Erstellt am 12.07.2010 um 07:13 Uhr von qwert
Also Montags wird ab 8, acht Stunden gearbeitet, danach bis Dienstag 8 Uhr Bereitschaft und dann Dienstag frei ohne Lohnabzug?
Wo ist denn da jetzt das Problem?
Sollte man während des Bereitschaftsdienstes arbeiten müssen ist das ja wieder voll bezahlte Arbeitszeit.
Erstellt am 12.07.2010 um 07:32 Uhr von Pfleger
Hallo qwert
„Also Montags wird ab 8, acht Stunden gearbeitet, danach bis Dienstag 8 Uhr Bereitschaft und dann Dienstag frei ohne Lohnabzug?“
Bis dahin ist das so richtig.
„Wo ist denn da jetzt das Problem?“
Das Problem ist, das ich für 15,5 Std(die mit 60% bewertet sind) im Krankenhaus am nächsten Tag (8 Std. mit 100% abgezogen bekomme und ich die Nacht für 1,3 Std gearbeitet habe. Meine Kollegen und ich aber lieber die 15,5 Std zu Hause verbringen und dann wieder 8 Std arbeiten würden. So das gleiche wie mit BD verdienen würde, nämlich nur das Grundgehalt
Bislang wurden die 15,5 Std bezahlt ohne Freizeitausgleich, jetzt fehlen 400 Euro in der Kasse.
„Sollte man während des Bereitschaftsdienstes arbeiten müssen ist das ja wieder voll bezahlte Arbeitszeit.“
Das ist mir ja ganz neu. Wir sprechen hier nicht von Rufdienst. Ansonsten wäre ich dir für weiter Infos dankbar.
Damit ist die Frage nach dem Direktionsrecht aber auch noch nicht geklärt. Vielleicht habe ich auch mein Frage falsch formuliert und muss sie nochmal überarbeiten.
Gruß Pfleger
Erstellt am 12.07.2010 um 07:41 Uhr von Immie
Da nicoline weit und breit nicht zu sehen ist, mach ich das mal...
http://www.schichtplanfibel.de/
vielleicht hilft es.
Erstellt am 12.07.2010 um 08:48 Uhr von galaxy
@Pfleger
warum muss der BD "nachbesetzt" werden?
1.) vergessen zu planen ?
2.) MA, der den BD machen soll, ist krank?
gibt es evtl. einen TV, der etwas regelt?
Wie war es bisher geregelt, wenn jemand krank wird und der BD ersetzt werden muss??
Gruß
Galaxy
Erstellt am 12.07.2010 um 11:12 Uhr von Pfleger
Hey Galaxy
Der BD muss wegen Krankheit nachbesetz werden.
Bis her war es so, das nach einer normalen Schicht der BD mit 15,5 Std gemacht wurde und der nächste Tag wieder normal gearbeitet wurde. Also 32 Std in der Klinik. Natürlich mit Ruhezeiten. Falls mal ganz ungünstig gearbeitet wurde ging man nach dem Dienst nach Hause.
Jetzt meint der Arbeitgeber das dieses ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ist. Wo er ja auch recht hat.
Sein Plan 8 Std arbeiten 15,5 Std BD dann nach Hause. Der Nachteil für uns ist das der BD pro Std mit 60% bewerte wird uns aber 8 Std zu 100% abgezogen werden, somit nur 1,3 Std bezahlt werden. Bei der alten Regelung hat sich immer jemand gefunden der den BD gemacht hat, hat ja auch etwas für den Geldbeutel bekommen. Jetzt möchte natürlich keiner mehr für 1,3 Std Bezahlung und eine unruhige Nacht 15,5 Std in der Klinikverbringen. Jeder verliert ca. 400 Euro Netto und somit ist die Motivation nicht besonders.
Für weitere Tipps und Information bin ich Dankbar.
Gruß der Pfleger
Erstellt am 12.07.2010 um 11:30 Uhr von alleneune
@Pfleger
Das Hauptproblem ist, das es euch scheinbar an Kompetenz fehlt.Ich würde sagen hier holt euch Sachverstand.
Ist der Dienstplan vom BR Genehmigt, ist jede -änderung erst mal durch aus in der MBR zu sehen.
