Arbeitsunfall nach 30 jahren Betriebszugehörigkeit
Arbeitsunfall länger als sechs Wochen krank schwerer Handgelenk s bruch mit Platten und Schrauben versehen jetzt meine frage da sie noch nie krank war 30 jahre Unternehmen hat sie nicht länger Anspruch auf Zahlung habe das irgendwo gelesen bin ja noch neu bitte helft mir da sie in meiner näheren Umgebung ist und mir viel du ran liegt das alles richtig läuft l g
Community-Antworten (7)
06.02.2015 um 23:05 Uhr
Beim Arbeitsunfall zahlt die Berufsgenossenschaft aber da ist es egal ob man dreißig Jahre im Betrieb ist und nie krank war oder zwei jahre und ständig erkältet ;-)
06.02.2015 um 23:32 Uhr
Und das, was die BG zahlt ist nicht mehr als das Krankengeld, welches einem zusteht.
07.02.2015 um 10:23 Uhr
Es gibt unter Umständen ergänzende Ansprüche aus Tarifverträgen (meist Manteltarifvertrag). Kommt natürlich auf die Branche an)
07.02.2015 um 18:24 Uhr
Vielen Dank
09.02.2015 um 09:53 Uhr
Hierdrüber ginge etwas im Nachgang:
Minderung der Erwerbsfähigkeit
Die MdE ist eine von mehreren gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Gemäß § 56 Absatz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch haben Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit über die 26. Woche hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert ist, Anspruch auf eine solche Rente
09.02.2015 um 10:11 Uhr
ickederdicke, die 20% Minderung der Erwerbfähigkeit müssen aber erst einmal mittels eines Gutachtens festgestellt und dann von der BG anerkannt werden.
09.02.2015 um 12:35 Uhr
nicole, daher der Hinweis, was man noch anfangen könnte um zu weiterem "Nutzen" zu kommen. Danke das du es konkretisiertest. Hatte ich vergessen.
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