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Direktionsrecht oder Mitbestimmungspflicht - bei Einführungen von Formularen zur Überwachung der Leistungen einer Arbeitnehmergruppe?

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AndreasL
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben im BR folgende Unstimmigkeit: Sind die Einführungen von Formulare zur Überwachung der Leistungen einer Arbeitnehmergruppe mitbestimmungspflichtig oder darf der AG laut Direktionsrecht dies anordnen? Für mich ganz klar; Mitbestimmungspflichtig!! Jedoch hätte ich gerne den Unterschied zum Direktionsrecht gewußt, und ob es dazu Literatur gibt, bzw. wo das Direktionsrecht des AG`s steht

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Community-Antworten (2)

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ridgeback

18.10.2007 um 11:28 Uhr

@AndreasL, lies mal Erfurte Kommentar GG Art. 2-9 Rn 99-101 und dito §87 Rn50-54.

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Lotte

18.10.2007 um 11:57 Uhr

Andreas, das Direktionsrecht des AG findest Du in der GewO § 106. Falls die Formulare personenbezogene Daten zusammenstellen, besteht schon hier ein MBR nach § 94 Abs. 1 BetrVG ein MBR. Allgemeine Beurteilungsgrundsätze unterliegen nach § 94 Abs. 2 der MB.

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