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Jahressonderzahlung ja oder nein?

M
Matzmo
Jan 2018 bearbeitet

JAHRESSONDERZAHLUNG:

Hallo. Habe eine Frage zur Jahressonderzahlung. In unserem Tarifvertrag steht: "Arbeitnehmer, die ab 01.01. des laufenden kalenderjahres in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und nicht bis zum 31.12. des laufenden Jahres auf eigenen Wunsch oder aus eigenem verschulden aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, haben Anspruch auf eine jahressonderzahlun."

Eine Mitarbeiterin hat nun gekündigt. Ihr letzter Arbeitstag ist der 31.12.2011, an dem sie auch Dienstplanmäßig geplant ist. Sie hat KEINE Jahressonderzahlung erhalten. Steht ihr diese zu, weil sie ab 01.01.2012 nicht mehr dem Unternehemn angehört?

Vielen dank für die Hilfe.

Matzmo

1.918010

Community-Antworten (10)

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Fliegenlarve

09.12.2011 um 13:16 Uhr

Hallo Matzmo,

die ab 01.01. des laufenden kalenderjahres in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen das laufende Kalenderjahr ist 2011! Ist sie seit 01.01.11 beschäftigt, mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag?

und nicht bis zum 31.12. des laufenden Jahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden Steht ihr diese zu, weil sie erst ab 01.01.2012 nicht mehr dem Unternehemn angehört?

Deine Kollegin ist, aus meiner Sicht, erst ab dem 01.01.12 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, deswegen würde ich sagen, dass ihr die Jahressonderzahlung zusteht.

P
Peanuts

09.12.2011 um 13:21 Uhr

"Arbeitnehmer, die ab 01.01. des laufenden kalenderjahres in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und nicht bis zum 31.12. des laufenden Jahres auf eigenen Wunsch oder aus eigenem verschulden aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, haben Anspruch auf eine jahressonderzahlun."

Ist das der korrekte und komplette Wortlaut?

Bedingung ist also nicht, dass am 31.12. oder zum Auszahlungszeitpunkt ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis bestehen muss?

L
Lernender

09.12.2011 um 13:41 Uhr

Es erstaunt mich das in einem Tarifvertrag Mitarbeiter die befristet sind keine Jahressonderzahlung erhalten sollen. Wie ist das mit dem TzBFG §4 vereinbar ist.

M
Matzmo

09.12.2011 um 13:55 Uhr

@ Fliegenlarve,

ja so ist es. Es ist eine langjährige MA. Sie hat am 31.12.2011 ihren letzten Arbeitstag und scheidet zum 01.01.2012 aus. Lt. Wortlaut im TV (exakt der Wortlaut wie hier aufgeführt @peanuts) steht ihr auch unserer Meinung nach die Zahlung zu.

R
rkoch

09.12.2011 um 14:23 Uhr

Es erstaunt mich das in einem Tarifvertrag Mitarbeiter die befristet sind keine Jahressonderzahlung erhalten sollen.

Das sagt der zitierte Satz gar nicht aus.... Auch befristete Arbeitsverhältnisse die innerhalb des ganzen Jahres bestanden haben, haben danach Anspruch auf diese Sonderzahlung.

Abgesehen davon sollen i.d.R. derartige Vereinbarungen die Treue zum Unternhmen belohnen und damit ist die Nichtgewährung einer solchen für AN die nur zeitweilig dem Unternehmen angehören auch keine Benachteiligung nach dem TzBfG.

L
Lernender

09.12.2011 um 15:29 Uhr

@rkoch warum steht denn nicht einfach Arbeitsverhältnis sondern in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Und das eine Befristung sehr lange dauern kann ist dir ja nichts neues.

G
gironimo

09.12.2011 um 17:24 Uhr

Frage doch einfach mal bei der Gewerkschaft nach, die den Tarif abgeschlossen hat.

Ich finde die Formulierung auch überraschend.

Die Streitfrage ist dabei wohl ob "....bis zum 31.12" heißt, dass der 31.12. mit eingeschlossen ist oder nicht.

F
Fliegenlarve

09.12.2011 um 19:43 Uhr

Hallo gironimo,

Die Streitfrage ist dabei wohl ob "....bis zum 31.12" heißt, dass der 31.12. mit eingeschlossen ist oder nicht. Wieso? Versteh ich nicht!

P
Peanuts

09.12.2011 um 21:34 Uhr

"Steht ihr diese zu, weil sie ab 01.01.2012 nicht mehr dem Unternehemn angehört?"

Ja. § 188 BGB sollte helfen ....

M
Matzmo

12.12.2011 um 09:33 Uhr

Danke Euch.

Grüße und schönes fest. Matzmo

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