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Arbeitssicherheit/Direktionsrecht??

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RobertaP
Jan 2018 bearbeitet

Unterliegt die Arbeitssicherheit komplett dem Direktionsrecht des AG oder greift hier auch die Mitbestimmung des BR? Konkret geht es darum, dass der AG eine Anweisung an die MA raus gegeben hat, die beinhaltet, dass Schmuck (Armbanduhren, Ketten, Ohrringe etc. (Eheringe sind erlaubt, müssen aber abgeklebt werden)). Wir arbeiten in einem produzierenden Betrieb, aber nicht alle MA arbeiten an einer Maschine, haben z.B. auch Staplerfahrer etc.

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Community-Antworten (7)

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Dezibel

04.02.2015 um 23:11 Uhr

Sei doch froh, dass sich der AG so um die Sicherheit kümmert. Wollt ihr Veto einlegen?

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RobertaP

04.02.2015 um 23:30 Uhr

Die MA gehen auf die Barrikaden, BR ist unsicher wie er reagieren soll.

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Pickel

04.02.2015 um 23:35 Uhr

Ihr wärt echt ein bekloppter BR, wenn ihr Maßnahmen zum Unfallschutz beschränken wolltet. Schaut mal ins Gesetz...

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RobertaP

04.02.2015 um 23:38 Uhr

Das ist mir klar, Pickel, aber in unserem 11er Gremium sitzen einige, die gegenüber den MA nicht in der Lage sind, auch unbequeme Entscheidungen zu vertreten. Daher nochmal meine Frage: MB ja oder Nein!

I
ickederdicke

05.02.2015 um 08:14 Uhr

Gegenstand der Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen, soweit diese nicht durch Gesetz oder anwendbaren Tarifvertrag bereits abschließend geregelt sind (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Gegenstand des Mitbestimmungsrechts ist das betriebliche Zusammenleben und kollektive Zusammenwirken der Beschäftigten. Es beruht darauf, dass die Beschäftigten ihre vertraglich geschuldete Leistung innerhalb einer vom Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitsorganisation erbringen und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegen. Das berechtigt den Arbeitgeber dazu, Regelungen vorzugeben, die das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb beeinflussen und koordinieren sollen. Solche Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt in die Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens einbezogen werden. Zu diesem Zweck schränkt das Mitbestimmungsrecht die auf die betriebliche Ordnung bezogene Regelungsmacht des Arbeitgebers ein. Es ermöglicht dem Betriebsrat zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer eine Einflussnahme auf die Anordnungen des Arbeitgebers, die sich auf die Belegschaft oder Teile von ihr konkret nachteilig auswirken können. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen, die das Ordnungsverhalten der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer betreffen, beschränkt sich allerdings auf kollektive Tatbestände. Ein solcher liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG v. 7.2.2012 - 1 ABR 63/10).

M
Moreno

05.02.2015 um 10:45 Uhr

Ja bei Pickel darf ein AG alles! Na klar Arbeitssicherheit muss sein aber warum z.B. Staplerfahrer keine Uhr anhaben dürfen hat mit Sicherheit nix mit Arbeitssicherheit zu tun sondern mit Ordnung im Betrieb da würde ich als BR genau hinschauen und auch meine Mitbestimmung einfordern.

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gironimo

05.02.2015 um 10:51 Uhr

Die Mitbestimmung des BR endet erst dann, wenn eine gesetzliche Regelung abschließend ist und im Betrieb keinen Regelungsspielraum mehr zulässt.

Sprich: Wenn der AG ein Gesetz oder eine Verordnung vorweisen kann, in der steht, dass in Eurem Betrieb keine Ringe etc. getragen werden dürfen, gibt es ja nichts mehr zu regeln. Der AG setzt dann diese Regelung um.

Besteht keine derartig starre Regelung, hat der AG mit dem BR darüber zu verhandeln, wo im Betrieb aus Sicherheitsgründen kein Schmuck getragen werden darf und wo doch.

Ein pauschales Verbot würde aus meiner Sicht auch zu sehr ins Persönlichkeitsrecht des AN eingreifen. So gesehen verstehe ich, dass Ihr einen Regelungsbedarf habt.

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