Teilübernahme Reisekosten- darf der ArbG das?
Hallochen, 3 Mitarbeiter möchten gern gemeinsam auf einen Pflegekongress fahren. Ist mit Dienstreise antrag eingereicht worden. Unser ArbG möchte nur die Seminargebühren und die Übernachtung zahlen. Reisekosten will er nicht tragen. Kann er doch- oder?
MfG
nelchen
Community-Antworten (9)
03.02.2015 um 12:21 Uhr
Die Frage ist doch, wem dient die Sache? Der muss dann auch zahlen, und nicht nur einen Teil.
03.02.2015 um 12:25 Uhr
und wenn es nett ist vom arbeitgeber das er hotel und seminar bezahlt, sollte man nicht meckern
03.02.2015 um 12:32 Uhr
Ist doch ne Fortbildung... Ansonsten: Komplett selber bezahlen.
§§ 96-98 BetrVG sind einschlägig!
03.02.2015 um 12:35 Uhr
Das ist doch eine Sache zwischen dem AN und dem AG. Die AN haben anscheinend den Wunsch geäußert, dorthin zu fahren, der AG hat geantwortet - iO, wenn ihr die Fahrtkosten selber tragt. Wieso dann der Ruf "darf der das?".
03.02.2015 um 12:43 Uhr
Da bin ich dann schon der Meinung von Kölner - §§ 96 ff BetrVG.
Da habt Ihr als BR zumindest ein Wort mitzureden - und wenn es eine betriebliche Bildungsmaßnahme ist (scheint ja so zu sein, sonst würde er ja nicht die anderen Kosten übernehmen), kann er nicht einseitig die Regeln und Konditionen festlegen.
Und der kollektive Zusammenhang ist ja auch offensichtlich.
03.02.2015 um 13:28 Uhr
Es handelt sich m.E. nach nicht um eine Berufsbildungsmaßnahme die einen Einfluß auf das Können im Beruf hat, sondern um ein Symposium, bei dem man sich nette Beiträge anhört, Abend schön essen geht aber eigentlich nicht mehr kann als vor der Anreise. So interpretiere ich jedenfalls Kongress.
03.02.2015 um 15:28 Uhr
Wenn dem so wäre, dann würde ich als AG GAR NICHTS zahlen. Und als BR würde ich sonst darauf achten, dass die Symposien gut genug von anderen/weiteren AN des Betriebs besucht würden...
03.02.2015 um 15:41 Uhr
Kölner dann wärst du ein grauenvoller AG. Vielleicht möchte der AG ja gerne den MA den Wunsch weitestgehend erfüllen ohne ein direktes betriebliches Interesse, verlangt aber auch einen Eigenanteil in Form der Fahrtkosten.
Grundsätzlich: Der Wunsch kam nicht vom AG sondern vom AN, das sollte erst einmal ein Indiz sein dass hier keine Schulung vorliegt, an der insb. dem AG gelegen ist.
Wenn hier dann laut geschrieben wird "alles zahlen oder nichts" führt das genau dazu: Dass der AG sagt "dann halt nicht".
03.02.2015 um 15:46 Uhr
Zitat (Pickel): "Grundsätzlich: Der Wunsch kam nicht vom AG sondern vom AN, das sollte erst einmal ein Indiz sein dass hier keine Schulung vorliegt, an der insb. dem AG gelegen ist."
Interesante Logik ...
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