Erstellt am 19.01.2008 um 15:35 Uhr von paula
Bei der Beurteilung auf was die AN da verzichtet haben sind allgemeine juristische Auslegungsregeln heranzuziehen. Dabei ist insbesondere der übereinstimmende Parteiwille maßgeblich. Meinten alle damals dass hier die Jahressonderzahlung gemeint ist. Jahressonderzahlungen werden sehr häufig umgangssprachlich mit Weihnachtsgeld gleich gesetzt. Manche Tarifverträge meinen damit aber was anderes: erfolgsabhängige Bonuszahlungen etc.
Wenn die MA nicht auf die Jahressonderzahlung verzichtet haben auf was haben sie denn dann verzichtet? Soll heißen: gab es es bei der Unterzeichnung des Verzichts eine Weihnachtsgeldzahlung, die sich von der Jahressonderzahlung unterschieden hat?
Viel spannender finde ich aber noch ob die Kollegen überhaupt wirksam verzichten konnten, siehe § 4 Abs. 4 TVG. Dafür ist aber entscheidend ob die MA Mitglied der Gewerkschaft ist und ob der AG im Arbeitgeberverband ist oder ob Allgemeinverbindlichkeit besteht (war jetzt zu faul nachzuschauen, aber der BR weiß das ja sicher)
Erstellt am 20.01.2008 um 09:34 Uhr von Recht und Pflicht
Hallo Paula,
erst einmal vielen Dank für deine Antwort. Ich will mal versuchen den Sachverhalt genauer zu Schilder. In dem Schreiben stand, das wir eine Übertarifliche Bezahlung erhalten. Bezüglich dessen verzichten wir hiermit auf die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld. Natürlich wirst du oder andere sich sicherlich fragen, wie wir so dumm sein konnten das zu unterschreiben. Ersten wir waren noch in der Probezeit und zweitens ihr kennt unseren Chef nicht. Im übrigen wir arbeiten in einem Sicherheitsunternehmen, wo so will ich es mal ausdrücken solche Machenschaften gang und gebe sind. Wenn du bestimmte dinge nicht tust, bekommst du es unter anderen umständen wieder heimgezahlt. Der damalige Tarifvertrag war allgemeinverbindlich. Seit Mitte 2007 gibt es nun einen neuen Tarifvertrag, der noch nicht algemeinverbindlich ist. In diesem wird mit keinem Wort Weihnachtsgeld erwähnt, wohl aber eine Jahressonderzahlung. Wie nun geschrieben ist unser AG der Meinung das eine Jahressonderzahlung das selbe ist wie Weihnachtsgeld. Recherchen unserer Seite ergaben im Interner auch nichts schlüssiges. Niemand von uns ist in der Gewerkschaft. Erklärung dazu der Grundlohn in Hessen für Sicherheitsmitarbeiter liegt bei 6,88€ ~ wir werden pro Stunde bezahlt ~ viele kommen so gerade mal über die Runden und das bei einer Arbeitszeit von 200 bis zu 260 Stunden. Wenn du aufmuckst wirst du auf deine Arbeitsvertraglichen Stunden zurückgesetzt, die bei vielen 144 Stunden bzw. 160 Stunden betragen. Wir der Betriebsrat sind noch relativ neu und haben eben noch nicht das wissen um den anderen oder uns selbst zu helfen.
Gruß
Recht und Pflicht
Erstellt am 20.01.2008 um 09:45 Uhr von Kölner
@Recht und Pflicht
Ganz ehrlich:
Ihr werdet kaum eine Chance haben, hier etwas zu bewirken, ohne einen AN zu finden, der bereit ist, zu klagen. Bekannt ist dann aber auch - das wird bei Euch nicht anders sein - wer klagt, der fliegt!
Interessant wäre es im Kleinen und anderer Stelle als BR mal anzufangen, dem AG ein paar unbequeme Stunden zu bereiten...
...Bedarf?
Erstellt am 20.01.2008 um 11:26 Uhr von Recht und Pflicht
Bedarf!?
Den gibt es immer. Was ich noch nicht erwähnte ist die Problematik, das sich noch nicht mal der BR einig ist. Da wir eine Listenwahl ~ es gab zwei Listen ~ hatten ist es insoweit schon schwierig überhaupt da einig zu werden. Liste eins „Ich halte zum Arbeitgeber“ und nun wir, Liste zwei „Wir setzen uns für alle ein“. Du weißt was ich meine. Die Listen hießen natürlich nicht so, was sich wohl jeder Denken kann. Nur im nachhinein hat es sich bei Abstimmungen so rauskristallisiert das man merkte einige von uns hängen ihre Fähnchen so in den Wind das sie immer gut dastehen beim AG (der komischer weise immer alles weiß, was in einer Sitzung besprochen wurde ...!). Aber wenn du ein paar gute Tipps hast, nur her damit, wollen mal schauen was wir damit anfangen können. Um auf das Thema Jahressonderzahlung zurückzukommen, leider gibt es nur wenige die sich trauen würden gegen den AG vorzugehen, aber die haben auch Panik. Was ich verstehen kann!
Gruß Recht und Pflicht