Mitbestimmung bei Jahressonderzahlung?
Mitbestimmung bei Jahressonderzahlung?
Vorab: Mir ist klar dass dieses Thema hier schon oft diskutiert wurde. Leider aber nicht mit der Gegebenheit die wir nun haben. Daher meine Frage.
Fakten: Unser Unternehmen ist in der Altenpflege tätig. Wir haben sowohl ambulante Pflege, als auch stationäre, teilstationäre Pflege, Wohngemeinschaften, Wohnen mit Service etc. Ende 2011 lief der Vergütungstarifvertrag (VTV) aus, in dem unter anderem die Jahressonderzahlung geregelt ist. Der Manteltarifvertrag (MTV) läuft noch. Im MTV steht lediglich der Satze: „Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Jahressonderzahlung“
Im ausgelaufenen VTV steht, das es „für das Jahr 2010 – drei% und für das Jahr 2011 - sechs % vom Jahres-Brutto als Jahressonderzahlung gibt. Wie gesagt, der VTV ist ausgelaufen, es gibt noch keinen neuen. Der MTV läuft noch. In den Jahren zuvor, seit 2001 gab es immer 6% Jahressonderzahlung.
Nun möchte unsere Geschäftsführung eine Jahressonderzahlung von der Rendite der Bereiche „stationäre Einrichtung, ambulante Einrichtungen und teilstationäre Einrichtungen“ abhängig machen. Mind. 3 % soll es für alle geben. 4,5 % könnte es geben, wenn gewisse Renditen erreicht werden. Dabei liegen die angepeilten Renditen in der stat. Pflege weit höher als in der amb. Pflege. In der amb. Pflege sind aber selbst die niedrigeren Renditepeilungen nur schwer zu erreichen.
FRAGE: Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht? Wir sind der Meinung es ist eine Ungleichbehandlung zwischen den MA der amb. und stat. Pflege. Kann die GF es von den Renditen abhängig machen, weil der VTV ausgelaufen ist? Wie sieht es mit der „Nachwirkung“ des TVT aus? Es wurde nur ein mal 3%, sonst immer 6 % gezahlt. Über eventuell existierende Gesetzestexte und Urteile wären wir sehr dankbar. Vielleicht könnte man sich auch mit mir in Verbindung setzen um explizierter zu reden?
Grüße, Frankbln
Community-Antworten (3)
01.02.2012 um 12:06 Uhr
Die Tatsache, dass der Tarif abgelaufen ist heißt ja noch nicht, das es auch in diesem Jahr keinen neuen Tarif geben wird. Da solltet Ihr Rücksprache mit der Gewerkschaft nehmen. Es werden ja oft tarifliche Regelungen mit Verzögerung abgeschlossen.
Die Rendite abhängiger Prämie des AG hat damit nichts zu tun - auch wenn der AG dies vielleicht so sieht. Hier wäre der BR in der Mitbestimmung im Sinne des §87 BetrVG.
Ich würde zunächst einmal das Gespräch mit der Gewerkschaft suchen und anschließend mit dem AG. Da müssen dann alle Pro und Kontras diskutiert werden bevor man sich auf Bewertungsmaßstäbe einigt, die zur Zahlung führen.
01.02.2012 um 12:35 Uhr
@ gironimo
Um die Frage nach einem neuen VTV geht es nicht. das ist uns schon klar ;-)
Vielen Dank. Mit der Aussage, dass die Renditeabhänge Premie unter §87 BetrVG fällt, hast du uns schon ein Stück weiter gebracht.
01.02.2012 um 12:54 Uhr
Trotzdem Vorsicht! Das MBR nach §87 greift nur, so weit es "üblicherweise" keine entsprechende Regelung in TV gibt. Bzgl. der "normalen" Jahressonderzahlung gibt es beweisbar üblicherweise eine entsprechende Regelung, das MBR entfällt.
Wenn aber diese "Prämie" ausdrücklich als ÜBERTARIFLICHE Prämie gedacht ist, kann ein MBR nach §87 (1) Nr. 10 vorliegen, aber auch hier nicht bzgl. der HÖHE dieser Prämie, sondern nur bzgl. der Verteilung. Wenn die Prämie PROZENTUAL zum Grundgehalt ist, ergibt sich kein Verteilungsspielraum, also auch kein MBR. Evtl. ergäbe sich ein MBR wenn die Prämie als LEISTUNGSABHÄNGIGE Prämie gezahlt würde bei der Frage ab welchem Leistungsziel welche Prämie gezahlt wird, das wäre dann ein MBR nach §87 (1) Nr. 11. Aber auch hier ergäbe sich bzgl. der Höhe der Prämie nur dann ein MBR, wenn die Höhe unmittelbar leistungsabhängig wäre (Entgeltfaktoren!). Das ganze entfällt aber wieder, wenn der anwendbare Tarifvertrag Regeln zur Leistungsentlohnung enthält, es sei denn die Regelung sieht explizit eine betriebliche Regelung vor (ich erinnere mich an eine Diskussion zum Thema TvÖD).
Insofern: Ein klares JA zum MBR kann es nicht geben so lange ein TV existiert.
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