Hallo zusammen
mal wieder eine Frage, die ich nicht beantworten kann und zu der ich auch nichts wirklich hilfreiches finden konnte.
Bei uns in der Firma gibt es seit vielen Jahren eine Betriebsrente (AG zahlt jedes Jahr einen gewissen Betrag ein).
Diese Rente wird nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar.
Nun stehen bei uns jede Menge Entlassungen / freiwillige Aufhebungen u.ä an - und nun taucht immer öfter die Frage auf, wie sich die Betriebszugehörigkeit rechnet. Ein Beispiel:

Ein Kollege habe am 09.01.1998 sein Arbeitsverhältnis begonnen, d. h. seine 12 Jahre wären am 08.01.2010 erreicht.
Wenn er nun am / zum 01.10.2009 mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Monaten (zu diesem Zeitpunkt ist er ja noch keine 12 Jahre im Betrieb) gekündigt wird, sein Arbeitsverhältnis also am 31.01.2010 endet, hat er dann diese 12 Jahre erreicht, und seine Betriebsrente wird unverfallbar ?

Anders gefragt - wird die Kündigungsfrist der Betriebszugehörigkeit zugerechnet oder rechnet sich Betriebszugehörigkeit bis zum Zugang des Kündigungschreibens und die Kündigunsgfrist bleibt unberücksichtigt ?

Danke für jede Aufklärung