Jahressonderzahlung (TVöD) - geteilt auszahlen?
Hallo zusammen, eine Frage zum TVöD.Der Mann einer Kollegin hat vor einigen Jahren Selbstmord begangen und sie bezieht eine Witwenrente. Ab einer gewissen Einkommensgrenze wird diese gekürzt. Dies trifft immer dann zu wenn ihre Jahressonderzahlung kommt. Laut TVöD $20.5 kann ein Teil der Jahressonderzahlung auch früher ausgezahlt werden (Beispiel aus einem Arbeitgeberkommentar zum TVöD : im Juli statt des früheren Urlaub-geldes). Würde der Kollegin wirklich finanziell helfen. Gibt es einen Rechtsanspruch auf dieses "Splitting"? $ ?
Danke Axel
Community-Antworten (1)
25.11.2007 um 00:04 Uhr
@lolus2 Wie du schon sagst, da steht "kann". Ob das im Interesse des AG liegt ? Aber man könnte ja mal auf die spezielle Problematik der Kollegin aufmerksam machen. Vielleicht hat euer AG ja ein "freiwilliges Einsehen". Oder aber ihr versucht ein generelles "Splitting" zu verhandeln...
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