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Arbeitssicherheit Produktion Stoppen Darf ich oder Nicht

S
SimonWeßman
Mrz 2020 bearbeitet

Ich hätte da nur mal eine Frage und würde mich sehr freuen wenn Sie mir antworten würden. Meine Frage wäre ich bin in meiner Firma BR für Arbeitssicherheit und wir hatten heute einen Fall, wo die Mitarbeiter auf einen öligen Boden laufen mussten (akute rutsch Gefahr) und produzieren sollten, mehrere Mitarbeiter sind schon gestürzt.

Der Schichtleiter der Nachtschicht ignoriert es, damit er Produktionszahlen prallen kann, die Leute der Produktion haben angst vor Schichtleiter.

Darf ich als BR für Arbeitssicherheit eine Produktionsline mit 4 Mitarbeitern Stoppen bis die Arbeitssicherheit wiederhergestellt ist ?

Gibt es da Paragrafen oder ein Gerichtsurteil welche mir helfen könnten, da es häufig in der Firma zu solchen fällen kommt ?

Mit freundlichen Grüßen Simon

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Community-Antworten (3)

N
neuBRler

10.07.2014 um 12:41 Uhr

Sofort den zuständigen Beauftragten für Arbeitssicherheit und die GF informieren, damit hier gehandelt wird. Als BR ist man nicht weisungsbefugt und würde, wenn nicht lebensbedrohliche zustände Herrschen, die Anlage nicht stoppen.

Danach mal als BR das Thema Arbeitssichereit aufrollen (Anlagen, Gelände, Schulungsstand usw.) und prüfen und mit der GF über das Thema sprechen.

M
martinez

10.07.2014 um 12:46 Uhr

Hi,

Nein das darfst du nicht als BR!

Wende dich an die dafür zuständigen Ämter und melde diesen Vorfall mit der Bitte unverzüglich bei dir in der Firma vorbeizuschauen und diesen zustand zu unterbinden.

z.B. Gewerbeaufsichtsamt usw.

Ihr als BR könnt mit dem §87 BetrVG kommen, Mahnung mit sofortiger Behebung des Problems mit einer Frist(kurze Frist).

Bei nicht Einhaltung Anwalt beauftragen.

mach es aber erst über die Ordnungsämter, geht normal schneller...

parallel den AG schriftlich auffordern wie beschrieben.

Also so würde ich es machen.

Gruß

S
Stoni

10.07.2014 um 21:48 Uhr

BR für Arbeitssicherheit ? Laut Gesetz Und UVV hat jeder MA das Recht Und die Pflicht die Leistung bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften einzustellen bis für Abhilfe gesorgt ist.

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