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hinzuziehung eines betriesratsmitgliedes des Vertrauens

O
opa
Jan 2018 bearbeitet

hinzuziehen eines betriebsratsmitgliedes

Ich habe eine dringende frage: es wird mir von meinem obersten abteilungsleiter und der fachkraft für arbeitssicherheit einverhalten während einer betriebsversammlung vorgeworfen. Vorwurf: Ich stand auf einer sicheren arbeitsplattform mit noch einem kollegen und wir machten Stimmung!Nachdem der abteilungsleiter ca 10 min beobachtete kam er zu und meinte folgendes, aus angeblichen sicherheitsgründen dürfe nur eine person auf der plattform stehen meinte der abteilungsleiter zu uns. nach sehr kurzer diskussion folgten wir der unserer meinung nach schikanösen anweisung und nur eine person blieb auf der arbeitsplattform. hinweis.es arbeiten sogar oft ständi zwei arbeiten betriebmässig auf diesem arbeitspodest. nach ca 5 min kamm die fachkraft für arbeitssicherheit sagte forsch ich sollte sofort darunter kommen das wäre nicht erlaubt und verboten. ich wies ihn daraufhin das mein vorgesetzter der abteilungsleiter es einer person erlaubt hätte. ich gab der fachkraft für arbeitssicherheit dem ratschlag er möge zu meinem vorgestzten gehe denn der wäre mir gegenüber weisungsbefugt und nicht er, die fachkraft für arbeitssicherheit, denn von ihn meinen vorgesetzten hätte ich die erlaubsnis dort zu stehen.

nach der heutigen betriebsversammlung wurde ich in das büro meines hauptanteilungsleiters "gebeten"und dort befanden sich vier personen von der unternehmerseite. ich zeigte gesprächsbereitschft nur zu einem vieraugen gespräch mit dem hauptabteilungsleiter oder wenn er auf die teilnahmerzahl weiter bestünde verlangte ich die teilnahnme eines betriebsrates meines vertrauens.

das gespräch nahm schon heftige formen die einer nötigung bedrohung nahe so meine meinung und eindruck. .ich bestand weiter auf eine teilnahme eines betriebsrates oder auf ein vieraugengespräch mit dem"Chef", unter masiven bedrängungen drohungen üb er mein verhalten kam dann ein vier augengespräch zu stande ,mit dem hauptabteilungsleiter nun wird mir mit folgen für mein verhalten gedroht.

ich bin der meinung ich habe ich richtig gehandelt, denn ich habe ein recht auf die teilnahme eines betriebsratsmtgliedes meines vertrauenens bei solchen personalgesprächen. Frage: wo steht das genau im betriebsverfassungsgesetz.??? hinweise wäre ich dankbar denn am montag sind wieder gespräche in dieser sache angesetzt. danke für die antworten mfg dietmar

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Community-Antworten (6)

P
pirat

14.09.2007 um 21:27 Uhr

Ahoi, "opa",

ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber kann es sein, daß du schon etwas vergesslich bist? willst du noch ein b Oder wart ihr zu dritt, auf dieser Plattform? Und für jeden ein fred?

Vielleicht besitzt du aber ein multibles Selbst, was in der Realität mit einer Vielzahl von Idenditäten einhergeht. Sei versichert; auch dir kann geholfen werden.

P
peters

15.09.2007 um 00:47 Uhr

Mag sein, dass es mit der Fragestellung nix zu tun hat - aber was kann ich mir darunter vorstellen:

"stand auf einer sicheren arbeitsplattform mit noch einem kollegen und wir machten Stimmung!"

??

P
pirat

15.09.2007 um 00:54 Uhr

Ahoi, peters,

Showeinlage? Tabledance?? Ästhetik im sprachlichen Vollzug wohl kaum!

W
Waschbär

15.09.2007 um 09:02 Uhr

opa,

wir haben hier noch betten frei ! und eine sichere Plattform :-)

DAH
Der alte Heini

15.09.2007 um 22:30 Uhr

Ob hier der Arbeitgeber das Recht hat gegen den Arbeitnehmer vorzugehen, bezweifele ich. Das Hausrecht hat zum Zeitpunkt der Betriebsversammlung der Betriebsrat. Weder der Abteilungsleiter noch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist hierzu berechtigt. Es hätte der BR angesprochen werden müssen, damit er sich dem Problem annimmt. Hier wird wohl nicht das Problem die Arbeitsplattform gewesen sein, sondern die Stimmungsmache. Was für einen Sinn macht eine Arbeitsplattform auf der sich nicht einmal eine Person aufhalten darf?? Der BR sollte sich die beiden Wichtigtuer und die Personen von der Unternehmensseite zur Brust nehmen. An jeder Arbeitsplattform ist ein Hinweis zur Benutzung von Personen oder einer höchstzulässigen Nutzlast. Das solltest Du dir anschauen. Ich bin nicht der Meinung, das der Arbeitgeber dich zu einem Gespräch aufgrund deines Verhaltens in einer Betriebsversammlung zu einem Gespräch zwingen darf.

Wahrscheinlich wird folgendes passieren; es wird versuchen mit mehreren Personen dich "klein zupöbeln" um Dich einzuschüchtern und dann eine Abfindung anbieten, mit der man eine Kündigung durch den Arbeitgeber großzügig umgehen möchte.

P
pirat

15.09.2007 um 22:36 Uhr

Ahoi,Heini,

....zur Brust nehmen.....Hä???

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