Mitbestimmung bei Jahressonderzahlung?

Vorab: Mir ist klar dass dieses Thema hier schon oft diskutiert wurde. Leider aber nicht mit der Gegebenheit die wir nun haben. Daher meine Frage.

Fakten: Unser Unternehmen ist in der Altenpflege tätig. Wir haben sowohl ambulante Pflege, als auch stationäre, teilstationäre Pflege, Wohngemeinschaften, Wohnen mit Service etc.
Ende 2011 lief der Vergütungstarifvertrag (VTV) aus, in dem unter anderem die Jahressonderzahlung geregelt ist. Der Manteltarifvertrag (MTV) läuft noch. Im MTV steht lediglich der Satze: „Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Jahressonderzahlung“

Im ausgelaufenen VTV steht, das es „für das Jahr 2010 – drei% und für das Jahr 2011 - sechs % vom Jahres-Brutto als Jahressonderzahlung gibt.
Wie gesagt, der VTV ist ausgelaufen, es gibt noch keinen neuen. Der MTV läuft noch. In den Jahren zuvor, seit 2001 gab es immer 6% Jahressonderzahlung.

Nun möchte unsere Geschäftsführung eine Jahressonderzahlung von der Rendite der Bereiche „stationäre Einrichtung, ambulante Einrichtungen und teilstationäre Einrichtungen“ abhängig machen. Mind. 3 % soll es für alle geben. 4,5 % könnte es geben, wenn gewisse Renditen erreicht werden. Dabei liegen die angepeilten Renditen in der stat. Pflege weit höher als in der amb. Pflege. In der amb. Pflege sind aber selbst die niedrigeren Renditepeilungen nur schwer zu erreichen.

FRAGE: Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht? Wir sind der Meinung es ist eine Ungleichbehandlung zwischen den MA der amb. und stat. Pflege. Kann die GF es von den Renditen abhängig machen, weil der VTV ausgelaufen ist? Wie sieht es mit der „Nachwirkung“ des TVT aus? Es wurde nur ein mal 3%, sonst immer 6 % gezahlt.
Über eventuell existierende Gesetzestexte und Urteile wären wir sehr dankbar. Vielleicht könnte man sich auch mit mir in Verbindung setzen um explizierter zu reden?

Grüße,
Frankbln