht ist der "AN" ja noch gar kein Arbeitnehmer, sondern Diplomand der seine Forschungsarbeit auf der QM2 macht?
Erstellt am 09.02.2015 um 23:28 Uhr von nicoline
Ja Pjöööng, möglich ist das!