Bereitschaftsdienste müssen auch vorher mit dem BR Besprochen werden.
Das Direktionsrecht hat er verwirkt als er dem BR dem Dienstplan zur Genehmigung gab.
Bin aber nicht aus der Pflege.
Erstellt am 12.07.2010 um 11:33 Uhr von Pfleger
Danke für deine Antwort Immie
Die Fibel war mir schon bekannt habe aber dennoch fragen bzw. Verständnis Schwierigkeiten.
@ Fibel
Aber im Zweifelsfall gilt: Besser einmal zu viel gearbeitet als unversehens den Job riskieren.
Aber das ist ja schon ein Problem. Die Arbeitnehmer verunsichern dann funktionieren sie schon.
@ Fibel
Der Arbeitsgeber muss mit Ausfällen rechnen. Er hat sich darauf vorzubereiten.
Das ist richtig. Wie aber schon Beschrieben möchte von uns keiner einspringen, da es für uns keine vernünftige Bezahlung mehr gibt sondern nur Verlust von Freizeit( die 8 Std sind nicht mit den 15,5 Std am Vortag zu vergleichen.)
@ Fibel
Glücklicherweise müssen auch Eilbedürftige Überstunden mitbestimmt werden. Weil der Arbeitgeber die Mitbestimmung vergessen hat, sind seine Anordnungen unwirksam
Müssen also auch diese neu zu besetzende Bereitschaftsdienste in die Mitbestimmung?
Bei uns ist geregelt das der Dienstplan 6 Wochen im Voraus fertig sein soll. Was ja auch gut ist so kann die Freizeit gut geplant werden.
@ Fibel
Teilzeitkräfte: Hier braucht der Arbeitgeber ausdrücklich ihre Zustimmung.
Für Vollkräfte benötigt er doch auch die Zustimmung, oder gibt es für Teilzeitkräfte andere Regeln?
@ Fibel
Bereitschaftsdienst gehört zur Arbeitszeit
Wie ist das denn zu bewerten, wenn ich für einen kranken Kollegen einspringe und den Bereitschaftsdienst mache. Wird der Dienst dann nur so bewertet wir geplant (hier 60 %) oder sind das Überstunden/Mehrarbeit die mit Mindesten 100% bewertet werden.
@ Fibel
Ausnahme der Notfall:
Ist die Krankheit eines Kollegen denn schon ein Notfall. Dabei muss ich sagen das es auch nicht wirklich eine Möglichkeit gibt außerhalb des Stammpersonals Ersatz zu finden.
Sind dir oder vielleicht auch andern eine Regelung bekannt. Z.B. eine Betriebsvereinbarung.
Gruß der Pfleger
Erstellt am 12.07.2010 um 11:39 Uhr von galaxy
@Pfleger
der AG hat unstrittig recht, das siehst du ja auch selber. Bei der "Zuordnung" der BD-Stufen ist der BR in der Mitbestimmung, gilt für euch ein TV, wenn ja welcher?
Bei Bezahlung 60% vermute ich TVöD-K, Stufe 1....
§ 8.1 TVöD
Bereitschaftsdienstentgelt
(1) Zum Zwecke der Entgeltberechnung wird nach dem Maß der während des Bereitschaftsdienstes
erfahrungsgemäß durchschnittlich anfallenden Arbeitsleistungen
die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit
wie folgt als Arbeitszeit gewertet:
Stufe Arbeitsleistung innerhalb Bewertung
des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit
I bis zu 25 v.H. 60 v.H.
II mehr als 25 bis 40 v.H. 75 v.H.
III mehr als 40 bis 49 v.H. 90 v.H.
(2) 1.Die Zuweisung zu den einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes erfolgt
durch die Betriebsparteien.
Der AG ordnet BD an, der BR lässt die Inanspruchnahme im BD aufzeichnen, z.b. über einen Zeitraum von 3 Monaten und dann wird geschaut, wie hoch die Inanspruchnahme tatsächlich ist, bei euch würde es bedeuten, DURCHSCHNITTLICH NICHT höher wie 25%, dann währen die 60% Bezahlung gerechtfertigt, ansonsten müsste es mehr sein.
