Direktionsrecht oder Mitbestimmungspflicht - bei Einführungen von Formularen zur Überwachung der Leistungen einer Arbeitnehmergruppe?
Wir haben im BR folgende Unstimmigkeit: Sind die Einführungen von Formulare zur Überwachung der Leistungen einer Arbeitnehmergruppe mitbestimmungspflichtig oder darf der AG laut Direktionsrecht dies anordnen? Für mich ganz klar; Mitbestimmungspflichtig!! Jedoch hätte ich gerne den Unterschied zum Direktionsrecht gewußt, und ob es dazu Literatur gibt, bzw. wo das Direktionsrecht des AG`s steht
Community-Antworten (2)
18.10.2007 um 11:28 Uhr
@AndreasL, lies mal Erfurte Kommentar GG Art. 2-9 Rn 99-101 und dito §87 Rn50-54.
18.10.2007 um 11:57 Uhr
Andreas, das Direktionsrecht des AG findest Du in der GewO § 106. Falls die Formulare personenbezogene Daten zusammenstellen, besteht schon hier ein MBR nach § 94 Abs. 1 BetrVG ein MBR. Allgemeine Beurteilungsgrundsätze unterliegen nach § 94 Abs. 2 der MB.
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