Erstellt am 06.02.2015 um 22:05 Uhr von Moreno
Beim Arbeitsunfall zahlt die Berufsgenossenschaft aber da ist es egal ob man dreißig Jahre im Betrieb ist und nie krank war oder zwei jahre und ständig erkältet ;-)
Erstellt am 06.02.2015 um 22:32 Uhr von nicoline
Und das, was die BG zahlt ist nicht mehr als das Krankengeld, welches einem zusteht.
Erstellt am 07.02.2015 um 09:23 Uhr von gironimo
Es gibt unter Umständen ergänzende Ansprüche aus Tarifverträgen (meist Manteltarifvertrag). Kommt natürlich auf die Branche an)
Erstellt am 07.02.2015 um 17:24 Uhr von hermannhunn
Erstellt am 09.02.2015 um 08:53 Uhr von ickederdicke
Hierdrüber ginge etwas im Nachgang:
Minderung der Erwerbsfähigkeit
Die MdE ist eine von mehreren gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Gemäß § 56 Absatz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch haben Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit über die 26. Woche hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert ist, Anspruch auf eine solche Rente
Erstellt am 09.02.2015 um 09:11 Uhr von nicoline
ickederdicke,
die 20% Minderung der Erwerbfähigkeit müssen aber erst einmal mittels eines Gutachtens festgestellt und dann von der BG anerkannt werden.
Erstellt am 09.02.2015 um 11:35 Uhr von ickederdicke
nicole,
daher der Hinweis, was man noch anfangen könnte um zu weiterem "Nutzen" zu kommen.
Danke das du es konkretisiertest. Hatte ich vergessen.