JAHRESSONDERZAHLUNG:

Hallo. Habe eine Frage zur Jahressonderzahlung.
In unserem Tarifvertrag steht:
"Arbeitnehmer, die ab 01.01. des laufenden kalenderjahres in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und nicht bis zum 31.12. des laufenden Jahres auf eigenen Wunsch oder aus eigenem verschulden aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, haben Anspruch auf eine jahressonderzahlun."

Eine Mitarbeiterin hat nun gekündigt. Ihr letzter Arbeitstag ist der 31.12.2011, an dem sie auch Dienstplanmäßig geplant ist. Sie hat KEINE Jahressonderzahlung erhalten. Steht ihr diese zu, weil sie ab 01.01.2012 nicht mehr dem Unternehemn angehört?

Vielen dank für die Hilfe.

Matzmo