Das die Motivation nicht hoch ist, mag sein, aber der Gesundheitsschutz der MA ist höher zu werten wie das Entgelt. Ich persönlich möchte von niemandem operiert oder versorgt werden, der bereits über 24 Std. im Dienst ist. Ich habe selber jahrelang BD abgeleistet und weiß genau, wovon ich spreche......
Gruß
Galaxy
Erstellt am 12.07.2010 um 12:40 Uhr von Pfleger
Hallo alleneune
Das mit der Kompetenz. Da will ich dir gar nicht wiedersprechen. Daran arbeite ich ja gerade. Darum unteranderem die Fragen ihr im Forum.
Aber was mache ich den jetzt, der Dienstplan ist genehmigt, das Direktionsrecht r verwirkt .Der Kollege Krank. keiner möchte aus den hier schon beschriebenen Gründen den Dienst übernehmen.
Gehen jetzt alle nach Hause. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber noch? Das war meien ursprüngliche Frage.
Gruß der Pfleger
Erstellt am 12.07.2010 um 12:57 Uhr von Rattle
arbeitgeberprobleme sollten nicht eure probleme sein, er wird schon wissen was er dann machen soll wenn niemand mehr da ist..............
vielleicht findet sich ja trotzdem jemand :o)
mfg
Erstellt am 12.07.2010 um 13:07 Uhr von galaxy
@Pfleger
da ihr ein Krankenhaus seid und einen Versorgungsauftrag habt muss der AG den Dienst sicherstellen, ist das so richtig?????
Dann wird der AG, wenn ihr euch nicht einigt, erstmal "per Direktionsrecht" diesen BD anordnen, und behaupten, es sei rechtens.
Also, was sagt die Schichtplanfibel in diesem Fall? Du hast es selber gepostet:
Aber im Zweifelsfall gilt: Besser einmal zu viel gearbeitet als unversehens den Job riskieren.
Und jetzt kommt es drauf an, wie "gewillt" der BR ist, sein MBR auszuüben und über ein Beschlussverfahren beim ArbG sein Recht ein zu klagen, notfalls über eine einstweilige Verfügung, denn ihr seid zweifelsohne in der Mitbestimmung nach §87.2 BetrVG.
Manchmal reicht schon das androhen vom ArbG um klare Regelungen zu bekommen oder eine BV abzuschließen.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 12.07.2010 um 22:18 Uhr von nicoline
@Pfleger
Welcher TV wird bei Euch angewendet?
Erstellt am 15.07.2010 um 07:41 Uhr von Pfleger
Hallo nicoline
In unserem Betrieb hat der Tvöd- K Gültigkeit.
Unsere Situation hatte ich ja schon beschrieben. Wie gesagt die Rechtmäßigkeit, der Arbeitszeiten und die Einstufung des BD wird nicht angezweifelt. Der Arbeitgeber macht die Umstellung jetzt aber nicht ausschließlich zum Schutze der AN sonder er erhofft sich davon eine Kosteneinsparung auf unsere Kosten. „Was natürlich für ihn nicht im Vordergrund steht.“
Nächste Woche findet auch ein Gespräch zu dem Thema statt. Das ist auch der Grund warum ich die Infos möchte.
Inwieweit kann der AG zum Dienstverpflichten (hier BD) z,B bei Krankheit der Kollegen? Ersatz ist aus anderen Bereichen nicht möglich.
Ist es richtig das Teilzeitarbeiter nur anteilig gemäß ihrer % BD leisten müssen?
Wenn ein Kollege einspringt, sind das nur zeitliche Überstunden oder auch finanziell (BD mit 60% bewertet)? Werden dann auch nur 60% bezahlt oder etwa 100% +
Es schon eine BV bekannt die zu dem Thema passt.
Gruß der Pfleger
PS: Das ist für mich keine Lösung
"Arbeitgeberprobleme sollten nicht eure Probleme sein, er wird schon wissen was er dann machen soll wenn niemand mehr da ist
vielleicht findet sich ja trotzdem jemand "
Können aber schnell zu unseren Werden, gefunden wird immer jemand aber immer der mit dem kleinsten Rücken. Das ist keine Lösung.
Erstellt am 15.07.2010 um 13:26 Uhr von Immie
Wenn bei euch der TVöD-K gilt, solltest du auf galaxy hören!